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IACM-Informationen vom 18. August 2007

Deutschland: MS-Patientin erhält vom Bundesgesundheitsministerium Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis

Mit einem Schreiben vom 9. August hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), eine Behörde des Bundesgesundheitsministeriums, einer Multiple-Sklerose-Patientin erstmals eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung eines Cannabisextraktes erteilt. Die 51-jährige Patientin aus Baden-Württemberg hatte eine Ausnahmegenehmigung zum Import von Cannabis aus den Niederlanden beantragt, die Behörde hatte ihr jedoch die Verwendung eines Cannabisextraktes, der ab Ende August von pharmazeutischen Firmen aus Deutschland bereitgestellt werde, vorgeschlagen.

Bisher ist unklar, wie teuer der Extrakt sein wird, das BfArM hatte jedoch erklärt, er werde nur einen Bruchteil des Preises von reinem Dronabinol (THC) kosten. Weitere Patienten haben ebenfalls Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung zum Import von Cannabis aus den Niederlanden oder zum Eigenanbau für den persönlichen Bedarf gestellt, beharren jedoch weiterhin auf ihren Anträgen, so dass in der kommenden Zeit mit gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den Verwaltungsgerichten zu rechnen ist. In einem Urteil vom 19. Mai 2005 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das BfArM nicht wie bisher alle Anträge von Patienten auf eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis pauschal ablehnen dürfe. Im Falle von Cannabis komme am ehesten ein Eigenanbau in Frage. Das BfArM hat jedoch erklärt, dass es einen Eigenanbau von Cannabis oder einen Import von Cannabis aus den Niederlanden nicht genehmigen werde.

Am 9. Juli wurde ein Morbus-Crohn-Patient, dessen Antrag vom BfArM abgelehnt worden war, wegen des Imports von Cannabis in Untersuchungshaft genommen. Am 16. August wurde ein Patient mit Hepatitis C zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung wegen Cannabisbesitzes verurteilt. Auch sein Antrag war vom BfArM in diesem Jahr abgelehnt worden. "Es ist beschämend für ein zivilisiertes Land, dass es für diese Patienten keine andere Lösung findet, als sie wie Verbrecher zu behandeln und ins Gefängnis zu werfen", erklärte Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.

(Quelle: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin)

Kanada: Gesundheitsministerium genehmigt Cannabisextrakt für die Verwendung bei Krebsschmerzen

Am 7. August gaben GW Pharmaceuticals und Bayer bekannt, dass das kanadische Gesundheitsministerium Sativex, einen Cannabisextrakt mit den gleichen Konzentrationen an Dronabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), der in den Mund gesprüht wird, als Schmerzmedikament bei erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem Krebs, die mäßig starke bis starke Schmerzen während der höchsten tolerierten Dosis an Opiaten erleiden, zugelassen hat.

Im Jahre 2005 hatte das kanadische Gesundheitsministerium Sativex bereits für die Behandlung neuropathischer Schmerzen bei Erwachsenen mit multipler Sklerose zugelassen. Dr. Geoffrey Guy, der Vorsitzende von GW, kommentierte: "GW ist erfreut, die arzneimittelrechtliche Zulassung von Sativex für die Linderung von Krebsschmerzen durch das kanadische Gesundheitsministerium erhalten zu haben. Sativex hat gezeigt, dass es zu einer erheblichen Schmerzlinderung bei den bedürftigsten Patienten führen kann." Die Wirksamkeit von Sativex war in einer Plazebo-kontrollierten Studie bei Patienten mit Krebsschmerzen nachgewiesen worden. Die Studie hatte gezeigt, dass bei Patienten mit fortgeschrittenem Krebs, die bereits die stärksten verfügbaren Schmerzmedikamente einnahmen, mehr als vier von zehn Patienten, die Sativex einnahmen, eine weitere klinisch relevante Reduzierung ihrer Schmerzen erzielten.

Die Sativex-Produktmonografie von 2007 ist verfügbar unter:
www.bayerhealth.com/display.cfm?Object_ID=272&Article_ID=197

(Quelle: Pressemitteilung von GW Pharmaceuticals vom 7. August 2007, www.gwpharm.com)

USA: Das Gesundheitsministerium von Neumexiko beabsichtigt nicht, Cannabis anzubauen und zu verteilen

Das Gesundheitsministerium von Neumexiko erklärte am 15. August, dass es nicht den Teil des neuen medizinischen Cannabisgesetzes umsetzen werde, der verlangt, dass es die Produktion und Verteilung der Drogen überwacht. "Das Gesundheitsministerium wird seine Angestellten nicht einer möglichen Strafverfolgung durch die Bundesbehörden aussetzen und daher nicht medizinisches Marihuana verteilen oder produzieren", erklärte Dr. Alfredo Vigil, der Leiter des Ministeriums.

Das Ministerium wird Patienten weiterhin die Berechtigung zum Besitz von Cannabis erteilen und sie so vor staatlicher Strafverfolgung schützen, erklärte Vigil. Bisher erhielten 30 Patienten seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2007 die Erlaubnis zur Teilnahme an dem Programm. Der Generalstaatsanwalt von Neumexiko schrieb in einem Brief vom 6. August, dass das Gesundheitsministerium und seine Angestellten sich bundesbehördlicher Strafverfolgung ausgesetzt sehen könnten, wenn sie den Teil des Gesetzes umsetzen, der sich mit der staatlich lizenzierten Produktion und Verteilung der Drogen befasst. Das Gesetz verlangt, dass das Ministerium bis zum 1. Oktober Regelungen für die Lizenzierung von Produzenten und die Entwicklung eines Verteilungssystems festlegt. Eine solche Passage ist in den Gesetzen der 13 Staaten, die die medizinische Verwendung von Cannabis legalisiert haben, einzigartig.

(Quellen: Associated Press von 10. August 2007, Albuquerque Tribune vom 15. August 2007)

Kurzmeldungen

Wissenschaft: Cannabiskonsum
Nach statistischen Daten von Städten in Kalifornien, Colorado, dem Staat Washington und Oregon, die von Wissenschaftlern des texanischen A&M-Zentrums für Gesundheitswissenschaften vorgestellt wurden, gab es keinen Einfluss der medizinischen Cannabisgesetze auf den Umfang des illegalen Cannabiskonsums. Die Forscher nehmen an, dass die "Verwendung der Droge durch Personen, die bereits krank sind, sie 'entglorifizieren' könnte und daher wenig beitragen würde, um den Konsum durch andere zu fördern". (Quelle: Gorman DM, et al. Int J Drug Policy 2007;18(3):160-7.)

USA: Razzien in Kalifornien
Die Razzien in Kalifornien gegen Cannabis-Verteilungsstellen für Patienten gehen weiter. Im vergangenen Monat hat die Bundesdrogenbehörde DEA (Drug Enforcement Administration) 10 Verteilungsstellen in Los Angeles durchsucht, mehr als 240 kg Cannabis konfisziert und fünf Personen verhaftet. (Quelle: Reuters vom 14. August 2007)

Wissenschaft: Gewalt
Gemäß dem Zentrum für Suchtforschung von British Columbia (Kanada) spielte der Konsum von Alkohol und Kokain eine wichtige Rolle bei der Erklärung für das Entstehen von Gewalt, während Cannabis ohne relevanten Einfluss war. Gruppen von Personen, die sich in Behandlung wegen primärer Probleme mit Kokain (n = 300), Cannabis (n = 128), Alkohol (n = 110), anderen Drogen (33), Tabak (n = 249) oder Spielsucht (n = 199) befanden, füllten dazu Fragebögen aus. (Quelle: Macdonald S, et al. Addict Behav, 13. Juli 2007; [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])

Schweiz: André Fürst
Nach der Abweisung einer Berufung vor dem Bundesgericht muss André Fürst, der Gründer von Hanf-Info, eine Haftstrafe von 29 Monaten verbüßen. (Quelle: www.hanf-info.ch)

Wissenschaft: Morbus Huntington
In tierexperimentellen Studien schützte Cannabidiol (CBD) vor der Schädigung einer bestimmten Gehirnregion (Striatum) durch eine Chemikalie. Die Forscher folgerten, dass CBD einen Nervenschutz gegen Schäden des Striatums liefert, was für den Morbus Huntington, eine Erkrankung, die durch den Verlust von Nervenzellen des Striatums charakterisiert ist, relevant sein könnte. (Quelle: Sagredo O, et al. EUR J Neurosci, 2. August 2007; [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])

Wissenschaft: Giftigkeit für das Herz
Die Verwendung von Doxorubicin, ein wirksames Antikrebsmittel, kann das Herz schädigen, was seine klinische Verwendung einschränkt. Bei Forschung mit Mäusen wurde nachgewiesen, dass zwei CB1-Rezeptorantagonisten vor dieser Schädigung schützten könnten. (Quelle: Mukhopadhyay P, et al. J Am Coll Cardiol 2007;50(6):528-36.)

Blick in die Vergangenheit

Vor einem Jahr

Vor zwei Jahren

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