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Gesetze

In Deutschland ist die Verwendung von Cannabis als Medizin oder zu Genusszwecken verboten. Seit 1983 kann Nabilon, ein synthetischer THC-Abkömmling, verschrieben werden. Seit 1998 kann der Cannabiswirkstoff Dronabinol (THC) durch Ärzte verschrieben werden.
 

Betäubungsmittelgesetz

Die deutschen Gesetze unterscheiden hinsichtlich der medizinischen Verwendung fünf Gruppen von Substanzen. Drei Gruppen werden durch das Betäubungsmittelgesetz geregelt und sind in Anhängen (Anhang I bis III) geregelt. Einige Veränderungen sind in den letzten Jahren hinsichtlich THC (Dronabinol) aufgetreten und für Cannabis geplant.

Gesetzestext des BtMG

Den vollständigen Gesetzestext des Betäubungsmittelgesetzes finden Sie hier als Link im Internet.

 

Veranstaltungen 2020

Alle Informationen zu den IACM Online Events inklusive kostenlose Videos der Webinare mit deutschen Untertiteln finden Sie hier.

IACM-Konferenz 2022

Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.

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