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IACM-Informationen vom 22. Juli 2000

Deutschland: Ablehnung von Anträgen zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hat in der vergangenen Woche einigen Antragstellern auf eine Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten eine Absage erteilt. In den nächsten Tagen ist mit der Ablehnung auch aller übrigen Anträge zu rechnen.

Die Anträge folgten einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000. Dort hatten die höchsten deutschen Richter festgestellt: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann." Ein entsprechender Antrag sei daher "nicht von vornherein aussichtslos".

Antragsteller, die Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen möchten, wenden sich an die ACM in Köln (Tel.: 0221-9123033). Die Kosten des Widerspruchs können von der ACM aus den Spendenmitteln zugunsten der Verfassungsbeschwerde finanziert werden. Rechtsanwälte können vermittelt werden. Die Kosten für den Rechtsanwalt müssten von den Klägern je nach weiterem Spendenaufkommen ganz oder teilweise übernommen werden.

Dr. Franjo Grotenhermen von der IACM: "Trotz der insgesamt positiven politischen Signale und Bemühungen der vergangenen Monate erscheint es wünschenswert, dass einige Antragsteller dem Bescheid widersprechen und sich vor den Verwaltungsgerichten dagegen wehren. Die grundsätzliche Verweigerung der medizinischen Verwendung natürlicher Cannabisprodukte durch Schwerkranke erscheint jenseits aller arzneimittelrechtlichen Bestimmungen unverhältnismäßig. Es ist zu sehr begrüßen, dass dies zunehmend auch von der Politik erkannt wird. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass Gerichtsverfahren eine beschleunigende Rolle bei der politischen Entscheidungsfindung spielen können."

Spenden zugunsten der Patienten, die Widerspruch einlegen, bitte auf das Sonderkonto "Verfassungsbeschwerde" der ACM, Kontonummer: 422 329 005 bei der Kölner Bank (BLZ: 371 600 87).

(Quelle: Ablehnungsbescheid eines Antragsstellers vom 19. Juli 2000, persönliche Mitteilungen)

Wissenschaft/USA: Verwendung von Marihuana und THC ist sicher bei AIDS-Patienten unter Protease-Hemmern

Die erste US-Studie, die Marihuana bei HIV-Infizierten verwendete, fand heraus, dass das Rauchen der Pflanze nicht die Wirkungen der antiretroviralen Medikamente stört, die den Virus in Schach halten.

Die Ergebnisse wurden am 13. Juli bei der 13. Internationalen AIDS Konferenz in Durban/Südafrika präsentiert. Professor Donald Abrams und Kollegen vom Allgemeinen Krankenhaus in San Francisco waren gezwungen, sich auf die Untersuchung der Sicherheit der Marihuana-Verwendung zu konzentrieren anstatt auf seine Wirksamkeit. Die 67 Personen, die an der Studie teilnahmen, blieben während der 21-tägigen Studie im Krankenhaus.

Die Wissenschaftler waren besonders daran interessiert, Personen unter Therapien, die Protease-Hemmer enthalten, zu untersuchen, da THC von dem gleichen System in der Leber verstoffwechselt wird wie diese Medikamente. Die Teilnehmer wurden in drei Gruppen eingeteilt, davon erhielt eine Marihuana (3,95% THC), eine weitere orale Dronabinol-Kapseln (3x2,5 mg täglich) und eine dritte orale Placebo-Kapseln.

In allen Gruppen sank die Virus-Konzentration im Blut ab oder blieb mit den gebräuchlichen Tests nicht nachweisbar. Es gab keinen statistischen Unterschied zwischen den drei Gruppen, wobei die, die THC oder Marihuana nahmen, etwas geringere Konzentrationen aufwiesen. Des weiteren fanden die Forscher, dass die, die Dronabinol (THC) oder Marihuana verwendeten, eine signifikante Zunahme der Kalorienaufnahme erlebten und durchschnittlich 2,2 kg zunahmen, im Vergleich zu 0,6 kg in der Placebo-Gruppe. Es gab keine signifikanten Unterschiede zwischen Marihuana und THC hinsichtlich Nebenwirkungen und Nutzen.

"Nun da wir in einer Population so anfällig wie Menschen mit HIV die Sicherheit demonstriert haben, denke ich, dass es den Weg für Wirksamkeitsstudien öffnet," erklärte Abrams. Tatsächlich hofft er bald mit Studien zur Verwendung von gerauchtem Marihuana bei Krebspatienten beginnen zu können, um zu sehen, ob es Übelkeit und Schmerzen kontrollieren kann.

(Quellen: San Francisco Examiner vom 13. Juli 2000; Datei des Posters, dass bei der Konferenz in Durban gezeigt wurde, zur Verfügung gestellt von D. Abrams)

Wissenschaft: Neues beim Treffen der ICRS (II)

Unten finden sich weitere interessante Forschungsergebnisse, die beim jährlichen Treffen der Internationalen Gesellschaft für Cannabinoidforschung (ICRS) vom 22.-24. Juni in den USA präsentiert wurden. (Siehe die letzten ACM-Informationen unter www.acmed.org/).

(1) Eine Gruppe von Forschern an der Universität von Massachusetts/USA untersuchte den Anti-Tumor-Effekt von ajulämischer Säure (CT3). Ajulämische Säure ist ein Abkömmling des nicht-psychotropen THC-Stoffwechselproduktes THC-COOH. In höheren Dosen verursacht sie eine Verminderung des Wucherns in mehreren Zelllinien. Erste Befunde in Tumormodellen mit C6-Gliom-Zellen in Mäusen zeigten eine Verlängerung der Überlebenszeit nach Gabe dieser Säure. Die Geeignetheit von ajulämischer Säure bei der Behandlung bestimmter Krebsarten wird zur Zeit untersucht. (Quelle: Kurzfassung von Sumner Burstein, et al)

(2) Eine britische Forschergruppe analysierte die Wirkungen der Cannabinoide bei der experimentellen Multiple Sklerose. Eine experimentelle Multiple Sklerose wurde bei Mäusen erzeugt, die daraufhin Zittern und Spastik entwickelten. Eine Verminderung der Symptome wurde beobachtet nach der Gabe von CB1-Rezeptor-Agonisten (THC, WIN55,212, Methanandamid), nach der Gabe eines CB2-Agonisten (JWH-133) und nach der Gabe von Substanzen, die die Endocannabinoid-Konzentration anheben (AM 404, AM 374). CB1- und CB2-Rezeptor-Antagonisten verschlechterten dagegen Zittern und Spastik. Daraus lässt sich schließen, dass das Cannabinoid-System das Zittern und die Spastik im Zusammenhang mit Nervenschädigungen kontrolliert. Dies kann therapeutisch genutzt werden. (Quelle: Kurzfassung von David Baker, et al)

(3) Italienische Forscher untersuchten den Zusammenhang zwischen der Aktivität des Enzyms Anandamid-Hydrolase (Fettsäure-Amid-Hydrolase = FAAH) und spontaner Fehlgeburt. 120 Schwangere wurden in zwei Gruppen eingeteilt, eine mit niedrigem und eine mit hohen FAAH-Spiegeln, gemessen zwischen der 7. und 8. Schwangerschaftswoche in Blutlymphozyten. In der Folgezeit entwickelten 15 von 15 Frauen in der Gruppe mit niedrigem FAAH verglichen mit einer von 105 Frauen mit hohem FAAH eine Fehlgeburt. Sehr hohe Konzentrationen des Endocannabinoids Anandamid in der Gebärmutter könnten für das Scheitern der Schwangerschaft verantwortlich sein und hohe FAAH-Spiegel scheinen dies zu verhindern. Die FAAH-Aktivität und Expression könnte ein nützlicher Marker für spontanen Fehlgeburten sein. (Quelle: Kurzfassung von Mauro Maccarrone, et al)

(4) Eine israelische Gruppe untersuchte Stoffwechselprodukte von CBD (Cannabidiol) auf ihre möglichen therapeutischen Effekte. Die Ergebnisse zeigen, dass die natürliche Stoffwechselprodukte und ihre Dimethylheptyl-Analoga entzündungshemmende Eigenschaften besitzen, die Säuren mehr als die Hydroxy-Metaboliten (Quelle: Kurzfassung von Susanna Tchilibon, et al)

(Quelle: Tagungsband des Treffens der ICRS von 2000)

Kurzmeldungen

Deutschland:
THC Pharm hat die Erlaubnis erhalten, Apotheken in Deutschland mit Dronabinol (THC) zu beliefern, damit diese daraus entsprechende arzneiliche Zubereitungen (Kapseln, Tinkturen) selbst herstellen können. Dronabinol von THC Pharm kostet 1.200 DM pro Gramm. Bisher bestand in Deutschland nur die Möglichkeit, THC in Form des Fertigarzneimittels Marinol aus den USA oder als Apothekenzubereitung bei einer Frankfurter Apotheke zu beziehen. Apotheken, die Interesse haben, Dronabinol zu beziehen, und die Anforderungen für die Aufbewahrung von Dronabinol erfahren möchten, wenden sich direkt an den Hersteller. E-Mail: info@thc-pharm.de, THC-Pharm GmbH, Coventrystr.31, 65934 Frankfurt am Main, Tel.: 069-65302222. (Quelle: THC-Pharm GmbH)

USA:
Ein Bundesrichter hat für einen Klub in Oakland (Kalifornien) den Weg für die Verteilung von Marihuana für medizinische Zwecke geöffnet. Er erklärte, dass die Regierung nicht belegt hätte, warum Schwerkranken die Droge verweigert werden sollte. Die bahnbrechende Entscheidung vom 17. Juli wird der Oakland-Cannabis-Buyers-Kooperative erlauben, Cannabis an Mitglieder abzugeben, die erheblichen Schaden von schweren medizinischen Zuständen erleiden und herausgefunden haben, dass legale Alternativen zu Marihuana nicht funktionieren oder nicht tolerierbare Nebenwirkungen verursachen. US-Distriktrichter Charles R. Breyer änderte eine gerichtliche Verfügung, die er 1998 erlassen hatte. Er wies daraufhin, dass das Berufungsgericht für den Neunten Bezirk ihn angewiesen hatte, eine Ausnahme für Patienten in Erwägung zu ziehen, die erheblichen Schaden von schweren medizinischen Zuständen erleiden und keine wirksame legale Alternative zu Marihuana haben. (Quelle: AP vom 17. Juli 2000, Reuters vom 17. Juli 2000)

USA:
Ein Distriktstaatsanwalt von San Francisco (Kalifornien) kündigte am 14. Juli an, dass örtliche kranke Menschen mit 25 Dollar und einer ärztlichen Bescheinigung einen offiziellen städtischen Ausweis erhalten können, der ihnen die Verwendung von Marihuana gestattet. Nach diesem Programm muss ein Arzt ein Formular unterzeichnen, nach dem er den medizinischen Zustand des Patienten überwacht. Die Ausweise gelten bis zu zwei Jahre (Quelle: XINHUA vom 14. Juli 2000)

Blick in die Vergangenheit

Vor einem Jahr

Vor zwei Jahren

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