[Zurück zur Übersicht]  [Zur IACM Startseite]


IACM-Informationen vom 23. Januar 1999

Deutschland: Neues THC-Präparat von THC Pharm

Eine Apotheke in Frankfurt/Main bietet seit Januar 1999 Dronabinol (THC) für etwa ein Viertel des horrenden Preises an, der in deutschen Apotheken für das US-amerikanische Dronabinol-Präparat Marinol gezahlt werden muss.

Es handelt sich um die Bock-Apotheke, Leipziger Str. 71, 60487 Frankfurt, Tel. 069-9706370, Fax: 069-9706-3777. Dronabinol wird in der Apotheke in Zusammenarbeit mit der Firma THC Pharm GmbH, The Health Concept, hergestellt und kann so als apothekenübliche Rezeptur abgegeben werden. Dieses Vorgehen ist ein Übergangsmodell, das bis zur Erteilung der Handelsgenehmigung durchgeführt wird. Dann soll dieses Dronabinol bundesweit an alle Apotheken geliefert werden.

Folgende Rezepturen sind erhältlich:
- Dronabinol gelöst in Sesamöl und abgepackt in Hartgelatine-Kapseln
- Dronabinol in alkoholischer Lösung.

25 Kapseln zu 5 mg kosten beispielsweise 354,10 DM und 25 Kapseln zu 10 mg kosten 684,70 DM. 10 ml Tropfen 1%ig kosten 269,70 DM und 10 ml Tropfen 2%ig kosten 534,12 DM.

Weitere Apotheken in anderen Städten sollen in den nächsten Monaten folgen. Interessierte Apotheken erhalten auf Anfrage Informationen in der Bock-Apotheke oder bei: info@thc-pharm.de

Ausgangspunkt der Herstellung des Dronabinols ist Nutzhanf, aus dem das CBD (Cannabidiol) extrahiert wird, welches dann im Labor in THC umgewandelt wird. THC-Pharm kann auch CBD als Rezeptursubstanz an Apotheken liefern. Da CBD nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, kann es auf einem normalen Rezept verschrieben werden.

Preisvergleich:
5 Milligramm THC kosten
- etwa 8 DM als eine Marinol-Kapsel in den USA
- etwa 60 DM als eine Marinol-Kapsel in Deutschland
- etwa 14 DM als eine Dronabinol-Kapsel von THC Pharm
- etwa 1 DM als 0,1 Gramm Marihuana mittlerer Qualität.

(Quelle: persönliche Mitteilung THC-Pharm vom 14. Januar 1999)

USA: Die Höherrangigkeit von Bundesrecht über Landesrecht in Frage gestellt

Die US-amerikanische Verfassung erlaube dem Bundesrecht nicht automatisch, das Recht der Bundesstaaten zu übertrumpfen. So argumentiert die Stadt Oakland in einem Schriftstück vom 11. Januar zur Unterstützung der umkämpften Cannabis Buyers Kooperative von Oakland.

In seinem jüngsten Versuch, den 2.000 Mitglieder starken Klub zu unterstützen, bezieht sich die Stadt in ihrem Schriftsatz auf den neunten und zehnten Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung. Der Schriftsatz wurde für die Stadt von Linda LeCraw und dem ehemaligen Berater der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA, Peter Barton Hutt; verfasst.

"Es ist ein extrem wichtiger Fall," erklärte Hutt, der bei der Abfassung des Betäubungsmittelgesetzes von 1974 beteiligt war. Das Bundesjustizministerium hatte im letzten Januar die Schliessung des Klubs angeordnet, mit der Begründung, dass Marihuana nach dem Betäubungsmittelgesetz eine illegale Substanz sei.

Im Schriftstück wird die Position vertreten, dass die Betrachtung der medizinischen Verwendung von Marihuana durch die Bundesgesetze als "gesetzgegebene Wahrheiten" nicht durch die Logik unterstützt würden, vergleichbar mit Gesetzen, die in der Vergangenheit afrikanische Amerikaner verfolgten, Frauen als wahlunmündig erklärten und japanische Amerikaner während des zweiten Weltkrieges einsperrten.

Hutt argumentiert, dass die kalifornischen Wähler durch die Annahme der Proposition 215 im Jahre 1996 "die medizinische Verwendung von Cannabis als ein fundamentales Freiheitsinteresse erachten". Nach dem neunten Zusatzartikel liege die Beweislast der Notwendigkeit, dieses Recht zu verletzen, bei der Bundesregierung. Nach dem zehnten Zusatzartikel darf die Bundesregierung bei einem Recht, dass "den Staaten ... oder den Menschen" vorbehalten ist, nicht eingreifen.

(Quelle: Oakland Tribune vom 13. Januar 1999)

Kurzmeldungen

USA:
Steven Kubby, ein bekannter kalifornischer Aktivist für die medizinische Verwendung von Marihuana sowie Kandidat bei den letzten Gouverneurswahlen, und seine Frau Michele wurden am 18. Januar von einem Dutzend Beamten wegen Marihuanabesitzes für den Verkauf, wegen des Anbaus von Marihuana und wegen Konspiration verhaftet. Etwa 300 Pflanzen wurden beschlagnahmt. Beide besitzen eine Erlaubnis ihres Arztes zur Verwendung von Marihuana nach Proposition 215. Herr Kubby leidet an einem bösartigen Phäochromozytom, dass zu oft anfallsartigen Blutdruckerhöhungen führt, welche bei ihm am besten mit Marihuana zu kontrollieren seien.
(Quelle: Orange County Register vom 21. Januar 1999)

Blick in die Vergangenheit

Vor einem Jahr

[Zurück zur Übersicht]  [Zur IACM Startseite]


up

Veranstaltungen 2020

Alle Informationen zu den IACM Online Events inklusive kostenlose Videos der Webinare mit deutschen Untertiteln finden Sie hier.

IACM-Konferenz 2022

Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.

Members only

Regular members can sign up for the new member area of the IACM to access exclusive content.

You need to become a regular member of the IACM to access the new member area.

IACM on Twitter

Follow us on twitter @IACM_Bulletin where you can send us inquiries and receive updates on research studies and news articles.