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IACM-Informationen vom 29. August 2014

Pressemitteilung: Berufung im Kölner Cannabis-Urteil: Cannabis-Patienten treten in Hungerstreik

Schmerzpatienten fordern schnelle Lösung für Eigenanbau von Cannabis / „Wer Schmerzen hat kann nicht warten“ / Petition fordert Kostenübernahme für Medikamente

Rüthen, 2. September 2014. Am 22. Juli hatte das Kölner Verwaltungsgericht entschieden: Der Cannabis-Eigenanbau bleibt im Grundsatz verboten, kann aber unter bestimmten Bedingungen als "Notlösung" für den medizinischen Einsatz erlaubt werden – u.a. wenn der so genannte Apotheken-Cannabis für den Patienten unerschwinglich ist. Gegen dieses Urteil hat nun das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ Berufung eingelegt. Der Eigenanbau bleibt damit auch für die genannten Ausnahmefälle verboten. Aus Protest gegen die Berufung treten sechs chronisch Kranke aus verschiedenen Bundesländern nun einen Hungerstreik an. Sie fordern eine schnelle Lösung der Frage, ob und in welchen Fällen Patienten der Eigenanbau genehmigt wird.

„Wer Schmerzen hat, braucht seine Medikamente jetzt und kann nicht länger warten“, so Ute Köhler, eine der Patientinnen, die heute in den Hungerstreik getreten ist. Mit dem Hungerstreik will sie auf ihre und auf die Notlage anderer Patienten aufmerksam machen. Die 60-jährige leidet seit der Strahlenbehandlung ihrer Krebserkrankung unter starken chronischen Schmerzen. Allein mit dem Wirkstoff Cannabiswirkstoff Dronabinol (THC) lassen sich diese lindern. „Ohne die Behandlung mit THC kann ich vor Schmerzen nicht schlafen, nicht essen, nicht sprechen.“ Doch das in der Apotheke erhältliche Cannabis-Medikament kann sich Ute Köhler nicht leisten. Die Kosten liegen bei bis zu 900 EURo im Monat. Die Krankenkassen übernehmen diese nicht.

Das Kölner Urteil sei ein enorm wichtiger Schritt für die betroffenen Patienten gewesen, das unterstreicht auch der Mediziner Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. „Durch die Berufung wird eine finanzierbare Behandlung mit Cannabisprodukten weiterhin unnötig hinausgezögert“, kritisiert er die Bundesregierung. „Es ist den betroffenen schwer kranken Patienten nicht zumutbar, dass sie jahrelang für ihr Recht streiten müssen.“ Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 22. Juli der Klage von drei Männern stattgegeben, die gegen das Verbot des Eigenanbaus geklagt hatten, da sie sich Cannabis-Blüten aus der Apotheke oder Medikamente auf Cannabis-Basis nicht leisten können.

Große Hoffnung setzen die Schmerzpatienten derzeit auch auf eine Online-Petition: Grotenhermen setzt sich mit anderen Medizinern und chronisch Kranken beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags dafür ein, dass die Kosten einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis bezahlt werden. Die Petition fordert außerdem, dass der Bundestag sicherstellt, dass Patienten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden sollen. Die Petition läuft noch bis 10. September. Bis dahin müssen 50.000 Stimmen zusammenkommen. www.cannabis-medizin-petition.de

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Dr. med. Franjo Grotenhermen
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.
Telefon: 02952-9708572
E-Mail: info@cannabis-med.org

V.i.S.d.P.: F. Grotenhermen, Am Mildenweg 6, 59602 Rüthen

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