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IACM-Informationen vom 11. Juli 1998

USA: Klinische Marihuana-Studie mit Aids-Patienten hat begonnen

Die lange verzögerte Studie von Aids-Forschern mit Marihuana bei Aids-Patienten unter der Leitung von Dr. Donald Abrams von der Universität von Kalifornien, hat begonnen. Der erste Teilnehmer wurde im Mai in die Studie aufgenommen.

Das nationale Institut für den Drogenmißbrauch (NIDA) hat die Studie "Kurzzeiteffekte von Cannabinoiden bei HIV-Patienten" genehmigt und finanziert. Am 18. September 1997 erklärte die NIDA, daß Abrams vollständig die beantragten 978.000 Dollar (ca. 1,8 Mio DM) für seine Studie zur Verwendung von gerauchtem Marihuana, oralem Dronabinol und Plazebo bei HIV-positiven Patienten erhalten würde. Abrams mußte fünf Jahre warten und reichte drei verschiedene Studienprotokolle ein, bevor er schließlich die Genehmigung von der Bundesregierung erhielt. 1992 hatte Abrams zwar eine Genehmigung von der Arzneimittelbehörde (FDA) für eine Pilotstudie über die Wirkung von Marihuana auf Appetit und Gewichtsentwicklung bei HIV-Positiven erhalten, die NIDA hatte jedoch das Studienprotokoll abgelehnt.

Das Ziel der nun begonnenen Studie ist die Überprüfung der Sicherheit der Durchführung einer Marihuana-Therapie bei Patienten, die die neuen Protease-Hemmer nehmen. Diese Medikamente haben in Kombination mit den älteren Medikamenten wie ACT und 3CT zu deutlichen Verbesserungen des Gesundheitszustandes bei vielen Patienten geführt. Abrams erklärte, daß Marihuana durch die gleichen Leberenzyme verstoffwechselt werde, die auch die Protease-Hemmer verarbeiten. Deshalb bestünde die Möglichkeit, daß die Verwendung von Cannabis die neuen Medikamente gefährlich oder ineffektiv machen könne.

Jeder der 63 teilnehmenden Freiwilligen wird während des Experimentes 25 Tage in einem großen Krankenhaus von San Francisco verbringen. Es werden monatlich immer nur drei oder vier Patienten aufgenommen, so daß die Studie etwa zwei Jahre dauern wird. Ein Drittel der Teilnehmer wird gebeten, täglich drei Marihuana-Zigaretten zu rauchen. Eine zweite Gruppe erhält das synthetische THC-Präparat Marinol und eine dritte Plazebo-Präparate. Das Studienprotokoll findet sich im Internet unter: www.maps.org/mmj/proto.htm.

"Die Erde hat sich geöffnet," erklärte Rick Doblin, Präsident der MAPS, die 10.000 Dollar zur Vorbereitung der Studie und insbesondere der Studienprotokolle zur Verfügung gestellt hatten. Sollte die Studie zeigen, daß gerauchtes Marihuana keine ernsthaften kurzzeitigen Nebenwirkungen auf die Gesundheit von HIV-positiven Patienten hat, so will Abrams die Sicherheit und Wirksamkeit der chronischen Verwendung von Marihuana bei Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust von Aids-Patienten untersuchen.

(Quellen: MAPS, NORML, San Francisco Chronicle vom 9. Oktober 1997, MPP-Report vom Frühjahr 1998, Studienprotokoll)

Wissenschaft: Cannabinoide zur Vorbeugung von Hirnschäden

Forscher des US-amerikanischen nationalen Instituts für seelische Gesundheit in Maryland haben in Laborversuchen festgestellt, daß zwei natürlich vorkommende Bestandteile der Hanfpflanze, nämlich THC, das wichtigste psychotrope Cannabinoid, und Cannabidiol (CBD), ein nicht-psychotropes Cannabinoid, Hirngewebe vor Schäden bewahren können.

Diese Eigenschaft könnte therapeutisch zur Vorbeugung von Hirnschäden bei Schlaganfallpatienten oder bei Schädelverletzungen genutzt werden, wenn die neuen Befunde, die in dieser Woche in einer Fachzeitschrift (Proceedings of the National Academy of Sciences) veröffentlicht wurden, sich in die Behandlung am Menschen übertragen lassen. Schlaganfallpatienten leiden unter einer Durchblutungsunterbrechung (Ischämie), die Gehirnzellen von der Versorgung mit Glukose und Sauerstoff abschneidet. Dabei wird eine Kaskade von chemischen Reaktionen in Gang gesetzt, die zum Zelluntergang führen.

Schlaganfallopfer erhalten zur Vorbeugung einer Exposition mit toxischen Konzentrationen des Nervenüberträgerstoffes Glutamat, der nach einem Schlaganfall exzessiv freigesetzt wird, Antioxidantien. Glutamat stimuliert sowohl N-methyl-D-Aspart (NMDA)- als auch nicht-NMDA-Rezeptoren. Während die Aktivierung von NMDA-Rezeptoren bei einer Anzahl von neurophysiologischen Prozessen beteiligt ist, wird eine exzessive NMDA-Rezeptor-Stimulation für Nervenschäden bei einer Anzahl akuter neurologischer Störungen, inklusive Ischämien, Krampfanfälle und Verletzungen, verantwortlich gemacht.

Die Studie unter der Leitung des Biologen Aidan Hampson fand, daß die zwei Cannabinoide diesen zerstörerischen Prozeß hemmen. Dr. Hampson sei zufällig auf diesen Effekt gestoßen als er untersuchte, warum das menschliche Gehirn so viele Cannabinoid-Rezeptoren besitzt. Die Wissenschaftler erklärten, daß vor allem CBD Vorteile gegenüber anderen Oxidantien besitze, weil es schnell wirke und nicht toxisch sei.

Die Ergebnisse lassen vermuten, daß Cannabidiol möglicherweise auch bei anderen neurologischen Störungen eingesetzt werden kann, wie Morbus Parkinson oder Morbus Alzheimer. "Wir haben hier etwas, daß die Hirnschranke leicht überwindet, eine niedrige Toxizität aufweist und offensichtlich in Tierversuchen funktioniert - also denke ich, daß wir eine gute Chance haben," sagte Hampson.

Ein anderes Cannabinoid, das synthetische Dexanabinol (HU-211), wurde in den vergangenen Jahren bereits intensiv in Tierversuchen getestet. Es erwies sich als eine wirksame Substanz zum Schutz von Gehirnzellen gegen die Folgen einer Ischämie. Dexanabinol ist ein NMDA-Rezeptor-Antagonist und ein Hemmer der Produktion von Tumor-Nekrose-Faktor Alpha. Darüber hinaus ist Dexanabinol ein wirksamer Radikal-Fänger und schützt Kulturen von Nervenzellen vor der Toxizität von Radikalen.

In einer klinischen Phase-I-Studie wurde Dexanabinol von Menschen gut vertragen. Phase-III-Studien, bei denen die Wirksamkeit bei Kranken überprüft werden sollen, befinden sich in Planung. Die gute Verträglichkeit von Cannabidiol ist bereits von klinischen Studien mit Patienten mit Psychosen, Bewegungsstörungen und Krampfanfällen bekannt.

(Quellen: Australische AP vom 4. Juli 1998; NORML vom 9. Juli 1998; Gallily R et al.: J Pharmacol Exp Ther (1997) 283:918-924; Brewster ME et al.: Int J Clin Pharmacol Ther (1997) 35:361-165; Shohami E et al. J Neuroimmunol (1997) 72:169-177)

Kurzmeldungen

USA:
In den Staaten Colorado, Oregon und Washington wurden genug Unterschriften gesammelt und in der letzten Woche den zuständigen staatlichen Behörden übergeben, damit eine Volksabstimmung über die Verwendung von Marihuana zu medizinischen Zwecken durchgeführt wird. In allen Fällen übertraf die Zahl der Unterschriften bei weitem die Zahl der geforderten Unterschriften. Die Initiativen zielen darauf ab, Schwerkranke von den staatlichen Gesetzen auszunehmen, die den Besitz und den Konsum von Marihuana verbieten, wenn sie dies unter ärztlicher Überwachung tun.
(Quelle: NORML vom 9. Juli 1998)

USA:
In Oakland (Kalifornien) dürfen Personen, die Marihuana zu medizinischen Zwecken verwenden, 1,5 Pfund Cannabis besitzen. Das ist wesentlich mehr als die 28 Gramm, die der Generalstaatsanwalt als Obergrenze festgelegt hat. Am 7. Juli faßte der Stadtrat von Oakland einen entsprechenden Beschluß. Stadtvertreter erklärten, man habe die Menge so festgelegt, daß Patienten einen Drei-Monats-Vorrat bei sich haben dürften. Man habe sich an den Rationen - zehn Marihuanazigaretten pro Tag - orientiert, die die Arzneimittelbehörde (FDA) den Patienten zugesteht, die staatliches Marihuana erhalten.
(Quelle: Reuters vom 8. Juli 1998)

Großbritannien:
Ein 50 Jahre alter Mann, der Cannabispflanzen im Wert von etwa 20.000 DM zur Linderung seiner Rückenbeschwerden angebaut hatte, wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im Haus von Robert Webster waren 60 Hanfpflanzen gefunden worden. Das Gericht ging nicht davon aus, daß der Anbau aus kommerziellen Gründen erfolgte. Er wurde zu sieben Monaten Haft, die für 12 Monate auf Bewährung ausgesetzt wurden, und zu einer Geldstrafe von etwa 1.500 DM verurteilt. Richter Paul Downess akzeptierte, daß die Drogen nicht weitergegeben wurden und sprach von "außergewöhnlichen Umständen".
(Quelle: Sun vom 28. Juni 1998)

Schweiz:
Das Bundesgericht läßt den Kantonen bei der Bestrafung von Haschischbesitz zum Eigenkonsum einen großen Ermessensspielraum. Es hat die Buße für einen Konsumenten bestätigt, der von der Aargauer Strafjustiz wegen 11 Gramm Haschisch verurteilt worden war. Der Verurteilte wies beim Bundesgericht vergeblich auf Artikel 19b des Betäubungsmittelgesetzes hin, nach dem das Vorbereiten des eigenen Konsums nicht strafbar ist, falls es sich nur um geringfügige Mengen handelt. Der Gesetzgeber läßt den kantonalen Behörden bewußt einen großen Spielraum. Das Bundesgericht erwähnte die Praxis der Staatsanwaltschaft der Stadt Basel, die erst ab rund 30 Gramm Haschisch einschreitet. Die wesentlich restriktivere Solothurner Justiz betrachte hingegen nur jene Mengen als geringfügig, die üblicherweise für einen Konsum ausreichen. Eine Entkriminalisierung des Konsums soll im Rahmen der vorgesehenen BtMG-Revision diskutiert werden.
(Quelle: Blue Window vom 29. Juni 1998)

Großbritannien:
Nach einer neuen Anleitung der Regierung, die Eltern helfen soll, mit ihren Kindern über Alkohol und andere Drogen zu sprechen, haben 26% der 11-16jährigen und 57% der 16-22jährigen irgendwann einmal illegale Drogen genommen. Unter den 16-22jährigen hatten 28% in den letzten drei Monaten eine illegale Droge genommen. 36% der unter 30jährigen haben schon einmal Cannabis probiert.
(Quelle: AP News vom 30. Juni 1998)

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