ACM-Mitteilungen vom 12. März 2011
- Bundesregierung beschließt Umstufung von Cannabispräparaten, soweit sie arzneimittelrechtlich zugelassen sind, in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes, so dass nach der erwarteten Zustimmung du
- Gefängnisstrafe auf Bewährung für einen Patienten, der Cannabis zu medizinischen Zwecken selbst anbaute, durch das Amtsgericht Düsseldorf
Bundesregierung beschließt Umstufung von Cannabispräparaten, soweit sie arzneimittelrechtlich zugelassen sind, in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes, so dass nach der erwarteten Zustimmung du
Die Bundesregierung hat am 2. März eine Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung beschlossen. Diese sieht unter anderem vor, das generelle Verkehrsverbot von Cannabis aufzuheben und cannabishaltige Fertigarzneimittel zu medizinischen Zwecken zuzulassen. Des weiteren finden künftig auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Erwähnung in der Verordnung - für sie und für Hospize wird eine Regelung geschaffen, die ihnen ermöglicht, einen Notfallvorrat an Betäubungsmitteln bereitzuhalten.
Um cannabishaltige Fertigarzneimittel zulassen und an Patienten verschreiben zu können, soll die Position "Cannabis" in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes geändert werden. Mit dieser Regelung werde dafür gesorgt, dass in Deutschland solche Arzneimittel hergestellt und nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung als weitere Therapieoption auf BtM-Rezept verschrieben werden können, heißt es in der Begründung des Verordnungsentwurfs. In Großbritannien und Spanien ist bereits ein Arzneimittel mit Cannabis-Extrakt zur Behandlung von Spastiken bei Patienten mit Multipler Sklerose zugelassen. Was den Handel und Besitz von Cannabis betrifft, bleibt die Rechtslage unverändert.
Nach der Zulassung von Sativex für die geplante Indikation Spastik bei multipler Sklerose müssen die Krankenkassen die Kosten einer Behandlung mit diesem Extrakt bei dieser Erkrankung, und nur bei dieser Erkrankung, erstatten.
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Deutsche Apothekerzeitung vom 3. März 2011
Gefängnisstrafe auf Bewährung für einen Patienten, der Cannabis zu medizinischen Zwecken selbst anbaute, durch das Amtsgericht Düsseldorf
Unter dem Titel "Tropfen statt Joints" berichtete die Westfalenpost über den Fall eines 43-jährigen Patienten mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung), der sich vor dem Düsseldorfer Amtsgericht wegen illegalen Cannabisbesitzes in nicht geringer Menge verantworten musste. Sein Anwalt hatte ihm geraten, vor Gericht zu erklären, dass er zukünftig keinen Cannabis mehr benötige, weil er Dronabinol verschrieben bekomme. Leider werden die Kosten der Behandlung nicht von der Krankenkasse übernommen, so dass entgegen des Zeitungsberichts damit keine Lösung seines gesundheitlichen Problems gefunden wurde. Er findet bisher keinen Arzt, der den Aufwand auf sich nehmen will, ihn bei einem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle zu unterstützen. Nach einer persönlichen Mitteilung überlegt er daher, in die Niederlande auszuwandern. In dem Zeitungsartikel ist zu dem Fall folgendes zu lesen:
" 'Endlich Ruhe!' Harald B. riss nach dem Urteil vor Freude sogar die Arme hoch. Denn die Verurteilung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung ist für den 43-Jährigen der Schlusspunkt hinter seine Drogengeschichte. Er braucht keine Joints mehr, denn er bekommt den Wirkstoff jetzt vom Arzt.
Nervös, sprunghaft, leicht erregbar - so war der arbeitslose Kaufmann schon als Kind. Seit bei seinem ebenso hyperaktiven Neffen ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätssyndrom) diagnostiziert wurde, weiß er, dass er wohl die gleiche Störung hat, auch als Erwachsener noch. Inzwischen ist das auch ärztlich bestätigt.
Geholfen haben ihm jahrelang Drogen. Erst Amphetamine. Die nahm er noch ohne zu wissen, was hinter seiner Unruhe steckte. Er wollte sich nach einer Trennung einfach wieder besser fühlen. Aber die Pillen machten ihn appetitlos und abhängig.
Dann stieg er auf Marihuana um, schätzte die beruhigende Wirkung von Joints und dass er nach dem Rauchen klarer und strukturierter wurde. 'Ein Problem war die Qualität', erklärt 43-Jährige. Die Wirkung des Stoffs vom Schwarzmarkt lasse sich schwer schätzen. 'Also habe ich lieber selbst angebaut.'
Im Bad hatte er immer ein paar Töpfe mit Cannabis-Pflanzen in unterschiedlichen Stadien: 'Alles ohne großen Aufwand.' Doch jemand verriet ihn an die Polizei. Die kam und nahm alles mit, stellte fest: Die Pflanzen reichten für 1400 Portionen. Dann kam die Anklage: Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Mindeststrafe ein Jahr.
Vorm Amtsgericht konnte der Kaufmann, bisher nicht vorbestraft, jetzt seinen Anwalt versichern lassen: 'Er hat keinen Bedarf mehr nach Marihuana.' Denn nach mühsamer Recherche und einigen Umwegen hat er eine Ärztin in Frankfurt gefunden, die ihm den Drogenwirkstoff als Medikament verschreibt: Dronabinol.
Extra Schwierigkeiten bereitete, dass ihm der Stoff nur hilft, wenn er in Alkohol gelöst wird. Noch muss jedes Fläschchen für ihn angerührt werden. Er ist sich aber sicher, dass das Medikament bald serienmäßig auf den Markt kommt. Für ihn ist es jedenfalls die Lösung: 'Hilft besser, als ein Joint.' Weil es ihm ohne Umweg über eine Euphorie den Kopf klar mache.
Das Gericht erkannte an, dass er das Marihuana wegen seiner Krankheit anbaute. 'Aber es war strafbar', erklärte die Vorsitzende Richterin. Man könne jedoch von einem minder schweren Fall ausgehen. Harald B. jedenfalls kann nun mit dem Kapitel abschließen."
Leider ist das Kapitel nicht abgeschlossen, sondern die Probleme sind größer als zu den Zeiten, als er sich mit selbstangebautem Cannabis behandelt hat.
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