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ACM-Mitteilungen vom 20. Dezember 2008

Leiter der Bundesopiumstelle verstorben

Anfang dieser Woche ist überraschend Prof. Dr. Johannes Lütz, der bisherige Leiter der Bundesopiumstelle, verstorben. Prof. Lütz hat sich in der Vergangenheit sehr engagiert dafür eingesetzt, dass Patienten eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis erhalten, wenn eine solche Ausnahmegenehmigung gerechtfertigt war - auch wenn die unzureichende personelle Besetzung in diesem Bereich häufig keine zeitnahe Bearbeitung der Anträge erlaubte.
Die Bundesopiumstelle wird zur Zeit kommissarisch von Dr. Winfried Kleinert, Fachbereichsleiter in der Bundesopiumstelle, geleitet. Herr Dr. Kleinert ist mit der Praxis der Ausnahmegenehmigungen für Patienten vertraut und will diese Arbeit entsprechend engagiert fortführen.

(Quelle: Persönliche Mitteilungen)

Bundestagsdebatte zur medizinischen Verwendung von Cannabis im Dezember 2008

Am 3. Dezember wurden die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur medizinischem Verwendung von Cannabisprodukten im Gesundheitsausschuss abgelehnt. Am 18. Dezember wurden die Reden zu diesem Thema im Bundestag zu Protokoll genommen. Positiv ist zu verzeichnen, dass die Vertreterin der CDU/CSU anerkennt, dass "der kontrollierte Einsatz von Cannabinoiden bei bestimmten Erkrankungen, insbesondere dann, wenn Probleme mit herkömmlichen Schmerzmedikamenten auftreten, sinnvoll sein" kann, und dass die Vertreterin der SPD zum Antragsverfahren beim BfArM ausführt: "Unseres Erachtens sollte aber auf jeden Fall darüber diskutiert werden, inwieweit das Antragsverfahren vereinfacht und die Wartezeiten im Interesse der Betroffenen verkürzt werden können."

Im Folgenden einige Auszüge mit einigen Kommentaren. Die vollständigen Reden sind online verfügbar unter:
www.cannabis-med.org

* Frau Maria Eichhorn (CDU/CSU) bemerkte, dass die Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken einer Änderung des bestehenden Gesetzes bedarf. Oder wie sie es formuliert: "Daher würde eine Straffreistellung des Cannabisbesitzes zu medizinischen Zwecken (...) gegen geltendes Recht verstoßen,..." Oder anders ausgedrückt: Cannabis soll für medizinische Zwecke illegal bleiben, weil es heute illegal ist.

* Dr. Marlies Volkmer (SPD) versuchte sich an der Argumentation, nach der eine Gesetzesänderung, die eine Selbstbehandlung mit Cannabis ermöglichen würde, die Patienten in ein Schwarzmarktmilieu abdränge, indem sie sich heute aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage befinden. "Die Selbstversorgung mit Cannabis wurde auch deshalb mehrheitlich abgelehnt, da diese immer verbunden wäre mit illegalen Quellen, seien es Drogenhanfsamen oder geringe Marihuanamengen zur straffreien Nutzung. Unbescholtene Bürger würden dabei nicht nur in ein Schwarzmarktmilieu abgedrängt. Vielmehr stünden sie auch in der Gefahr, Cannabis von sehr schlechter Qualität zu erwerben, dass auch schädliche Beimischungen enthalten kann."
Das ist eine gute Zustandsbeschreibung nach dem bestehenden Gesetz, das sonst unbescholtene Bürger wie Verbrecher behandelt.

* Herr Detlef Paar (FDP) unterstützte im Wesentlichen die Ziele der beiden Anträge an den Bundestag, lehnte jedoch die Forderung nach der Möglichkeit zum Eigenanbau mit dem Hinweis auf die fehlende Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs ab, eine Kontrolle, die es heute nicht gibt. Wie Frau Volkmer liefert er eine gute Zustandsbeschreibung der gegenwärtigen Lage, wenn er schreibt: "Stellen Sie sich doch folgendes Szenario einmal vor: Ein Patient züchtet mit seinem gekauften Samen seine Hanfpflanzen auf dem Balkon seiner Wohnung. Bei Bedarf wird geerntet und geraucht, ganz legal und mit Bescheinigung autorisiert. Aber wie soll hier gewährleistet sein, welche Menge tatsächlich für den medizinischen Bedarf verwendet wird, und in welcher Dosierung? Es ist auch nicht auszuschließen, dass sich möglicherweise Freunde an dieser legalen Hanfplantage bedienen. Und wer soll gewährleisten, dass dies alles nicht so abläuft wie hier skizziert, sondern in geordneten Bahnen?"
Tatsächlich gibt es heute keinerlei geordnete Bahnen. Allerdings ist die etwas naive und realitätsferne Vorstellung noch immer weit verbreitet, nach der das Verbot der medizinischen Verwendung von Cannabis eine relevante Auswirkung auf den Umfang der medizinischen Verwendung von Cannabis hat, oder dass das bestehende Betäubungsmittelgesetz in diesem Bereich eine relevante Kontrolle gewährleiste.
Die meisten Patienten verwenden Cannabis bereits heute unabhängig davon, ob er legal ist oder nicht, weil sie es müssen, weil sie keine andere Wahl haben. Die rechtliche Lage hat allerdings erhebliche Auswirkungen auf die Qualität des verwendeten Produkts, auf die Konstanz der Versorgung mit Cannabisprodukten, auf den Kontakt zum illegalen Milieu, auf die Möglichkeit, mit dem eigenen Arzt offen über die Behandlung zu sprechen, und auf die zusätzliche Belastung durch die drohende oder bereits eingetretene Strafverfolgung.
Eine Erlaubnis zum Eigenanbau würde ein gewisses Maß an Kontrolle erst herbeiführen und den Anbauer verstärkt dazu motivieren, seine Erlaubnis zu dem für seine Gesundheit so wichtigen legalen Anbau nicht durch illegale Aktivitäten (Weitergabe) zu gefährden.

* Frau Monika Knoche (Die Linke) wies darauf hin, dass es schwer ist, überhaupt einen Arzt zu finden, der bei einem Antrag an das BfArM hilft: " In verschiedenen Bundesländern haben Patienten noch nicht einmal die Chance, einen Arzt zu finden, der ihnen helfen würde, beim BfArM eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Ja, es gibt sogar Patienten, die wegen Eigentherapie mit selbst angebautem Cannabis im Gefängnis sitzen."

* Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf den Zynismus hin, mit dem die Regierungsfraktionen ihren Antrag abgelehnt haben: "Aber finden Sie es nicht unmenschlich, einer Patientin, die wegen einer unheilbaren Multiplen Sklerose unter starken Schmerzen leidet, ein wirksames Medikament zu verweigern, weil sie davon eventuell abhängig werden könnte? Ist es nicht zynisch, einem Patienten mit Epilepsie zu sagen, dass das Medikament, das er selbst anbaut und das ihm seit Jahren dabei hilft, mit seiner Erkrankung zu leben, gar nicht wirksam sei? Und ist es nicht ebenso unwürdig, einer Patientin mit Appetitlosigkeit infolge einer schweren Krebserkrankung das Medikament mit dem Argument zu verweigern, Cannabis sei keine Spaßdroge?"

(Quelle: Protokoll der 196. Sitzung des Deutschen Bundestags am 18. Dezember 2008)

Aussetzung des Gerichtsurteils für Uwe Ciecior bis zur Entscheidung der Bundesopiumstelle über seinen Antrag

Am 16. Dezember fand vor dem Amtsgericht Dresden die Verhandlung gegen Uwe Ciecior wegen des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln statt. Bei Herrn Ciecior war am 28. Januar 2008 eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Sie fand im Rahmen einer Vielzahl von Razzien bei Personen statt, die im Verdacht standen, Cannabis anzubauen, da sie Material zum Eigenanbau von Pflanzen innerhalb von Gebäuden über das Internet gekauft hatten. Die Polizei hatte über mehrere Monate hinweg heimlich die Kundenbestellungen eines Aachener Händlers für Gewächshaustechnik aufgezeichnet.
Herr Ciecior erlitt 1997 einen schweren Verkehrsunfall und leidet seither unter einem schweren chronischen Schmerzsyndrom, das bisher auch nicht mit Opiaten ausreichend behandelt werden konnte. Er konnte eine Anzahl von ärztlichen Attesten und Stellungnahmen vorlegen und zudem auf sein bereits seit einiger Zeit laufendes Antragsverfahren auf eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis bei der Bundesopiumstelle verweisen. Der Richter setzte sich in einer Verhandlungspause mit einem Mitarbeiter der Bundesopiumstelle in Verbindung, der ihm mitteilte, dass über den Antrag von Herrn Ciecior voraussichtlich im Januar entschieden werde, und dass eine positive Bescheidung möglich sei. Richter und Staatsanwalt boten dem Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens an, was dieser ablehnte. Er bestand darauf, freigesprochen zu werden, da er nichts Unrechtes getan habe. Die Entscheidung wurde vom Richter daraufhin bis zur Entscheidung der Bundesopiumstelle ausgesetzt.

(Quelle: Persönliche Mitteilung)

Modedroge Spice enthält ein synthetisches Cannabinoid

Wie die Medien berichteten, ist erstmals der Wirkstoff der Modedroge "Spice" nachgewiesen worden. Die Droge, die Jugendliche und junge Erwachsene seit einigen Monaten stark nachfragten, enthält ein synthetisches Cannabinoid, das in der Tierforschung angewendet wird. So schreibt der Kölner Stadtanzeiger:

"Der berauschende Stoff "JWH-018" sei jedoch nicht unter den Inhaltsstoffen angegeben, teilte die Frankfurter Gesundheitsdezernentin Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) am Montag in Frankfurt am Main mit. Die Modedroge bestehe zudem aus mehreren Kräutern und solle nach Berichten von Konsumenten ähnlich wirken wie Marihuana und Haschisch.
Die Droge sei im Internet und in Geschäften für Wasserpfeifen, sogenannten Headshops, legal erhältlich, sagte Rottmann. Sie gelte als ein Produkt wie Räucherstäbchen und sei laut Etikette nicht zum Rauchen geeignet. Dennoch werde sie vorwiegend von jungen Erwachsenen als "Joint" geraucht. Bisher sei nicht bekannt gewesen, welche Substanz den Rausch auslöse. Daher falle die Räuchermischung weder unter das Betäubungsmittel- noch unter das Arzneimittelgesetz. Rottmann betonte, dass aufgrund der neuen Erkenntnis über die Zusammensetzung die Bundesdrogenbeauftragte und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte das Mittel JWH-018 und "Spice" als Arzneimittel einstufen könnten."

Mehr unter:
www.ksta.de
www.spiegel.de

(Quellen: Kölner Stadtanzeiger vom 15. Dezember 2008, Der Spiegel)

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