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ACM-Mitteilungen vom 15. Mai 2021

Liebe Leserin, lieber Leser,

wir dokumentieren in diesem Rundbrief einige weitere Fälle, die verdeutlichen, dass das Thema Cannabis als Medizin durch das Gesetz aus dem Jahr 2017 nicht befriedigend gelöst ist, und viele Patienten weiter unter Strafverfahren, Ablehnungen der Kostenübernahme eine Therapie ihre Krankenkasse und unfairer Behandlung bei der Überprüfung ihrer Fahreignung erleiden müssen.

Franjo Grotenhermen

Presseschau:

Das Presseportal berichtete über das Positionspapier von Experten und Politikern zum Thema Cannabis als Medizin.

Siehe dazu auch die ACM-Mitteilungen vom 1. Mai 2021.

"Cannabis-als-Medizin"-Gesetz: Bundestagsabgeordnete und Wissenschaftler*innen fordern Nachbesserungen

Mehr als 4 Jahre nach Inkrafttreten des "Cannabis-als-Medizin-Gesetzes" fällt die Bilanz gemischt aus. Neben den unstrittigen, zahlreichen positiven Entwicklungen sind verschiedene, vom Gesetzgeber 2017 beabsichtigte, Veränderungen nach wie vor nicht eingetreten. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern daher Abgeordnete des Bundestages gemeinsam mit Mediziner*innen und Suchtforscher*innen Nachbesserungen am Gesetz.

Dieses wurde im Jahr 2017 verabschiedet und erlaubt es seitdem niedergelassenen Ärzt*innen THC-haltige Medikamente zu verschreiben. Seit dem Jahr 2017 wurden über 70.000 Kostenübernahmeanträge an die Krankenkassen gestellt. Davon wurden aber nur knapp 60 Prozent genehmigt. Derzeit erhalten ca. 80.000 Menschen in Deutschland eine cannabisbasierte Therapie, was nur 0,1 Prozent der Bevölkerung entspricht. Länder wie Israel und Kanada liegen bei 1 Prozent. Daraus kann aber mitnichten geschlussfolgert werden, dass in Deutschland weniger Patient*innen auf die Medikamente angewiesen wären.

"Das Gesetz hat zwar dazu geführt, dass einige Menschen in Deutschland die dringend benötigten Cannabismedikamente nun erhalten können, aber es bleibt deutlicher Nachbesserungsbedarf. Immer noch muss Deutschland die Cannabismedikamente importieren, anstatt Sie selber herzustellen. Diese Tatsache führt dazu, dass die Kosten fast drei Mal so hoch sind wie in anderen Ländern. Das ist eine unnötige Belastung für Krankenkassen und Patienten.", konstatiert der Suchtforscher und Mit-Autor des Positionspapiers Prof. Dr. Heino Stöver.

"Der hohe Preis und bürokratische Aufwand hindert Ärzte oft zusätzlich an der Verschreibung einer notwendigen Cannabistherapie. Immer wieder weisen Krankenkassen die Ärzt*innen auch auf das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot hin, wenn diese ihren Patient*innen eine cannabisbasierte Medikation ermöglichen. Sie erzwingen so eine immer restriktivere Verschreibungspolitik und verwehren vielen den Zugang zu den wichtigen Medikamenten. In der Konsequenz sehen wir eine dramatische medizinische Unterversorgung mit cannabisbasierten Medikamenten. Die strafrechtliche Verfolgung von Patient*innen kommt oft erschwerend hinzu.", so Prof. Dr. Stöver weiter.

"Wir fordern daher die Abschaffung des Genehmigungsvorbehaltes der Krankenkassen bei der Verschreibung von cannabis-basierten Medikamenten. Auch die Regressandrohungen gegenüber Ärzt*innen sind zu unterlassen. Außerdem dürfen Sucht- und andere psychiatrische Erkrankungen nicht zu einer generellen Verweigerung der Kostenübernahme führen. Weiterhin muss die klinische Forschung im Bereich der "Cannabis-Medizin" durch den Bund gefördert werden. Die restriktive Politik ist derzeit einer politischen Ideologie geschuldet und nicht evidenzbasiert. Wir setzen uns daher dafür ein, dass sich die Gesundheitspolitik in diesem Bereich an konkreten Forschungsergebnissen und dem Wohl der Patient*innen orientiert, nicht an wirtschaftlichen Interessen der Krankenkassen und konservativen politischen Überzeugungen.", fasst Prof. Dr. Stöver zusammen.

Das gemeinsame Positionspapier von u.a. Dirk Heidenblut, MdB, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB, Niema Movassat, MdB, Dr. Wieland Schinnenburg, MdB, Prof. Dr. Kirsten R. Müller-Vahl und Dr. Ingo Ilja Michels finden Sie hier verlinkt.

Zur Person

Heino Stöver ist Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Suchtforschung der Frankfurt University of Applied Sciences (ISFF). Er ist als Berater der WHO, von UNODC, der EURopäischen Kommission, des Internationalen Roten Kreuzes, der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, des Open Society Institute und von Gesundheits-/Sozialministerien (in Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Litauen, Estland und Lettland) tätig. Er ist Mitgründer der internationalen peer-review-Zeitschrift International Journal of Prisoner Health sowie Mit-Herausgeber der Schriftenreihe Gesundheitsförderung im Justizvollzug. Seit 2008 ist er Vorsitzender des akzept e.V. (Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik). Er ist ebenfalls Mitglied des beratenden Arbeitskreises "Männergesundheit" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Pressekontakt:

Frankfurt University of Applied Sciences
Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit
Prof. Dr. Heino Stöver
Telefon: +49 69 1533-2823 und mobil: +49 162 133 45 33
E-Mail: heino.stoever@fb4.fra-uas.de
Twitter: @HeinoStoever

Keine Chance auf eine faire MPU beim TÜV


Seit Jahren berichten Cannabis-Patienten, die beim TÜV eine MPU gemacht haben, dass Sie keine faire Behandlung erfahren haben und den Eindruck hatten, keine Chance auf das Bestehen der MPU zu haben.

Wir dokumentieren hier ein Schreiben eines TÜV- Mitarbeiters an den Mitarbeiter einer Fahrerlaubnisbehörde. Die Fahrerlaubnisbehörde hat in ihrem Schreiben eine Frage zur Formulierung der Fragestellung für eine MPU im Rahmen einer Eignungsüberprüfung eines Cannabis-Patienten. In der Antwort des TÜV wird diese konkrete Frage nicht beantwortet. Möglicherweise kommt es auf die Fragestellung nicht an, denn Cannabis-Patienten haben beim TÜV unabhängig von der Fragestellung offenbar keine Chance auf eine bestandene MPU, falls sie vor Beginn der Therapie schon einmal unter dem Einfluss von illegalem Cannabis im Straßenverkehr kontrolliert wurden.

Bemerkenswerterweise dokumentiert der TÜV-Mitarbeiter in seiner Antwort, dass ihm die eindeutige Haltung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu der Thematik bekannt sei, nach der Cannabis im Straßenverkehr genauso zu behandeln ist wie andere Medikamente. Das scheint den Mitarbeiter jedoch nicht zu stören, und er kommuniziert offen, dass der Patient, der ihn bisher nicht bekannt ist, nahezu keine Chance habe, die MPU zu bestehen, sodass der Ärger „vorprogrammiert“ sei.

Es bleibt zu befürchten, dass dies weiterhin alltägliche Praxis sein wird, solange das Bundesverkehrsministerium bzw. die BASt dem nicht nur mündlich, sondern durch schriftliche Handlungsanweisungen an MPU-Stellen und Führerschein-Stellen unmissverständlich Einhalt gebietet.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es andere MPU-Stellen gibt, die sich an die Fahrerlaubnisverordnung halten, bei denen also Cannabispatienten eine realistische Chancen haben, so behandelt zu werden, wie Patienten, die andere Medikamente einnehmen, und damit eine MPU zu bestehen.

„Sehr geehrter Herr XY,

(…) Ich habe das mit Frau Dr. XY von der BASt besprochen, und sie war deutlich der Auffassung, dass es vergleichbar sei mit der Verordnung einer Schmerzmedikation mit Opiaten oder Opioiden, dann dürfe man ja auch fahren.
(…)
Falls er im Vorfeld illegal konsumiert hat, wäre eine MPU nun leicht zu begründen. Da ja überprüft werden muss, ob die Einnahme nun bestimmungsgemäß erfolgt. Es muss ja überprüft werden, ob er ausreichend zuverlässig ist und ob die Leistungsfähigkeit ausreichend ist.
Ich glaube nicht, dass wir die Untersuchung ablehnen können. Ich glaube aber auch kaum, dass er positiv werden kann. Somit ist der Ärger vorprogrammiert.
Gruß
XY“

Bitte kontaktieren Sie die ACM unter info@cannabis-med.org, wenn Sie bei einer MPU beim TÜV oder einer anderen MPU-Stelle ähnliche Erfahrungen von Machtmissbrauch gemacht haben.

Nach vier Jahren kein Rezept für Cannabis – trotz frührerer Anbauerlaubnis und Ausnahmegenehmigung

Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin berichtete erneut über den Fall Frank Ackerman, ein Schmerzpatient aus Frankfurt, der seit Jahren vergeblich dafür kämpft, entweder über einen Arzt eine Kostenübernahme für die Verwendung von Cannabis oder eine Erlaubnis zum Eigenanbau zu bekommen. Nach vier Jahren kein Rezept für Cannabis – trotz frührerer Anbauerlaubnis und Ausnahmegenehmigung Dass sich mancher deutsche Cannabispatient immer noch fühlen muss, wie der Protagonist eines Kafka-Romans, dafür ist Frank Ackermann ein gutes Beispiel. Der dreifache Vater war gewissermaßen ein Pionier, er durfte als erster deutscher Cannabispatient seine Medizin selbst anbauen. Dafür musste er sich durch die Instanzen klagen. Dann kam im März 2017 das Cannabis-als-Medizin-Gesetz. Verbessert hat sich seine Situation hierdurch leider nicht. Am 30. Juni 2017 ließ das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Frank Ackermanns Genehmigung zum Eigenanbau von Medizinalcannabis auslaufen. Bis dahin hatte das Cannabis-als-Medizin-Gesetz drei Monate Bestand. Einen Arzt, der sich bereit erklärte, ihm das immer noch stigmatisierte Kraut zu verschreiben, fand er in dieser Zeit nicht. Und auch nicht in den nächsten Jahren. Bis heute nicht. Über dreißig Ärzte, die er persönlich, gut dokumentiert und mit Zeugenschaft aufsuchte, lehnten eine Verschreibung zuletzt ab. Zwanzig Ärzte oder Arztpraxen wollten ihn nicht einmal in die Praxis kommen lassen, verweigerten schon am Telefon ein persönliches Arztgespräch und eine Untersuchung. Eine Situation, die viele Cannabispatienten kennen. Weder seine Krankenkasse, noch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, noch das Hessische Sozialministerium konnten dem Schwerbehinderten bei der Suche nach einem verschreibenden Arzt helfen. Frank Ackermann ist schwerkrank. Cannabis aber hilft ihm, die Schmerzen zu ertragen und an guten Tagen schmerzfrei zu sein. Mit seiner Medizin fühlt er sich gut, ohne schlecht. Frank Ackermann hatte nicht nur die Anbau- und Ausnahmegenehmigung besessen, er wusste außerdem aus Erfahrung, dass er die für seinen Zweck benötigte Medizin selbst zuhause anbauen kann. Und vor allem immer noch, oder wieder, in der Notstandssituation, aus der er trotz Cannabis-als-Medizin-Gesetz niemals herauskam. Sein Fall ist gut dokumentiert. Viele Medien hatten über den interessanten Fall von Deutschlands erstem legalem Cannabisanbau eines Patienten berichtet. Die Frankfurter Rundschau und der Südwestdeutsche Rundfunk, Frankfurter Allgemeine Zeitung, FOCUS, Stern und Spiegel. Es folgte das Cannabis-als-Medizin-Gesetz, von Betroffenen auch als Eigenanbau-Verhinderungs-Gesetz bezeichnet, und das zeitliche Auslaufen seiner vom BfArM ausgestellten Erlaubnis zum Eigenanbau. Nach einer im letzten Jahr erfolgten Hausdurchsuchung, musste Frank Ackermann in einem folgenden Gerichtsverfahren Angst um seine Freiheit haben. Nun, nach der Verhängung einer Geldstrafe, bleiben die Schmerzen. Und, verursacht durch die Strafe, zusätzliche finanzielle Sorgen. Geld dafür, sich sein Medikament in einer Apotheke zu hohen Preisen selbst zu kaufen, hat er hierdurch noch weniger. Obwohl er das sichergestellte Cannabis zur Schmerzbekämpfung nutzen wollte, verhängte das Gericht eine Strafe von 90 Tagessätzen, die ihn zum vorbestraften Straftäter macht. Niemandem ist geholfen. Weder ihm als Patienten, noch dem Rechtsstaat, in dessen veraltetem Strafmaß für Betäubungsmitteldelikte er abgeurteilt wurde. Nicht der Polizei, die in eine kriminaltechnische Untersuchung involviert werden musste. Nicht den Gerichten, die ebenfalls genug zu tun haben. Nicht der Gesellschaft, der solche individuellen Schadensfälle nicht zuträglich sind. Dies alles, weil er sich, wollte er schmerzfrei leben, seine Medizin selbst anbauen musste. Obwohl deutsche Gerichte wie Behörden ihm höchstselbst in der Vergangenheit den Bedarf bescheinigten. Nun ist er ein vorbestrafter Straftäter. Der Fall Frank Ackermann legt anschaulich dar, warum das Cannabis-als-Medizin-Gesetz ein Eigenanbau-Verhinderungs-Gesetz ist. Es ist ein trauriger Beweis der Richtigkeit und Wichtigkeit der Forderung nach Straffreiheit für Patienten. Übrigens: Nachdem Frank Ackermann die Eigenanbauerlaubnis zugeteilt wurde, ließ die sehr eigenwillige Fahrerlaubnisbehörde Dietzenbach proaktiv seinen Führerschein einziehen, da dort jemandem der Sinn danach stand. Da die Gefahr bestünde, dass Frank Ackermann berauscht fahren könnte. Weil er Cannabis als Medikament zu sich nimmt. Obwohl er keinen Unfall verursachte, auch im Verkehr nicht auffällig wurde. Nun, da ihm die Genehmigung zum Eigenanbau entzogen wurde und er bis heute nicht auf einem Rezept sein benötigtes Medikament verschrieben bekommt, kann er auch keine MPU durchführen, möchte er schmerzfrei leben. Sein Leben wurde unnötig erschwert

Presseschau: Urteil: Kein Cannabis auf Rezept bei Schlafapnoe-Syndrom (Thüringer Allgemeine)


Über ein Beispiel für vergleichbarer Fälle, in denen eine Erkrankung nicht als schwerwiegend betrachtet wurde und damit auch vor Gericht zu einer Ablehnung der Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabis führt, berichtete die Thüringer Allgemeine. Im Artikel wirkt es so, als argumentiere nur der Patient für eine Cannabistherapie und nicht auch der behandelnde Arzt, der die Therapie des Patienten mit Cannabis unterstützt. Eine Unterkieferschiene ist sicherlich keine Lösung für ein Schlafapnoe-Syndrom. Sowohl Grundlagenforschung als auch Erfahrungsberichte von Patienten zeigen, dass THC sich auf die Schlafapnoe positiv auswirkt. Es ist bekannt, dass eine unbehandelte Schlafapnoe mehr als eine Bagatelleerkrankung ist, bei der Betroffene tagsüber unter vermehrter Müdigkeit leiden, sondern beispielsweise das Risiko für einen arteriellen Bluthochdruck und Herzinfarkte erhöht. Da es eben keine Bagatelle ist, werden ein so aufwändiges Behandlungsverfahren wie eine CPAP-Therapie durchgeführt oder in einigen Fällen sogar operative Maßnahmen versucht.

Kein Cannabis auf Rezept bei Schlafapnoe-Syndrom

Seit 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte Cannabis verordnen - zum Beispiel bei schweren chronischen Schmerzen. Wo die Grenzen des Anspruchs liegen, zeigt eine Gerichtsentscheidung.
Laut Gesetz haben Menschen mit einer schwerwiegenden Erkrankung unter gewissen Umständen Anspruch auf eine Versorgung mit Cannabis. Bei einem Schlafapnoe-Syndrom aber, das zu Zähneknirschen und Tagesmüdigkeit führt, ist das nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nicht der Fall.

Davon Betroffene haben keinen Anspruch auf Cannabis-Versorgung durch die Krankenkasse, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des DAV unter Verweis auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az.: L 4 KR 1701/20) berichtet.

2,5 Gramm am Abend

Der Fall: Ein 48-Jähriger beantragte bei seiner Krankenkasse die Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten - es ging um 2,5 Gramm pro Abend. Damit sollte sein Schlafapnoe-Syndrom mit Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit und Zähneknirschen behandelt werden.
Alle Therapieversuche hätten nichts gebracht, beklagte er. Beispielsweise habe eine CPAP-Maske, die man im Bett trägt, bei ihm nicht zu einem erholsameren Schlaf geführt.

Weitere Therapiemethoden

Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten für das Medizinal-Cannabis ab. Selbst bei nicht zufriedenstellendem Therapieerfolg mit einer CPAP-Maske stehen weitere, anerkannte Therapiemethoden - etwa Unterkieferschienen - zur Verfügung, argumentierte sie. Der Mann klagte.
Das Urteil: Das Gericht ließ ihn abblitzen. Weder liege eine lebensbedrohliche noch eine die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung vor, hieß es. Das Schlafapnoe-Syndrom sei keine seltene Erkrankung. Es gebe Standardtherapien, von denen bei ihm längst noch nicht alle durchgeführt wurden.

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Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.

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