ACM-Mitteilungen vom 19. November 2019
- ACM-Mitteilungen vom 19.11.2019
- Fortbildungsveranstaltung
- Presseschau: Drogenbeauftragte fordert neue Cannabis-Debatte: „Unser Modell funktioniert nicht“ (Merkur)
- Presseschau: Große Meta-Analyse: Was bringen Cannabinoide gegen Depressionen, ADHS, Angststörungen und Co? (Medscape)
- Presseschau: Juristisches Neuland: Patient darf unter Cannabis-Einfluss Auto fahren (Neue Osnabrücker Zeitung)
- Drogen- und Suchtbericht 2019
- Presseschau: Arzt erklärt: DAS müssen Sie für ein Cannabis-Rezept tun (Bild)
- Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
ACM-Mitteilungen vom 19.11.2019
Liebe Leserin, lieber Leser,
Nach dem Weggang von Marlene Mortler (CSU), die in das EU-Parlament gewählt wurde, schlägt die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), erfrischende Töne an. Sie fordert eine neue Cannabis-Debatte. Man dürfe aktuelle Entwicklungen nicht einfach ausblenden. Dabei bezieht sie sich vor allem auf den Freizeitkonsum von Cannabis.
Das Verwaltungsricht Düsseldorf hat bestätigt, dass Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen, am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, denn schließlich fällt auch Cannabis unter die entsprechenden Vorgaben des § 24a Straßenverkehrsgesetz, nach dem vom Arzt verschriebene Medikamente von dem Verbot der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen ausgenommen sind, so wie dies auch für Opiate und andere Medikamente gilt. Entscheidend ist, dass betroffene Patienten fahrtüchtig sind. Verschriebenes Cannabis fällt auch unter die Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung, nach der nur eine missbräuchliche Verwendung von Medikamenten die Fahreignung ausschließt.
Die neue Ausgabe der Zeitschrift „Rausch – Wiener Zeitschrift für Suchttherapie“ widmet sich dem Schwerpunkt Cannabis als Medizin. Dort findet sich auch eine Leseprobe. Mittlerweile interessiert sich auch die Bild-Zeitung für das Thema und hat mir für einen Artikel und eine kurze filmische Dokumentation einen Besuch abgestattet. Das Thema Cannabis als Medizin ist in der gesamten Bevölkerung angekommen.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen
Fortbildungsveranstaltung
am 26. November 2019, 19.00 bis 20.30 Uhr, findet ein CME-zertifiziertes Webinar zum Thema "Cannabis und Cannabinoide – Einsatz bei chronischen Schmerzen" statt. Das Webinar richtet sich an Ärzte aller Fachrichtungen, Apotheker und PTA sowie an andere medizinische Gesundheitsberufe.
Referent: Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, Leiter der Schmerzmedizin, Universitätsklinikum Bonn.
Presseschau: Drogenbeauftragte fordert neue Cannabis-Debatte: „Unser Modell funktioniert nicht“ (Merkur)
Die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung schlägt neue Töne zum Thema Cannabis an. Eine konkrete Aussage zu möglichen Änderungen mit konkreten Verbesserungen fehlt bisher. Sie zeigt sich allerdings offen und will sich zunächst in die Thematik einarbeiten.
Drogenbeauftragte fordert neue Cannabis-Debatte: „Unser Modell funktioniert nicht“
Cannabis legalisieren, oder nicht? Die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig (CSU) will sich ansehen, wie andere Länder mit Cannabis-Konsum umgehen.
Frau Ludwig, haben Sie schon einmal gekifft?
Nein, ich bin in solchen Dingen null neugierig und eher der vorsichtige Typ. Was ich über Cannabis weiß, ist abschreckend genug.
Trotzdem sagen Sie: Wir brauchen einen neuen Dialog über Cannabis.
Es laufen dazu sehr kontroverse Debatten. Gerne wird der Eindruck vermittelt, das Problem sei allein mit der Antwort auf die Frage zu lösen: Legalisierung – ja oder nein? Diese Frage wird dem Thema nicht gerecht.
Sondern?
Wir wissen, dass der frühe und regelmäßige Konsum von Cannabis schwere Gehirnschäden verursachen kann. Aber gleichzeitig sehe ich, dass Cannabis bei jungen Menschen die illegale Droge Nummer eins ist. Dem müssen wir uns stellen.
Das heißt?
Das allererste ist die Prävention. Wir erreichen junge Menschen überhaupt nicht. Wir brauchen mehr Youtube und Instagram und weniger Flyer. Da müssen wir uns dringend verbessern, weil Cannabis unterschätzt wird. Das zweite ist, einen offenen Dialog zu führen – nicht nur mit Jugendärzten, sondern auch mit dem Hanfverband.
Es gibt ein strenges Verbot, das offensichtlich nicht funktioniert.
Die Zahlen steigen erstmals wieder seit 2011, gerade bei jungen Menschen. Das besorgt mich wirklich. Jetzt gibt es die einen, die sagen, wir brauchen noch stärkere Repressionen. Die anderen wollen die komplette Freigabe.
Kann ein Kompromiss dazwischen liegen, etwa dass man auf Kleinstkonsumenten nicht die volle Härte des Gesetzes anwendet.
Zum heutigen Tag muss ich sagen: Ich weiß es noch nicht. Ich bin ein paar Wochen im Amt und will mir genau ansehen, wie andere Länder die Problematik regeln. Österreich, die Schweiz, Luxemburg und vor allem auch Portugal. Auch in meiner Fraktion kommen viele zu mir, die sagen, dass unser Modell nicht wirklich funktioniert.
Als Vater eines Teenagers bereitet mir vor allem Sorgen, wenn die Jugendlichen ihr Cannabis bei dem Dealer kaufen, der auch die harten Drogen hat.
So ist es. Ich weiß, in welchem Umfeld die Jugendlichen sich das Zeug kaufen. Das passt mir alles nicht. Deshalb dürfen wir als Politiker diese Entwicklungen nicht einfach ausblenden.
Das sind neue Töne für eine CSU-Drogenbeauftragte. Welche Reaktionen haben Sie bekommen?
Viele Kollegen sind dankbar, dass jemand das Thema offen anspricht. Auch sie kennen viele, die kiffen, und sagen: Wir sind nicht mehr zeitgemäß. International ist einiges in Bewegung geraten in Ländern, die nicht als große Liberalisierer gelten. Gleichzeitig gibt es weiter jene, die ein härteres Vorgehen fordern. Ich rede mit allen, ehe ich ein abschließendes Urteil habe.
Kiffer werden immer jünger, das Gras immer stärker: Welche Gefahren Cannabis, gerade für Jugendliche, birgt, erklärt ein Chefarzt für Suchtmedizin und Psychotherapie im Merkur.de*.
Bis zu vier Millionen konsumieren in Deutschland Cannabis. Und etwa neun Prozent aller 12- bis 17-Jährigen haben im vergangenen Monat gekifft, so ein Experte. Die CDU diskutiert nun: Wie künftig umgehen mit der Droge?
Presseschau: Große Meta-Analyse: Was bringen Cannabinoide gegen Depressionen, ADHS, Angststörungen und Co? (Medscape)
Über die Schwierigkeit, den medizinischen Wert von Cannabis bei psychiatrischen Erkrankungen einzuordnen, berichtet Medscape auf der Basis einer neuen Metaanalyse vorhandener Studien und eines Gesprächs mit Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, der Vorsitzenden der ACM.
Große Meta-Analyse: Was bringen Cannabinoide gegen Depressionen, ADHS, Angststörungen und Co?
Hilft Cannabis bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS), Depressionen oder Angststörungen? Offenbar lindern THC-haltige Medikamente zumindest die Symptome bei Patienten mit Angststörungen. Eine allerdings nur niedrige Evidenz dafür fanden Prof. Dr. Louisa Degenhardt vom australischen National Drug and Alcohol Research Centre in Sydney und Kollegen in ihrer jetzt in The Lancet Psychiatry erschienenen Metaanalyse [1].
Bei depressiven Patienten zeigte sich im Severity Measure of Depression (SMD) unter medizinischem Cannabis eine Verringerung von 0,25 Punkten (95%-KI: -0,49 bis -0,01).
Doch insgesamt fällt die Bilanz der Wissenschaftler – sie hatten 83 Studien mit 3.000 Teilnehmern zu Cannabis bei Depressionen, Angststörungen, ADHS, Psychosen, posttraumatischem Belastungssyndrom (PTBS) und Tourette-Syndrom ausgewertet – ernüchternd aus: Von der Symptomverbesserung bei Angststörungen abgesehen lasse sich aus den untersuchten Studien nicht ableiten, dass Cannabis-haltige Mittel eine über den Placeboeffekt hinausgehende positive Wirkung bei den genannten Erkrankungen hätten.
Und eine einzelne Studie deutet darauf hin, dass THC-haltige Medikamente bestehende Psychosen sogar verschlimmern können.
Cannabis-Verordnung: Gefundene Evidenz reicht nicht aus
Die gefundene Evidenz bezeichnen Degenhardt und Kollegen als „nicht ausreichend”. Sie kommen zu dem Schluss, dass aufgrund nicht vorhandener Evidenz – und wegen der Risiken von Cannabinoiden – „die Verwendung von Cannabinoiden bei psychischen Erkrankungen nicht gerechtfertigt werden kann”.
„Eine gute und wirklich umfangreiche Übersichtsarbeit, wenngleich sie wenig Neues liefert – dass die Datenlage zu Cannabinoiden nicht gut ist, ist ja bekannt”, kommentiert Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl, Oberärztin der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Hochschule Hannover, die Ergebnisse im Gespräch mit Medscape.
Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl
„Dass diese umfangreiche Analyse gemacht wurde, finde ich sehr gut. Ich sehe aber auch die Gefahr, dass die subjektive Perspektive der Autoren – auch in Metaanalysen ist die Wertung der Daten immer subjektiv – übersehen wird. Tatsächlich zeigen die Autoren auf, dass die Datenlage sehr dünn ist. Ich fürchte allerdings, dass das so gelesen und verstanden wird, als ob Cannabinoide nicht wirken”, erklärt Müller-Vahl.
Identische Studien – unterschiedliche Bewertung
Dass auch Metaanalysen nicht so objektiv sind, wie man glaubt, zeigt ein Vergleich der aktuellen Arbeit mit der 2015 im JAMA erschienenen Metaanalyse von Dr. Penny Whiting und Kollegen. Während die Studien zum Tourette-Syndrom bei Degenhardt und Kollegen gepoolt wurden und die Autoren hier keine Aussagen zur Evidenz treffen, wurden dieselben Veröffentlichungen von Whiting und Kollegen anders gewertet: Sie fanden eine Evidenz von niedriger Qualität (low quality evidence), dass Cannabinoide mit einer Verbesserung beim Tourette-Syndrom verbunden waren.
Presseschau: Juristisches Neuland: Patient darf unter Cannabis-Einfluss Auto fahren (Neue Osnabrücker Zeitung)
Wie andere Patienten, die mit Medikamenten behandelt werden, die die psychomotorische Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können, dürfen auch Cannabis-Patienten am Straßenverkehr teilnehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Es ist nicht das erste Gericht, das ein solches Urteil gefällt hat.
Juristisches Neuland": Patient darf unter Cannabis-Einfluss Auto fahren
Düsseldorf. Autofahren unter Drogeneinfluss? In Deutschland gibt es dahingehend strikte Regeln und entsprechende Strafen bei Missachtung – am Düsseldorfer Verwaltungsgericht wurde nun ein Urteil gesprochen, das für Diskussionsstoff sorgt.
Ein 35-Jähriger Handwerker, der aus medizinischen Gründen Cannabis verordnet bekommt, darf trotzdem Auto fahren. Das entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag. Der Rhein-Kreis-Neuss wurde verpflichtet, ihm einen Führerschein auszustellen.
Ein Gutachter hatte dem Kläger aus Dormagen die volle Fahrtüchtigkeit unter Cannabiseinfluss attestiert - sogar für Lastwagen. Die Entscheidung sei aber kein Freibrief für Cannabispatienten, sich ans Steuer zu setzen, betonte der Richter. Richter Dr. Stuttmann sprach laut Bild-Zeitung von „juristischem Neuland“, da bundesweit zuvor noch kein Gericht in einem „Hauptsacheverfahren“ so entschieden habe.
Individuelle Prüfung bei entsprechenden Fällen
Jeder Fall müsse einzeln geprüft werden. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht habe damit erstmals einen solchen Fall in einem Hauptsacheverfahren entschieden. Bislang habe es nur Eilentscheidungen gegeben. Gegen die Entscheidung kann der Kreis Neuss beim Oberverwaltungsgericht Münster in Berufung gehen (Az.: 6 K 4574/18).
Bekifft am Steuer – Führerschein nicht automatisch weg
Sofern sich Autofahrer nach dem Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen fahruntauglich ans Steuer setzen, wird der Führerschein normalerweise eingezogen. Laut eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus dem Frühjahr 2019 führt eine einmalige Autofahrt unter Cannabiseinfluss allerdings nicht mehr automatisch dazu, dass dies passiert. Stattdessen müssen die Fahrerlaubnisbehörden zunächst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen Der THC-Grenzwert für Autofahrer liegt bei einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum.
Drogen- und Suchtbericht 2019
Der neue Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung befasst sich auch mit dem Thema Cannabis als Medizin und insbesondere dem Gesetz aus 2017.
Mit dem am 10. März 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften können Cannabis-arzneimittel (getrocknete Blüten und Extrakte) im Einzelfall als Therapiealternative bei schwerwie-genden Erkrankungen eingesetzt werden. Die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin-produkte (BfArM) angesiedelte Cannabisagentur hat im Mai 2019 das Vergabeverfahren für den Anbau und die Lieferung von Medizinalcannabis in Deutschland erfolgreich abgeschlossen. Vergeben wurden 13 Lose mit insgesamt 10.400 kg Cannabis, verteilt auf vier Jahre mit jeweils 2.600 kg. Das BfArM erwartet die erste Ernte für das vierte Quartal 2020. Die Versorgung mit Medizinalcannabisblüten in kontrollierter Qualität erfolgt bis dahin weiterhin durch Importe. Derzeit wird Medizinalcannabis aus den Niederlanden und Kanada importiert.
Eine erste Auswertung der Daten, die Ärztinnen und Ärzte aufgrund des Gesetzes an das BfArM melden müssen, hat gezeigt, dass vor allem Schmerz-patienten im Alter von 50 bis 59 Jahren mit Medi-zinalcannabis behandelt werden. 69 Prozent der Patientinnen und Patienten wurden wegen des Symptoms Schmerzen und elf Prozent wegen einer Spastik behandelt. In acht Prozent der Fälle wurde Medizinalcannabis aufgrund einer Anorexie/ungewollten Gewichtsabnahme verordnet. Bei 22 Prozent der Patientinnen und Patienten bestand eine Tumorerkrankung. In den meisten Fällen wurde das Cannabisarzneimittel Dronabinol (63 Prozent) verordnet. In zwölf Prozent der Fälle erfolgte die Behandlung mit dem Cannabismund-spray Sativex®, in 23 Prozent der Fälle wurde die Behandlung mit Cannabisblüten durchgeführt. Es werden auch die Nebenwirkungen der Behandlung mit Medizinalcannabis erfasst. Als häufigste Neben-wirkungen werden Müdigkeit (15 Prozent), Schwin-del (elf Prozent) und Übelkeit (sieben Prozent) genannt. Zudem kann es auch zu Schläfrigkeit (sieben Prozent), Aufmerksamkeitsstörungen (sechs Prozent) und Gleichgewichtsstörungen (vier Prozent) kommen
(….)
Presseschau: Arzt erklärt: DAS müssen Sie für ein Cannabis-Rezept tun (Bild)
Die Bild-Zeitung befasst sich in einem ausführlichen Artikel und einem filmischen Beitrag mit der medizinischen Verwendung von Cannabis in Deutschland.
Cannabis war für Manuel Raff (25) als Jugendlicher eine Teufelsdroge: Damals wusste der Morbus-Crohn-Patient noch nicht, dass ausgerechnet Cannabis die einzige Rettung im Kampf gegen seine chronische Krankheit ist.
Seit 2017 ist er einer von vielen Cannabis-Patienten in Deutschland.
In BILD erklärt Dr. Franjo Grotenhermen, Privatarzt und Experte für medizinisches Cannabis, wem die Heilpflanze helfen kann, wie es wirkt und was Sie für ein Cannabis-Rezept tun müssen!....
Cannabis war für Manuel Raff (25) als Jugendlicher eine Teufelsdroge: Damals wusste der Morbus-Crohn-Patient noch nicht, dass ausgerechnet Cannabis die einzige Rettung im Kampf gegen seine chronische Krankheit ist.
Sieben Jahre lang versuchten die Ärzte ihn mit zahlreichen Therapien zu behandeln, doch nichts half. Bis er 2016 Cannabis für sich entdeckte. Seit 2017 ist er Cannabis-Patient – und die Krankenkasse zahlt!
Mit medizinischem Cannabis hat sich Manuel Raff zurück ins Leben gekämpft. Auf seinem Blog „Heal-nature“ und auf seinem Youtube-Kanal berichtet er über seine Krankheit, gibt Betroffenen Tipps und Ratschläge
Cannabis auf Rezept – so geht's
BILD erklärt, wie Sie Cannabis auf Rezept verschrieben bekommen und gegen welche Beschwerden die Heilpflanze wirklich helfen kann.
Sehen Sie außerdem mit BILDplus die große Dokumentation „Cannabis – die berauschende Zukunft der Medizin?“ und erhalten exklusiven Einblick in eine Cannabis-Plantage.
(…)
Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Medizinalcannabis: „Aus einem Millionenmarkt wird ein Milliardenmarkt“ (Wallstreet:online)
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11811631-deutschland-medizinalcannabis-aus-millionenmarkt-milliardenmarkt
https://www.thecoingossip.com/142537/cannabis-marktforschungsbericht-marktanalyse-zu-den-kuenftigen-wachstumsperspektiven-und-markttrends-von-den-wettbewerbern-uebernommen-regionen-mit-prognose-bis-2024/
Medizinisches Cannabis: Krombacher-Chef investiert (Westfalenpost)
Mann hat trotz Einnahme von medizinischem Cannabis Anspruch auf Führerschein (Welt)
Cannabis: Mit dem THC-Gehalt steigt das Psychoserisiko (Medical Tribune)
Soll gegen Schmerzen helfen Wie das Cannabis-Mittel CBD wirkt (Berliner-Zeitung)
Hilft Cannabis bei Depression, ADHS oder Angst? (Spiegel Online)
„Cannabis ist für mich ein
kleines Wunder“ (Bild)
Welche Cannabis-Produkte legal sind – und welche nicht – Quelle: https://www.svz.de/26240932 ©2019 (Schweriner Volkszeitung)
Veranstaltungen 2020
Alle Informationen zu den IACM Online Events inklusive kostenlose Videos der Webinare mit deutschen Untertiteln finden Sie hier.
IACM-Konferenz 2022
Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.
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