ACM-Mitteilungen vom 08. September 2019
- Liebe Leserin, lieber Leser,
- Unterstützung der ACM durch Firmen
- Gesundheitsdezernat Frankfurt und Universitätsklinik Hamburg suchen Patienten aus dem Raum Frankfurt für ein Projekt
- Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Liebe Leserin, lieber Leser,
die vom Bundestag am 6. Juni 2019 beschlossenen Änderungen des Cannabis als Medizin-Gesetzes sind nun in Kraft getreten. Sie wurden am 9. August im Bundesgesetzblatt im Rahmen des GSAV (Gesetz zu mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung veröffentlicht. Die Ärztezeitung berichtete am 15. August.
Auf Seite 1211 heißt es im Bundesgesetzblatt zur Änderung des § 31 Abs. 6 SGB V, die die Kostenübernahme bei Medikamenten auf Cannabisbasis reguliert, kurz formuliert:
„Absatz 6 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 3 werden nach der Angabe "§ 37b" die Wörter "oder im unmittelbaren Anschluss an eine Behandlung mit einer Leistung nach Satz 1 im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts" eingefügt.
bb) Nach Satz 3 wird der folgende Satz eingefügt:
„Leistungen, die auf der Grundlage einer Verordnung einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes zu erbringen sind, bei denen allein die Dosierung eines Arzneimittels nach Satz 1 angepasst wird oder die einen Wechsel zu anderen getrockneten Blüten oder zu anderen Extrakten in standardisierter Qualität anordnen, bedürfen keiner erneuten Genehmigung nach Satz 2."
Dies bedeutet, dass nach einem stationären Krankenhausaufenthalt die Krankenkassen innerhalb von 3 Tagen über einen Kostenübernahmeantrag eines niedergelassenen Ärzte entscheiden müssen. Zudem muss kein neuer Antrag gestellt werden,
– wenn die Dosierung eines Arzneimittels angepasst werden muss,
– wenn zwischen verschiedenen Blütensorten gewechselt werden soll, oder
– wenn zwischen verschiedenen Extrakten gewechselt werden soll.
Ein neuer Antrag an die Krankenkasse ist jedoch weiterhin notwendig, wenn zwischen Extrakten und Medizinalcannabisblüten gewechselt werden soll.
Am 21. August 2019 teilte die Bundesopiumstelle mit, dass der Behörde urlaubsbedingt ein Fehler bei der Beantwortung der Frage unterlaufen ist, was zu tun ist, wenn während der Begleiterhebung ein Arztwechsel stattfindet. Die korrigierte Antwort findet sich hier in den ursprünglichen ACM-Mitteilungen vom 10. August 2019.
Auch Wikipedia enthält nun eine Liste der in Deutschland erhältlichen Cannabissorten.
Viel Spaß beim Lesen!
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Franjo-Grotenhermen
Unterstützung der ACM durch Firmen
Es gibt einige Firmen, die die ACM als Sponsor unterstützen. Das kann eine direkte finanzielle Unterstützung sein oder auch die Verwendung unseres Cannabisausweises. Zudem wollen wir eine Liste erstellen, bei denen ACM-Mitglieder Rabatte auf ihre Produkte erhalten. Dazu gehören beispielsweise Storz & Bickel für Vaporizatoren sowie das Unternehmen Hanf-Zeit für CBD-Produkte. Wenn Sie ebenfalls ACM-Mitgliedern Rabatte auf Ihre Produkte geben möchten, so melden Sie sich bitte bei der ACM unter info@cannabis-med.org. Wir erstellen demnächst eine ausführliche Liste dieser Firmen auf unserer Webseite (www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de), die wir kontinuierlich verbessern.
Gesundheitsdezernat Frankfurt und Universitätsklinik Hamburg suchen Patienten aus dem Raum Frankfurt für ein Projekt
Im Rahmen eines Projekts des Gesundheitsdezernats der Stadt Frankfurt am Main möchte das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Patientinnen und Patienten zu diesem Thema befragen.
Das Ziel der Befragung ist, etwas über die Erfahrungen und Probleme mit dem neuen Verschreibungsverfahren herausfinden.
- Werden Ihnen zur Zeit Cannabis-Arzneimittel ärztlich verschrieben?
- Ist Ihr Antrag auf eine Behandlung mit Cannabis-Arzneimittel abgelehnt worden?
- Sind Sie auf der Suche nach einem Arzt/einer Ärztin, der/die Ihnen Cannabis-Arzneimittel verschreibt?
Wenn Sie eine der Fragen mit ja beantworten können, würden wir uns über eine Teilnahme an der Befragung freuen. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail:
med-can@zis-hamburg.de oder rufen Sie uns an unter 040 7410 - 54573.
Für die Teilnahme an einem Interview erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von 20 EURo.
Wenn Sie Personen kennen, die bereits Cannabisarzneimittel bekommen oder sich momentan darum bemühen, freuen wir uns, wenn Sie diese auf die Studie und die Befragung aufmerksam machen würden. Wir danken Ihnen!
Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Cannabis sativa: Nutzung und rechtlicher Status (Deutsche Apotheker Zeitung)
Medizin statt Party-Kiffen (Aichacher Zeitung)
Cannabis für den Weltmarkt (Süddeutsche Zeitung)
Cannabis in Japan: ein Überblick über den Umgang mit der Droge (Sumikai)
Warum Cannabis in der Medizin so wichtig ist (Reutlinger General-Anzeiger)
Veranstaltungen 2020
Alle Informationen zu den IACM Online Events inklusive kostenlose Videos der Webinare mit deutschen Untertiteln finden Sie hier.
IACM-Konferenz 2022
Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.
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