ACM-Mitteilungen vom 12. Januar 2019
- Liebe Leserin, lieber Leser,
- Presseschau: FDP will Aufwand für Apotheker bei der Cannabisprüfung reduzieren (Deutsche Apotheker Zeitung)
- Presseschau: Reaktion auf Cannabis-Sparpläne: ABDA will neue Methadonpreise (Deutsche Apotheker Zeitung)
- Presseschau: Professoren bezweifeln Wert der TK-Studie: Mediziner sehen Cannabis-Arznei positiv (Saarbrücker Zeitung)
- Presseschau: Kritik an Experten für Cannabis-Bericht des Gesundheitsministeriums (Der Standard, Österreich)
- Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Liebe Leserin, lieber Leser,
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Gesundheit, der unter anderem eine Reduzierung der Apothekenaufschläge auf die Kosten von Medizinalcannabisblüten vorsieht, ruft den Apothekerverband ABDA mit einer Gegenforderung auf den Plan. Man wolle nun auch für Substitutionsarzneimittel wie Methadon höhere Preise berechnen dürfen.
Die FDP-Bundestagsfraktion regt an, den Aufwand für die Apotheker und so die Kosten zu reduzieren. Sie weist darauf hin, dass der Umgang mit Medizinalcannabisblüten nicht einheitlich erfolge. Es stelle sich die Frage, ob Medizinalcannabisblüten nicht wie Fertigarzneimittel behandelt werden könnten. Damit greift sie eine Forderung der ACM aus dem Jahr 2017 auf. Diese Idee wurde damals auch von einigen Fachpolitikern in Gesprächen mit der ACM unterstützt, fand jedoch im Bundesgesundheitsministerium noch unzureichend Gehör.
Wir sind gespannt, ob und was an dem gegenwärtigen Referentenentwurf des BMG in Sachen Cannabis als Medizin geändert und schließlich von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegt werden wird. Vor dem Inkrafttreten der Änderungen werden noch einige Monate ins Land ziehen, denn nach Vorlage des Gesetzentwurfs wird dieser üblicherweise noch im Rahmen einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags diskutiert. Bei dem Cannabis als Medizin-Gesetz, das am 10. März 2017 in Kraft trat, dauerte dieser Prozess etwa ein Jahr.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen
Presseschau: FDP will Aufwand für Apotheker bei der Cannabisprüfung reduzieren (Deutsche Apotheker Zeitung)
Mit einer Kleinen Anfrage vom 2. Januar 2019 setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion für eine Reduzierung des Aufwandes der Apotheker im Umgang mit Medizinalcannabisblüten ein. Das könnte die Preise für die Patienten und Krankenkassen deutlich reduzieren.
FDP will Aufwand für Apotheker bei der Cannabisprüfung reduzieren
Die FDP-Fraktion im Bundestag will den Aufwand zur Prüfung von Medizinalcannabis in den Apotheken reduzieren und kritisiert zudem die uneinheitlichen Regelungen in den Bundesländern. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung fragt die Fraktion unter anderem nach Bestrebungen, die vorgeschriebenen Prüfungen weniger aufwendig zu gestalten.
Cannabisblüten verursachen in der Apotheke großen Aufwand. Das Arzneibuch sieht nämlich eine makroskopische und mikroskopische Prüfung sowie eine Dünnschichtchromatographie vor. Gerade letztere ist während des laufenden Apothekenbetriebes sehr zeitaufwendig. Dazu kommt, dass Cannabisblüten nur in Gebinden à 10 Gramm geliefert werden und Apotheken jedes einzeln prüfen müssten, was den Aufwand zusätzlich erhöht. Die Bundesländer handhaben die Vorschriften allerdings unterschiedlich. So gelten in Schleswig-Holstein nach Auskunft der zuständigen Landespharmazierätin Cannabisblüten aus den Niederlanden als Fertigarzneimittel, wodurch die Identitätsprüfung entfallen kann. In Hessen kann zumindest auf die DC verzichtet werden.
Diese uneinheitlichen Regelungen und die aufwendigen Prüfverfahren verteuern nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion Medizinalcannabis erheblich und belasten zudem die Apotheken mit einem hohen Arbeitsaufwand, wie die Fraktion nun in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung schreibt. Die Liberalen halten daher eine einheitliche und unbürokratische Regelung, die in allen Bundesländern gleichermaßen gilt, sowie größere Gebinde von Cannabis-Blüten bzw. deren Ausweisung als Fertigarzneimittel für wünschenswert.
Könnte Cannabis aus deutschem Anbau als Fertigarzneimittel eingestuft werden?
Von der Bundesregierung will die FDP zu diesem Thema unter anderem wissen, nach welchen Kriterien Cannabisblüten in den Bundesländern, in denen das der Fall ist, als Fertigarzneimittel anerkannt werden und wie die Bundesregierung diese Anerkennung beziehungsweise Einstufung als Fertigarzneimittel bewertet. Weiter fragt die Fraktion, was die Bundesregierung unternimmt, dass mehr Cannabisblüten-Gebinde als Fertigarzneimittel eingestuft werden können, und ob und unter welchen Voraussetzungen Cannabisblüten aus deutschem Anbau eine Einstufung als Fertigarzneimittel bekommen können. Falls das nicht der Fall sein sollte, interessiert sich die FDP für die Begründung.
Schinnenburg: Aufwand für Apotheker verringern
Der FDP-Gesundheitsexperte Dr. Wieland Schinnenburg aus Hamburg hat die Anfrage an die Bundesregierung initiiert. Er ist federführend für diese parlamentarische Initiative, weil er der drogenpolitische Sprecher seiner Fraktion ist. Gegenüber DAZ.online erklärte Schinnenburg, dass er den Aufwand für die Apotheken verringern will: „Wir Freie Demokraten wollen den Bezug von Medizinalcannabis vereinfachen und verbilligen. Verbilligen darf aber nicht auf Kosten der Apotheker gehen. Ich habe mir in einer Apotheke angesehen, welchen Aufwand Apotheker bei der Ausgabe von Medizinalcannabis betreiben müssen (DAZ.online berichtete). Dieser Aufwand kann nicht für weniger Geld erfolgen. Richtig ist vielmehr, den Aufwand zu verringern. Die verschiedenen Möglichkeiten hierfür frage ich mit meiner Kleinen Anfrage ab.“
Presseschau: Reaktion auf Cannabis-Sparpläne: ABDA will neue Methadonpreise (Deutsche Apotheker Zeitung)
Erwartungsgemäß zeigen sich die Vertreter der Apothekerschaft wenig erfreut über die Pläne der Bundesregierung, die Aufschläge bei der Abgabe von Medizinalcannabisblüten in den Apotheken zu reduzieren, um so die Preise für Patienten und Krankenkassen zu senken.
Reaktion auf Cannabis-Sparpläne: ABDA will neue Methadonpreise
A propos Betäubungsmittel: Auf die Vorschläge zum Cannabiszuschlag im Gesetz für Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) reagiert die ABDA mit einer Gegenforderung. Und zwar wollen die Apotheker auch die Preise für Substitutionsarzneimittel anpacken und gegebenenfalls vor die Schiedsstelle ziehen. In beiden Fällen streiten Apotheker und Kassen ergebnislos seit Jahren. Die im GSAV vorgesehen Einsparungen von 25 Millionen EURo beim Cannabis würden für die Apotheken herbe Verluste bedeuten.
Im Referentenentwurf für das GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) geht es auch um medizinisches Cannabis. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Kosten beim Medizinalhanf halbieren, was eine Einsparung von 25 Millionen bedeuten würde.
BMG und Kassen machen Druck
Zu diesem Zweck fordert Spahn vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und vom Deutschen Apothekerverband (DAV), den Apothekenzuschlag neu auszuhandeln. Sollte keine Einigung zustande kommen, soll gemäß § 129 SGBV die Schiedsstelle über die Höhe der Zuschläge in der Hilfstaxe entscheiden.
Wenn es ums Geld geht, sind Verbände häufig geteilter Meinung. So fallen Spahns Sparpläne beim Cannabis bei den Krankenkassen erwartungsgemäß auf fruchtbaren Boden. GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und AOK-Bundesverband (AOK-BV) begrüßen in ihren GSAV-Stellungnahmen, dass die Zuschläge sinken sollen. „Die Ablösung der völlig überhöhten Apothekenaufschläge nach AMPreisV in Höhe von 90 bzw. 100 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis auch bei Cannabis ist grundsätzlich zu begrüßen“, schreibt der AOK-BV.
Apothekern drohen herbe Verluste
Die ABDA begrüßt lediglich die Ausweitung der Schiedsfähigkeit der Hilfstaxe. Und dass die Schiedsstelle zum Einsatz kommt, ist nicht unwahrscheinlich. Schließlich verhandeln GKV-SV und DAV seit länger als einem Jahr – ohne Ergebnis. Derzeit werden gemäß der Arzneimittelpreisverordnung das Abfassen von Cannabisblüten mit einem Zuschlag von 100 Prozent und die Weiterverarbeitung mit einem Zuschlag von 90 Prozent berechnet. Im Falle einer Kostenhalbierung, wie sie dem BMG vorschwebt, verbleibt den Apothekern wenig. Der Arbeitsaufwand bei der Identitätsprüfung und Verarbeitung von Cannabisblüten ist jedoch unverändert hoch.
ABDA regaiert mit Gegenforderung
Darauf weist auch die ABDA in ihrer Stellungnahme hin und schwenkt quasi im selben Atemzug auf ein anderes Betäubungsmittelthema, nämlich der Preisgestaltung zu Substitutionsarzneimitteln. Auch hierüber streiten DAV und GKV-SV seit Jahren. Deshalb schlagen die Apotheker bei diesem Betäubungsmittelthema ebenfalls die Schiedsstellenlösung vor: „Im Zusammenhang mit der Neuregelung von § 129 Absatz 5d SGB V halten wir es darüber hinaus für geboten, eine Pflicht zur Neuverhandlung der Preise für Substitutionsarzneimittel im Sinne der Anlagen 4 bis 8 des Vertrages über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (§§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung) festzulegen und im Falle des Scheiterns der Verhandlungen die Schiedsstelle gemäß § 129 Absatz 8 SGB V entscheiden zu lassen.“
Presseschau: Professoren bezweifeln Wert der TK-Studie: Mediziner sehen Cannabis-Arznei positiv (Saarbrücker Zeitung)
Der Landesdrogenbeauftragte des Saarlandes, Stephan Kolling kritisiert die hohe Verschreibungsrate von Cannabis-basierten Medikamenten im Saarland. Mediziner aus dem Bundesland sowie ein Vertreter der SPD weisen die Kritik als unbegründet zurück.
Professoren bezweifeln Wert der TK-Studie: Mediziner sehen Cannabis-Arznei positiv
Experten gehen auf Distanz zum Drogenbeauftragten, der die hohe Verordnungsquote kritisiert hatte.
Der Streit um die Verordnung von Cannabis-basierten Medikamenten im Saarland geht weiter. Die beiden Medizin-Professoren Sven Gottschling (Palliativmedizin/Uniklinik Homburg) und Winfried Häuser (Psychosomatik/Klinikum Saarbrücken) gingen auf Distanz zum Landesdrogenbeauftragten und Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling (CDU), der die im Vergleich zu anderen Bundesländern hohe Verordnungszahl von Cannabis-Arzneien durch Saar-Ärzte als zu großzügig bezeichnet hatte. Gottschling und Häuser sagten, dass es in der öffentlichen Diskussion nicht sinnvoll sei, pauschal von „Cannabis“ zu sprechen.
Cannabispräparate oder Cannabis-basierte Arzneimittel seien die korrekten Begriffe. Wichtig sei zudem die Unterscheidung zwischen missbräuchlichem Freizeitkonsum und medizinisch sinnvoller und begründeter Anwendung. Dies hatte bereits Ärztekammer-Chef Dr. Josef Mischo angemerkt. Ärzte können seit März 2017 Cannabisblüten oder Arzneimittel, welche Inhaltsstoffe der Hanfpflanze enthalten, verschreiben. Eine aktuelle Umfrage bei den saarländischen Schmerztherapeuten zeige, so Gottschling, dass diese fast ausschließlich ein Arzneimittel mit Inhaltsstoffen der Hanfpflanze (Dronabinol) und keine Cannabisblüten verschreiben. „Eine „berauschende“ Wirkung tritt bei Einnahme dieses Arzneimittels extrem selten auf“, betonte Gottschling. Cannabispräparate dürften nur bei schwerwiegenden Erkrankungen, bei denen etablierte Behandlungen versagt hätten oder dem Patienten nicht zugemutet werden könnten, verschrieben werden. Die Behauptung, dass saarländische Ärzte eine Spitzenposition bei der Verordnung von „Cannabis“ einnähmen, beruhe auf den Daten der Techniker Krankenkasse (TK). Die TK-Daten seien nicht repräsentativ für alle Versicherten und Ärzte in Deutschland. „Auch sollte eine Unterversorgung in den anderen genannten Bundesländern und damit eine mögliche Vorreiterrolle des Saarlandes erwogen werden“, erklärten Gottschling und Häuser.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Sebastian Thul kritisierte den Umgang Kollings mit der Ärzteschaft bei der Verordnung von medizinischem Cannabis. „Statt die Ärzteschaft für ihre Arbeit zu kritisieren, sollte mehr im Bereich der Präventionsarbeit in der Drogenpolitik getan werden“, meinte Thul.
Presseschau: Kritik an Experten für Cannabis-Bericht des Gesundheitsministeriums (Der Standard, Österreich)
Auch in Österreich hält Diskussion um eine mögliche Verschreibung von Cannabisblüten an. Wie in Deutschland gibt es innerhalb der Ärzteschaft unterschiedliche Positionen. Ausgerechnet zwei Wissenschaftler, deren Nähe zum Dronabinol-Produzenten Bionorica bekannt ist, wurden vom Gesundheitsministerium beauftragt, zu überprüfen, ob es über die Möglichkeit der Verschreibung von Dronabinol hinaus weitere Bedarfe für eine Verschreibungsmöglichkeit von Medizinalcannabisblüten und daraus hergestellten Extrakten gebe.
Kritik an Experten für Cannabis-Bericht des Gesundheitsministeriums
Zwei Forscher hätten ein Naheverhältnis zu dem Pharmakonzern Bionorica, kritisiert die Liste Jetzt und bringt eine parlamentarische Anfrage ein Wien – Das Gesundheitsministerium legte Ende 2018 seinen Bericht über die Prüfung der Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken vor – von einer solchen wurde abgeraten, wie DER STANDARD berichtete. Die Liste Jetzt reicht diesbezüglich am Freitag eine parlamentarische Anfrage ein. Der Bericht sei nämlich durch eine "schiefe Optik" gekennzeichnet, weil sich die dafür befragten Experten und Institutionen in einem Naheverhältnis zum Pharmaunternehmen Bionorica befänden. Bionorica kauft in Österreich von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) produziertes Cannabis und verwertet dieses zum Medikament Dronabinol, was wiederum hierzulande verkauft wird. Online-Kurse von Bionorica Hans Georg Kress von der Abteilung für Spezielle Anästhesie und Schmerzmedizin der Medizinischen Universität Wien und der Vorsitzende der Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin, Rudolf Likar, seien "beruflich mit Bionorica verbunden", zumindest würden beide für das Unternehmen einen Fortbildungslehrgang zu Cannabismedizin anbieten. Vom Pharmaunternehmen findet sich dazu eine Aussendung, in der der Online-Kurs mit Likar und Kress beworben wird.
Fragen an Ministerin Hartinger-Klein Daniela Holzinger-Vogtenhuber, die die Anfrage einbringt, will deswegen wissen, wieso das Ministerium gerade diese Personen mit Stellungnahmen beauftragt hat und ob die Verbindungen zu Bionorica zum Zeitpunkt der Beauftragung bekannt waren. In der Anfrage wird außerdem kritisiert, dass keine Stellungnahme von Experten eingeholt wurde, die die Liberalisierung von Cannabis befürworten. Der Gesundheitsausschuss des Nationalrats hatte im Juni 2018 das Ministerium ersucht, bis Ende des Jahres einen Bericht zum medizinischen Einsatz von Cannabis zu erstellen – unter Einbeziehung von Experten. Der Antrag von Peter Kolba, Bürgerrechtssprecher der Liste Jetzt, wurde damals einstimmig verabschiedet. Das Ministerium bat unter anderem den Obersten Sanitätsrat, die Apothekerkammer, die Ärztekammer und die Ages um Stellungnahmen. (Lara Hagen, 11.1.2019) - derstandard.at/2000095887762/Kritik-an-Experten-fuer-Cannabis-Bericht-des-Gesundheitsministeriums
Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Die irre Cannabis-Testphase (Lëtzebuerg Privat online)
Joschka Fischer wird Lobbyist für Cannabis-Hersteller (B.Z. Berlin)
Wenn ein Rezept die Droge Cannabis zur Medizin macht (Handelsblatt)
Ein XXL-Gewächshaus für Cannabis (Welt.de)
Was Gründer von Cannabis-Startups in Deutschland wissen müssen (Gründerszene)
Veranstaltungen 2020
Alle Informationen zu den IACM Online Events inklusive kostenlose Videos der Webinare mit deutschen Untertiteln finden Sie hier.
IACM-Konferenz 2022
Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.
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