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ACM-Mitteilungen vom 15. Dezember 2018

Liebe Leserin, lieber Leser,

am Montag, den 17. Dezember 2018, findet in Berlin eine Anhörung von Verbänden zu einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Gesundheit statt. Dazu hat der Vorstand der ACM eine Stellungnahme angefertigt.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Ministerium noch einige weitere Nachbesserungen des geltenden Gesetzes vornimmt, bei gleichzeitiger Würdigung des bisher Erreichten. So wie sich der Umgang mit dem Gesetz in den vergangenen 2 Jahren entwickelt hat, ist es allerdings sowohl für Patienten als auch für Ihre behandelnden Ärzte häufig unbefriedigend und frustrierend. Vor uns liegt ein weiteres spannendes Jahr.

Das MDR-Fernsehen behandelte das Thema Cannabis als Medizin in seinem Programm (ab Minute 14:50). Darin kommt Ute Koehler, ein langjähriges Mitglied der ACM und unermüdliche Kämpferin, zu Wort. Allerdings erklärte in dem Film auch eine Vertreterin der Barmer Ersatzkasse, dass man bei der medizinischen Verwendung von Cannabis plötzlich weiße Mäuse sehen könne. Dies ist bei einer sorgfältigen Eindosierung allerdings in der Realität extrem unwahrscheinlich. Es ist offenbar ein gegenwärtig weit verbreitetes Phänomen, das Schüren von Ängsten als sachliche Information zu verkaufen.

Es ist noch viel an Aufklärungsarbeit notwendig, wenn Personen in leitenden Positionen als Informationen getarnte Horrorgeschichten über die medizinische Verwendung von Cannabis verbreiten.

Zurzeit trudeln täglich wunderbare Weihnachtsgeschenke in Form von Unterschriftenlisten für die
Petition ein. Die bereiten mir große Freude. Hier mein letztes Video zum Thema.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Presseschau: Kein Cannabis auf Rezept für ADHS-Patienten (Ärzteblatt.de)

Viele Patientengruppen, darunter auch Patienten mit AHDS, die früher eine gute Chance auf eine Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle zur Verwendung von Cannabisblüten hatten, bekommen nun bei Kostenübernahmeanträgen große Probleme.

Kein Cannabis auf Rezept für ADHS-Patienten

Ein an der Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) leidender 31-Jähriger ist mit seiner Klage vor Gericht gescheitert, seine Erkrankung mit Cannabis behandeln zu wollen.

Das Medikament könne nur bei schwerwiegenden Erkrankungen verordnet werden, urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle. Bei dem Kläger sei ADHS noch nicht eindeutig diagnostiziert worden.

Laut Gericht führte eine Ritalintherapie zur Schwächung des Mannes und verursachte als Nebenwirkung Appetit- und Kraftlosigkeit. Ein Arzt empfahl dem Kläger Cannabis zur Behandlung. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme dafür aber ab, da keine schwerwiegende Erkrankung vorliege und die Verwendung bei ADHS medizinisch zweifelhaft sei. Der Mann klagte dagegen.

Das Gericht bestätigte nun die Rechtsauffassung der Krankenkasse. „Cannabis soll schwere Krankheiten lindern, es ist keine beliebige Behandlungsalternative oder Hilfe zur Alltagsbewältigung“, sagte ein Gerichtssprecher. Sozialgerichte müssten sich zunehmend mit ähnlichen Fällen befassen.

Pressemitteilung: Mehrzahl der Hausärzte hält Medizinisches Cannabis für sinnvoll (Wayland)

Eine Pressemitteilung der Wayland-Gruppe vom 12. Dezember 2018 berichtet über eine Umfrage unter Hausärzten zu ihrer Einstellung zur medizinischen Verwendung von Cannabis.

Laut einer aktuellen Umfrage unter 300 Hausärzten in Deutschland finden sechs von zehn Cannabis als therapeutische Option sinnvoll. Trotzdem hat über die Hälfte der Befragten noch nie ein Rezept für Medizinisches Cannabis ausgestellt. Ursache der Zurückhaltung ist der hohe bürokratische Aufwand, den das Cannabisgesetz vorsieht. Seit März 2017 dürfen Ärzte in Deutschland Medizinisches Cannabis verschreiben.

Nur 16 Prozent der befragten Ärzte zweifeln an der Wirkung von Medizinischem Cannabis. Immerhin 45 Prozent der Umfrageteilnehmer haben mindestens ein Rezept ausgegeben. Von ihnen haben lediglich vier Prozent im Jahr 2018 mehr als 50 Rezepte ausgestellt. Es gibt viele Barrieren, die die Mediziner davon abhalten, getrocknete Cannabisblüten zu verordnen. 64 Prozent der Ärzte finden, der Verschreibungsprozess sei zu aufwändig. Neben der Verordnung müssen Ärzte zudem einen Antrag auf Kostenübernahme für die Krankenkasse ausfüllen und an einer anonymisierten Begleiterhebung teilnehmen. 47 Prozent der Ärzte sagen, dass die Krankenkassen die Erstattung häufig ablehnen. 27 Prozent der Ärzte finden den Umgang mit Medizinischem Cannabis schwierig. Medizinalcannabis muss wie starke Schmerzmittel auf einem Betäubungsmittelrezept (BtM) verordnet werden. Die konkrete Cannabissorte und die richtige Dosierung müssen klar auf dem Rezept vermerkt sein.

Damit die Abgabe an Patienten reibungslos funktioniert, muss das Zusammenspiel mit der Apotheke gut funktionieren. Nur ein Drittel (33 %) der Ärzte gibt an, dass dies der Fall sei. Bei den Apothekern sind sogar nur 22 Prozent der Meinung, die Zusammenarbeit funktioniere gut, wie eine ähnliche Umfrage mit 300 Apothekern im September ergab. Genau wie die Ärzte sehen auch 64 Prozent der Apotheker den Verordnungsprozess als zu aufwändig an. Ärzte würden viele Rezepte fehlerhaft ausstellen und wüssten nichts über die Lieferbarkeiten der spezifischen Produkte. Man ist sich einig: Die Kooperation ist zeitintensiv, der bürokratische Aufwand hoch. Deutliche Uneinigkeit besteht hingegen bei zwei Punkten. Rund 25 Prozent der Ärzte sehen eine Gefahr der Abhängigkeit, bei den Apothekern sind es nur 13 Prozent. 46 Prozent der Ärzte fürchten, das falsche Klientel anzulocken, und haben Angst vor einem Regress. Bei den Apothekern sind es nur 22 Prozent.

Die Ärzteschaft wurde außerdem dazu befragt, welche zusätzlichen Angebote sie benötigen, um sicherer im Umgang mit der Medikation zu sein. Viele wünschen sich, dass die staatlichen Auflagen für die Abgabe des Medikaments vereinfacht werden (57 %). Generell fühlen sich 45 Prozent der Ärzte noch nicht ausreichend geschult. Cannabis als Bestandteil des Studiums (31 %) oder mehr Fortbildungsmöglichkeiten (45 %) könnten hier Abhilfe schaffen.

Über die Umfrage:
Vom 22. November bis zum 6. Dezember befragte DocCheck Research im Auftrag von Wayland 300 Hausärzte (Allgemeinmediziner, Praktiker und Internisten). Bereits im September beantworteten 300 Apotheker ähnliche Fragen. Die Umfragen fanden online statt. Die Rekrutierung geschieht nach einer Zufallsauswahl deutschlandweit verteilt.

Über Wayland:
Die 2013 als Maricann Group gegründete und im September 2018 umbenannte Wayland Group ist ein vertikal integrierter Hersteller und Händler von Cannabis für medizinische Zwecke. Das Unternehmen ist in Burlington, Kanada, und in München ansässig und betreibt Produktionsstätten in Langton, Ontario, in Ebersbach bei Dresden und in Regensdorf in der Schweiz.

Presseschau: „Nicht nur das letzte Mittel“ Mediziner kämpft für mehr Einsatz von Cannabis (Kölnische Rundschau)

Ein kurzes Interview mit Dr. Grotenhermen in der Kölnischen Rundschau.

„Nicht nur das letzte Mittel“ Mediziner kämpft für mehr Einsatz von Cannabis

Köln-Franjo Grotenhermen studierte Medizin in Köln und spezialisierte sich auf die Therapie mit Cannabis und Cannabinoiden. Thomas Geisen hat mit ihm gesprochen.

Herr Grotenhermen, Sie propagieren seit Jahrzehnten, Cannabis als Medizin einzusetzen. Sind Sie mit der Gesetzesänderung am Ziel?
Ich setze mich mit vielen anderen dafür ein, dass Patienten, die eine cannabisbasierte Therapie benötigen, diese auch erhalten können. Wir haben mit dem neuen Gesetz einen großen Schritt in eine gute Richtung gemacht. Angesichts der weiterhin bestehenden Probleme für viele Patienten ist unser Ziel leider noch nicht erreicht.

Wo gibt es denn da Probleme?
Es gibt bereits einige zugelassene Medikamente auf Cannabisbasis. Zwei davon sind in Deutschland zugelassen, der Cannabisextrakt Sativex für die Behandlung der Spastik bei Multipler Sklerose und das Nabilon-Präparat Canemes für die Behandlung von Übelkeit und Erbrechen aufgrund einer Krebs-Chemotherapie. Nabilon ist ein synthetischer Tetrahydrocannabinol (THC)-Abkömmling mit einer ähnlichen Wirkung wie THC. Es gibt Bemühungen, auch Cannabisblüten zur arzneimittelrechtlichen Zulassung zu bringen, etwa vom niederländischen Produzenten Bedrocan, der auch nach Deutschland exportiert. Ein gravierendes Problem sind Fragen, die beim Versuch der Patentierung eines pflanzlichen Produkts auftauchen. Große pharmazeutische Firmen wie Novartis, Sanofi und Pfizer, die alle in diesem Forschungsbereich aktiv sind, konzentrieren sich daher eher auf synthetische Präparate, von denen sich einige bereits im klinischen Test befinden.

Sie sind ja selber Arzt, wann verschreiben Sie Cannabis?
Ich verschreibe Cannabis bei einem breiten Spektrum von Erkrankungen, darunter vor allem chronische Schmerzsyndrome, neurologische Erkrankungen sowie psychiatrische Leiden.

Muss die Krankenkasse in jedem Fall zahlen?
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten einer Therapie übernehmen, wenn das Präparat für eine bestimmte Indikation zugelassen ist. Ist dies nicht der Fall, muss der Patient einen Kostenübernahmeantrag bei seiner Krankenkasse stellen, der vom Arzt begründet werden muss. Es müssen laut Gesetz, das im März 2017 in Kraft trat, drei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss eine schwere Erkrankung vorliegen. Zweitens darf eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung stehen oder im Einzelfall nach der Einschätzung des Arztes nicht zur Anwendung kommen können. Drittens muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine positive Einwirkung auf die Erkrankung oder schwerwiegende Symptome bestehen.

Was ist schwieriger: Gegen das Stigma des Illegalen von Cannabis anzukämpfen, den medizinischen Nutzen zu erklären, oder die Pharma-Industrie zu überzeugen, dass sich ein Geschäftsfeld auftut?
Diese Aspekte spielen alle eine Rolle. Ich habe den Eindruck, dass der medizinische Nutzen von cannabisbasierten Medikamenten in der Ärzteschaft weitgehend akzeptiert ist. Es gibt allerdings Diskussionen zu der Frage, bei welchen Erkrankungen und Symptomen ihr Einsatz sinnvoll ist. Die Linderung von Schmerzen oder die Steigerung des Appetits bei Krebskranken ist eine allgemein akzeptierte mögliche Cannabiswirkung, während der Einsatz bei psychiatrischen Erkrankungen, wie etwa einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Presseschau: EURopäischer Bericht zu Cannabis in der Medizin (science.orf.net)

Die EURopäische Drogenbeobachtungsstelle hat erstmals einen Bericht über die medizinische Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden veröffentlicht. Er liefert einen Überblick über bisher verfügbare Belege zur Wirksamkeit.

Europäischer Bericht zu Cannabis in der Medizin

Der Bericht „Medical use of cannabis and cannabinoids: Questions and answers for policymaking“ trage der Tatsache Rechnung, dass immer mehr EURopäische Länder in diesem Bereich politische Strategien und Verfahren entwickeln, hieß es am Dienstag in einer Aussendung der EURopäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA).

Viele EU-Länder gestatten inzwischen die medizinische Verwendung von Cannabis oder Cannabinoiden in bestimmter Form oder ziehen eine solche Zulassung in Erwägung. Hinsichtlich der verfolgten Ansätze bestehen allerdings erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern, und zwar sowohl in Bezug auf die zugelassenen Produkte als auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Bereitstellung. Das Verständnis der vielfältigen nationalen Ansätze sei wichtig, um „in der EU eine fundierte politische Debatte über dieses Thema führen zu können“.

Belege „lückenhaft“
Die unterschiedlichen Ansätze wurden mittels einer Auswahl von Fallstudien aus Drittländern, etwa den USA, Kanada, Australien und Israel beschrieben. Die medizinische Verwendung beziehe sich auf eine Vielzahl von Produkten und Präparaten, die verschiedene Wirkstoffe enthalten und in unterschiedlicher Qualität auf unterschiedlichem Weg verabreicht werden können.

Die EMCDDA kommt zu dem Schluss, dass weitere Forschungsarbeiten und klinische Studien erforderlich sind, um künftig „erhebliche Lücken in den verfügbaren Evidenzdaten“ zu schließen. So sei zwar etwa die Wirkung von Cannabinoiden in der Palliativversorgung teilweise untersucht worden, für die ausreichende Evidenz des therapeutischen Nutzens seien aber größere sowie längerfristig angelegte Studien notwendig. Ähnliches gilt für die Anwendung von Cannabis und Cannabinoiden bei Schlafstörungen, Angststörungen, Depression, oder neurodegenerativen Erkrankungen.

„In den meisten Ländern hat sich im Hinblick auf die Bereitstellung von Cannabis oder Cannabinoide enthaltenden Produkten und Präparaten für medizinische Zwecke im Laufe der Zeit ein Wandel vollzogen, oftmals als Reaktion auf die Nachfrage von Patienten oder Produktentwicklungen“, so EMCDDA-Direktor Alexis Goosdeel. Bei diesem Thema sei es wichtig, eine gemeinsame Sprache zu entwickeln, um eine Grundlage für Evaluierungen und Bewertungen zu schaffen.

Presseschau: Trotz Therapie mit Cannabis: Duisburger darf Auto fahren (WAZ)

Ein Patient, der Cannabis zu medizinischen Zwecken verwendet, blieb nach einem Unfall ganz ruhig und handelte richtig. Er verfiel nicht in Panik, sondern hat die Situation mit der Polizei gut gelöst und am Ende Recht bekommen. Bisher reagieren viele Patienten bei Kontrollen durch die Polizei panisch und machen sich dadurch verdächtig, weil die Polizei den Eindruck bekommt, als hätten sie etwas zu verbergen. Daher ist es wichtig, im Kontakt mit der Polizei ruhig und gelassen zu reagieren, so schwer es auch fällt.

Ein Duisburger musste sich am Montag wegen Autofahrens unter Drogeneinfluss verantworten. Da er die Droge zu Therapie-Zwecken zu sich nehmen darf, endete das Verfahren ohne Urteil.

Ein 48-Jähriger darf aufgrund einer Krankheit ganz legal kiffen – und mit amtlicher Erlaubnis auch unter Einfluss von Cannabis Auto fahren.
Polizisten witterten unschwer einen Gesetzesverstoß, als sie an einem Unfallort in Rumeln am 7. Januar ein Mann erwartete, der nicht nur - an wenig dezenten Blatt-Symbolen sofort zu erkennen - Sportkleidung aus Hanf trug, sondern auch Rauschmittel konsumiert hatte. Vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz musste er sich am Montag wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten.

Duisburger erhält jahrelange Therapie mit Cannabis
Die Berufsangabe des 48-Jährigen, dass er mit Hanfprodukten handele, und der Umstand, dass er einen kleinen Hund mit sich herumtrug, um den er sich sorgte, weil das Tier kürzlich einen epileptischen Anfall gehabt habe, hatten ihn in den Augen der Beamten vielleicht nicht unbedingt vertrauenerweckender erscheinen lassen. Jedenfalls mutmaßten sie, dass er nicht mehr fahrtüchtig sei. Eine Annahme, die eine Blutprobe zu bekräftigen schien: Es gab so viel Drogen-Rückstände, dass der Mann sich offenbar über einen langen Zeitraum regelmäßig zugedröhnt haben musste.
Hatte er auch. Allerdings ganz legal. „Wegen einer schweren Krankheit werde ich seit Jahren erfolgreich mit Cannabis therapiert“, berichtete der Angeklagte. „Ich habe doch nur einen ganz normalen Unfall gebaut“, so der 48-Jährige. Verkehrsbedingt habe er einem mit hohem Tempo entgegen kommenden Auto ausweichen müssen und habe dabei den Außenspiegel eines geparkten Wagens berührt.“ Ein winziger Lackschaden war die Folge.

Autofahren trotz drei Gramm Cannabis pro Tag erlaubt
Dass der Angeklagte, nachdem er vergeblich versucht hatte, den Fahrer des beschädigten Autos ausfindig zu machen, selbst die Polizei rief, schien erst vor Gericht zu interessieren. Und auch die Erlaubnis der Stadt Duisburg, die dem Angeklagten nach sorgfältiger Prüfung - zuletzt noch nach dem Unfall - amtlich erlaubte, trotz des Konsums von drei Gramm Cannabis pro Tag Auto zu fahren, hatte zuvor so recht niemand zur Kenntnis genommen.
Selbst für einen Gutachter blieb zweifelhaft, ob der Angeklagte wegen der Drogen einen Unfall gebaut, oder ob das gar nichts miteinander zu tun hatte. Am Ende wurde das Verfahren, das den 48-Jährigen neben einer Strafe auch den Führerschein hätte kosten können, kurzerhand eingestellt.

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

Cannabisblüten – für viele eine sinnvolle Ergänzung zu herkömmlichen pharmazeutischen Produkten (Kölner Stadtanzeiger)

JETZT-Liste Pilz/Kolba: Gesundheitsministerin Hartinger verfolgt CBD-Produkte aus Cannabis (OTS)

Wie Sebastian Diemer mit medizinischem Cannabis Farmako zum Erfolg führen will (Handelsblatt)

Die Folgen des Kiffens für die Lunge sind noch weitgehend ungeklärt (Medical Tribune)

Luxemburg legalisiert Cannabis für privaten Gebrauch (Zeit Online)

Canopy kauft Storz & Bickel für 145 Millionen EURo (Mariujana.com)

Cannabis als Medizin – immer mehr Anträge (Mannheimer Morgen)

Wirkstoff zum Cannabis-Entzug (Ärztezeitung)

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IACM-Konferenz 2022

Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.

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