ACM-Mitteilungen vom 17. Juni 2018
- Liebe Leserin, lieber Leser,
- Presseschau: Keine Selbstbehandlung ohne Genehmigung (Frankfurter Rundschau)
- Presseschau: In Österreich wächst der Druck (Deutsche Apotheker Zeitung)
- Presseschau: Nationalrat will keinen Experimentierartikel für Cannabis-Versuche (Luzerner Zeitung
- Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Liebe Leserin, lieber Leser,
ein weiterer Importeur importiert Cannabisblüten aus Kanada nach Deutschland, das Unternehmen Heinrich Klenk GmbH. Damit erhöht sich die Zahl der Importeure auf 7 und die Zahl der Sorten auf über 30. Im Dokumentenverzeichnis der ACM ein Update der verfügbaren und demnächst verfügbaren Sorten.
Kanadische Unternehmen setzen sich dafür ein, das Wissen über den medizinischen Nutzen von Cannabisblüten in Deutschland bekannt zu machen. Das Unternehmen Tilray hat das Konzept des Wissensportals Leafly auch im deutschen Sprachraum etabliert. Nuuvera Deutschland beteiligt sich mit 25,1% an einem Berliner Krankenhaus.
Das Thema Cannabis war erneut Thema im Petitionsausschuss. Diesmal ging es um die Petition von Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zum Freizeitkonsum. Mit 80.000 Unterzeichnern war es die erfolgsreichste Petition des Jahres 2017. Zur aktuellen Petition zum Thema Cannabis als Medizin treffen täglich Unterschriftenlisten im ACM-Büro ein.
Machen wir diese Petition zur erfolgreichsten des Jahres 2018!
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen
Presseschau: Keine Selbstbehandlung ohne Genehmigung (Frankfurter Rundschau)
In der gegenwärtigen Situation ist es für Patienten schwer geworden, bei illegalem Anbau von Cannabis von einem Gericht nicht schuldig gesprochen zu werden. Aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage verweisen Richter auf die legalen Möglichkeiten. Daher haben die Zahl der Strafverfahren gegen Cannabispatienten und die Zahl der Verurteilungen paradoxerweise nicht abgenommen.
Keine Selbstbehandlung ohne Genehmigung
Die Richter gaben damit der Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Marburg vom August vergangenen Jahres statt und wiesen den Fall zur neuen Verhandlung nach Marburg zurück, wie eine OLG-Sprecherin am Dienstag mitteilte.
Die Polizei hatte 2015 bei dem 49-Jährigen 13 Cannabis-Pflanzen beschlagnahmt. Vor Gericht argumentierte der wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Angeklagte, seine von einem lange zurückliegenden Unfall herrührenden starken Schmerzen könnten nur mit Cannabis eingedämmt werden. Nachdem die Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine legale Cannabis-Therapie abgelehnt habe, sei ihm keine andere Möglichkeit geblieben, als die Drogen selbst anzubauen.
Während sich die Richter des Amtsgerichts von diesen Argumenten überzeugen ließen, beharrte die Staatsanwaltschaft auf einer Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das OLG verwies in seiner Entscheidung vor allem auf die Menge der beschlagnahmten Pflanzen sowie auf den Umstand, dass der Angeklagte keine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle beantragt habe. Verteidiger Leo Teuter nannte das OLG-Urteil „katastrophal“. Der Wirkstoffgehalt der sichergestellten Pflanzen habe gerade einmal als Vorrat für zwei Wochen gereicht.
Presseschau: In Österreich wächst der Druck (Deutsche Apotheker Zeitung)
Über die aktuelle Diskusion in Österreich berichtete die Deutsche Apotheker Zeitung.
In Österreich wächst der Druck
Online-Petitionen wünschen rasche Lockerung
Die Rolle von Cannabis wird in Österreich derzeit gleich auf mehreren Ebenen diskutiert. Dies berichtete das Online-Nachrichtenmagazin „derStandard.at“ bereits Anfang April. Zum einen überlege die Regierung ein Verbot des Verkaufs von Hanfsamen und Hanfpflanzen durchzusetzen. Davon abgekoppelt laufe aktuell eine Debatte über den Einsatz von Medizinalcannabis. Vor allem seit der Freigabe von Cannabisblüten für medizinische Zwecke in Deutschland sei diese Möglichkeit auch in Österreich „diskussionswürdig“. „derStandard.at“ verweist hierzu unter anderem auf eine Bürgerinitiative, die die „Straffreistellung von Besitz und Erzeugung“ von Cannabis (-produkten) bei Patienten mit entsprechender medizinischer Indikation fordere.
Knapp 3700 Personen sollen die online-Petition unterzeichnet haben. Daneben habe die „Liste Pilz“ Anfang März einen Entschließungsantrag zur Liberalisierung von Cannabis in der Medizin eingebracht. Hiermit wird die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit und Soziales, dazu aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. Nun beschäftige sich der Gesundheitsausschuß im Parlament mit dem Thema. Aktuell würden fachliche Stellungnahmen eingeholt. Ende Mai habe die Liste Pilz außerdem ebenfalls eine online-Petition dazu gestartet.
Mangelnden Kostenübernahme kritisiert
Bewegung gebe es auch an anderer Stelle, schrieb „derStandard.at“ nun vor wenigen Tagen weiter. So habe in Wien gerade eine Fortbildung für Ärzte und Pharmazeuten zum Thema Cannabismedizin stattgefunden, die für die Teilnehmer von der Wiener Ärztekammer zum ersten Mal mit Fortbildungspunkten belohnt worden sei. „Es tut sich was", wird der Allgemeinmediziner und Gründer der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin Kurt Blaas zitiert. Die Arbeitsgemeinschaft vermutet einen Bedarf für 4000 bis 5000 Menschen in Österreich. Die meisten könnten sich eine Behandlung mit den verfügbaren Medikamenten nicht leisten, beklagt Blaas. Das Spray Sativex habe er bis jetzt vielleicht zehnmal verschrieben. Der Arzt geht davon aus, dass etwa 35 bis 40 Prozent der Rezepte auf Anhieb von Krankenkassen übernommen werden, und zwar vorrangig für Tumorpatienten. Auch bei multipler Sklerose oder dem Tourettesyndrom gebe es meist eine sofortige Bewilligung.
Apotheker warnen vor Online-Bestellungen
Cannabisblüten über ärztliches Rezept und Verkauf über die Apotheken würden den Markt beleben und damit die Preise senken, meint der Initiator des Antrags für die Liste Pilz Peter Kolba. Auch zwei Apothekerinnen aus Wien, die zur Fortbildung gekommen seien, könnten sich laut „derStandard.at“ eine Möglichkeit wie in Deutschland gut vorstellen: „Aber solange das bei uns noch nicht legal ist, haben wir keine Möglichkeit." Die Politik sei am Zug. Bis sich da etwas tue, appellierten beide an die Patienten, keine Medikamente online zu bestellen, weil hier „viel zu viel schieflaufen könne“. Damit meinten sie die frei erhältlichen Cannabidiol (CBD)-Produkte, die keine psychoaktive Wirkung haben. „Das ist eine Geschäftemacherei, mehr nicht", warnt auch Sinisa Katanic, der die Weltapotheke in Wien betreibt, gegenüber „derStandard.at“.
Verschärfter Blick nach Deutschland
Das Nachrichtenmagazin hält es „momentan für gar nicht so unwahrscheinlich“, dass die Auseinandersetzung auf parlamentarischer Ebene zu einer Lösung wie in Deutschland führen könnte. Einen Vorteil habe Österreich jedenfalls gegenüber Deutschland, betonten Kolba und die FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch. Die Österreichische Agentur für Ernährung (AGES) produziere in ihren Labors selbst Cannabisblüten, unter anderem für den Export nach Deutschland. Das Know-How sei also vorhanden. Deutliche Ablehnung zur Liberalisierung von Cannabisblüten für Patienten gebe es von keiner Partei, auch nicht von der FPÖ. Belakowitsch kritisiere auch die restriktive Kostenübernahme: „Wenn Menschen trotz nachgewiesener Wirkung selbst für ihre dringend benötigten Medikamente aufkommen müssen, ist das untragbar." Dessen sei man sich „quer durch alle Parteien bewusst“.
SPÖ-Gesundheitssprecherin Pamela Rendi-Wagner hält die Studienlage zu Wirksamkeit und Nebenwirkungen von Cannabisblüten noch für verbesserungswürdig. Man wolle deswegen die Ergebnisse einer Begleitstudie zur Liberalisierung in Deutschland abwarten. Diese Meinung teilten auch die NEOS. Gesundheitssprecher Gerald Loacker zufolge soll es derzeit nicht genügend Evidenz für eine öffentliche Kostenübernahme von Blüten für den medizinischen Bedarf geben. Das würden auch die Schmerzgesellschaft und die Apothekerschaft so sehen. Bei der ÖVP stehe man einer Liberalisierung im medizinischen Bereich ebenfalls „dem Grund nach positiv" gegenüber, aber auch hier warte man zunächst auf die Ergebnisse in Deutschland
Bevölkerung positiv eingestellt
Geht es nach der österreichischen Bevölkerung, so sei das Alpenland jedenfalls „reif für Cannabisblüten in der Apotheke“. Zumindest suggeriere das eine Umfrage des Meinungsforschers Peter Hajek vom Herbst 2017 mit 1000 befragten Personen. Hiernach befürworten knapp 80 Prozent, dass medizinisches Cannabis unter ärztlicher Verschreibung und Anwendung erhältlich sein sollte. Eine generelle Legalisierung wird jedoch eindeutig abgelehnt.
Presseschau: Nationalrat will keinen Experimentierartikel für Cannabis-Versuche (Luzerner Zeitung
Auch in der Schweiz wird das Thema kontrovers diskutiert.
Nationalrat will keinen Experimentierartikel für Cannabis-Versuche
Wissenschaftliche Studien zu Cannabis sollen nach Ansicht des Nationalrats ebenso wenig erlaubt werden wie Cannabis selber. Die grosse Kammer hat einen Vorstoss für eine Lockerung im Umgang mit Cannabis mit 96 zu 93 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Die Fraktionen von SVP und CVP sagten am Montag Nein zu einer vom Ständerat gutgeheissenen Motion von Roberto Zanetti (SP/SO) und beerdigten das Geschäft. Mit diesem sollte ein Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz verankert werden, um Versuche zur regulierten Abgabe von Cannabis zu ermöglichen.
Die knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission versprach sich davon wertvolle Impulse für die Bewältigung der Probleme im Umgang mit Cannabis, wie Kommissionssprecherin Regine Sauter (FDP/ZH) sagte. SVP- und CVP-Vertreter lehnten die Motion ab, weil sie darin eine Liberalisierung des Cannabiskonsums durch die Hintertüre sehen. Sie behielten die Oberhand.
Keine Grundlage für Studien
Hintergrund des Vorstosses ist die verweigerte Bewilligung für eine Studie. Die Universität Bern hatte erforschen wollen, wie sich die Legalisierung von Cannabis auf die Konsumenten und den Markt auswirkt. Laut Bundesamt für Gesundheit gibt es dafür jedoch keine Rechtsgrundlage.
Diese Lücke könnte trotz des Neins des Nationalrates zur Motion bald geschlossen werden. Denn das Anliegen ist auch in einer parlamentarischen Initiative enthalten, mit welcher sich derzeit die Gesundheitskommissionen beider Räte befassen.
Cannabis-Export erlauben
Auch der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt. Wie er vor wenigen Wochen bekanntgab, will er den Anbau und Export von Cannabis zu medizinischen Zwecken ermöglichen. Er beantragt dem Parlament, eine Motion von Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE) anzunehmen.
Markwalder möchte den Bundesrat beauftragen, zu prüfen, wie mit geltendem Recht Export-Gesuche bewilligt werden könnten, und andernfalls eine Gesetzesänderung vorzuschlagen. Gemäss dem Bundesrat steht fest, dass das geltende Betäubungsmittelrecht den Export nicht zulässt.
Eine Prüfung sei deshalb nicht zielführend, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf den Vorstoss. Er sei aber bereit, dem Parlament einen Vorschlag für eine Gesetzesanpassung zu unterbreiten. Dabei sollen die internationalen Verpflichtungen berücksichtigt werden. Diese sehen gemäss dem Bundesrat strenge Auflagen sowie eine nationale Kontrollstelle für den Anbau und Export von Cannabis zu medizinischen Zwecken vor.
Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Versprechen und Gefahren von Cannabis-Aktien – erklärt in nur einer Pressemitteilung (Focus)
Cannabis: Apotheker klagen über Bürokratie (Apotheke Adhoc)
Grün ist die Hoffnung: Das lange Warten auf den Cannabis-Boom (Die Presse)
Cannabis als Medizin: Hier hilft die Pflanze mit dem schlechten Ruf (Web.de)
Cannabisblüten Klenk über den pharmazeutischen Großhandel lieferbar (Apotheke Adhoc)
Größter Cannabis-Bauer verlässt Österreich (Kleine Zeitung, Österreich)
Veranstaltungen 2020
Alle Informationen zu den IACM Online Events inklusive kostenlose Videos der Webinare mit deutschen Untertiteln finden Sie hier.
IACM-Konferenz 2022
Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.
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