ACM-Mitteilungen vom 21. April 2018
- Liebe Leserin, lieber Leser,
- Petition an den Bundestag: Strafverfolgung von Cannabis-Patienten beenden
- Presseschau: Kampf für Cannabis-Therapie (Frankfurter Rundschau)
- Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Liebe Leserin, lieber Leser,
ab heute kann die neue Petition der ACM durch eine Unterschrift unterstützt werden. Wir benötigen wie bei der ersten Petition aus dem Jahr 2014 50.000 Unterschriften, damit sie im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags behandelt wird. Diesmal werden wir zunächst ausschließlich offline Unterschriften auf Unterschriftenlisten sammeln. Diese können von der Petitionswebseite heruntergeladen werden. Die neue Petition wird nicht nur vom ehemaligen Präsidenten der Ärztekammer Berlin, Dr. Ellis Huber, sondern auch vom amtierenden Präsidenten, Dr. Günther Jonitz, unterstützt.
Wir wollen erreichen, dass Ärztinnen und Ärzte darüber entscheiden sollen, ob jemand eine Therapie mit Cannabis-Medikamenten erhält, und zwar ohne, dass sie erst abwägen müssen, ob Sie das Risiko eines Regresses (einer Strafzahlung) eingehen und sich den bürokratischen Aufwand, der mit einer Therapie nach dem neuen Gesetz verbunden ist, zumuten wollen. Dazu ist es notwendig, dass Patientinnen und Patienten mit einer ärztlichen Bescheinigung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen.
Übrigens: Zur Überprüfung, ob ich weiterhin meine Approbation behalten darf, hat die Bezirksregierung Arnsberg mir mitgeteilt, dass „nach eingehender Prüfung des Sachverhalts (...) approbationsrechtliche Maßnahmen nicht notwendig sind“. Damit sei die Angelegenheit erledigt. Ob die Staatsanwaltschaft Arnsberg ein Strafverfahren eröffnet, weiß ich noch nicht.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen
Petition an den Bundestag: Strafverfolgung von Cannabis-Patienten beenden
Cannabisblüten sind seit 2017 in Deutschland verschreibungsfähig. In der Realität haben viele Patienten allerdings weiterhin keine Möglichkeit, Cannabis legal zu erwerben. Eine Petition fordert jetzt die straffreie Nutzung von Cannabis für alle Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch notwendig ist.
Das Gesetz zu „Cannabis als Medizin“, das am 10. März 2017 in Kraft trat, hat den Zugang zu einer medizinischen Verwendung von cannabisbasierten Medikamenten und Cannabis theoretisch deutlich verbessert. In der Praxis sind viele Betroffene allerdings weiterhin von einer Behandlung ausgeschlossen. Der Grund: Ärzte stellen keine Rezepte aus, da sie Strafzahlungen durch die Krankenkassen für mangelnde Wirtschaftlichkeit fürchten. Die Krankenkassen wiederum weigern sich häufig, die Kosten zu übernehmen. Patientinnen und Patienten bleibt daher häufig nur die nicht legale Nutzung von Cannabis. Der Verband „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.“ hat nun eine Petition gestartet, die diese Patienten vor einer Strafverfolgung schützen soll.
Die Petition fordert den Bundestag auf, das Betäubungsmittelgesetz dahingehend zu ändern, dass Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Als Nachweis soll ein ärztliches Attest dienen.
„Ärztinnen und Ärzte sollen entscheiden dürfen, ob eine Therapie unter Verwendung von Cannabis notwendig oder sinnvoll ist“, betont Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender des Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. „Auf diese Weise können sie Patienten vor Strafverfolgung schützen, wenn die Kosten von den Krankenkassen nicht erstattet werden und die Betroffenen sich die Medikamente aus der Apotheke nicht leisten können.“ Nicht einmal die Hälfte der Patienten, die vor der Gesetzesänderung eine Ausnahmeerlaubnis nach §3 Absatz 2 BtMG hatten, hat bisher eine Kostenübernahme der Krankenkasse erhalten.
Die Petition wird von einer Reihe bekannter Persönlichkeiten unterstützt, darunter Dr. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin, Prof. Gerd Glaeske vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen, Prof. Arthur Kreuzer, ehemaliger Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen, sowie Professorin Kirsten Müller-Vahl, Ärztin für Psychiatrie und Neurologie an der Medizinischen Hochschule Hannover.
Eine Petition des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.“ im Jahr 2014 hatte dazu beigetragen, dass Cannabisblüten seit 2017 in Deutschland verschreibungsfähig sind. Die Kosten für eine Therapie mit Cannabis-Medikamenten sollen unter strengen Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden.
Für diese zweite Petition werden zunächst Unterschriften zur Unterstützung auf Unterschriftenlisten gesammelt. Im Laufe des Jahres soll die Petition dann online beim Bundestag eingereicht werden.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite:
www.petition.cannabis-med.org
Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll verhindert werden, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes verwenden, kriminalisiert werden können.
Begründung
Das Gesetz zu Cannabis als Medizin, das am 10. März 2017 in Kraft trat, hat den Zugang von Patientinnen und Patienten zu einer medizinischen Verwendung von cannabisbasierten Medikamenten und Cannabis erheblich verbessert.
Es muss das Ziel einer optimalen gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung mit Cannabis-Medikamenten sein, dass Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen, die von einer solchen Therapie profitieren, Zugang zu dieser Therapie erhalten. Dieses Ziel hatte sich der Gesetzgeber bei der einstimmigen Verabschiedung des Gesetzes am 19. Januar 2017 im Deutschen Bundestag gesetzt.
Aus mehreren Gründen, die vor allem mit den finanziellen Auswirkungen des Gesetzes im Zusammenhang stehen, sind viele Betroffene, die nach ärztlicher Auffassung eine entsprechende Therapie benötigen, weiterhin davon ausgeschlossen. Selbst von denjenigen Patienten, die vor der Gesetzesänderung eine Ausnahmeerlaubnis nach §3 Absatz 2 BtMG hatten, hat bisher nicht einmal die Hälfte eine Kostenübernahme der Krankenkasse erhalten.
1. Ärztinnen und Ärzte fürchten bei einer Verschreibung an Patienten mit einem hohen Bedarf an entsprechenden Medikamenten spätere Strafzahlungen an die Krankenkassen, so genannte Regresse, falls ihnen später eine mangelnde Wirtschaftlichkeit vorgeworfen wird. Dies könnte vermieden werden, wenn die Behandlung von cannabisbasierten Medikamenten nicht in das ärztliche Arzneimittelbudget einfließen würde.
2. Die Kosten für Cannabisblüten in der Apotheke sind erheblich gestiegen, weil sie nach Inkrafttreten des Gesetzes von Apotheken nach § 4 oder § 5 Arzneimittelpreisverordnung als Rezepturarzneimittel abgegeben werden müssen. Dies belastet das ärztliche Budget, die Krankenkassen und Patienten, die solche Medikamente weiterhin selbst finanzieren müssen.
3. Laut Gesetz dürfen Krankenkassen Anträge auf eine Kostenübernahme für eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten nur in „Ausnahmefällen“ ablehnen. Die Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme jedoch nach den bisherigen Zahlen in mehr als einem Drittel der Fälle ab.
Die Geschichte der medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden der vergangenen zwei Jahrzehnte in Deutschland ist eine Geschichte von schrittweise ausgeweiteten Ausnahmen von der Regel, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis oder Cannabinoide zu therapeutischen Zwecken verwenden, auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes strafrechtlich verfolgt werden. Dieses Paradigma muss jedoch geändert werden. Es sollte die Regel gelten, dass Patientinnen und Patienten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Ausnahmen von dieser Regel, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreifen, bedürfen einer Begründung.
Der Petent und die Unterzeichner würdigen die Verbesserungen der vergangenen zwei Jahrzehnte, die durch die Verschreibungsfähigkeit von Dronabinol seit 1998, die Möglichkeit von Ausnahmeerlaubnissen für die Verwendung von Cannabisblüten seit 2007, die arzneimittelrechtliche Zulassung von Sativex® im Jahr 2011 und Canemes® im Jahr 2017 geschaffen wurden, und insbesondere die Gesetzesänderungen vom 19. Januar 2017, die am 10. März 2017 in Kraft traten, ausdrücklich. Viele Patienten erhalten seither eine Therapie mit Dronabinol, Sativex®, Canemes®, Cannabisextrakten und Cannabisblüten, und die Kosten der Behandlung werden von der zuständigen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen.
Viele andere Patientinnen und Patienten sind jedoch nach der gegenwärtigen Rechtslage trotz ärztlicher Befürwortung einer Therapie mit Cannabis weiterhin von einer entsprechenden Behandlung ausgeschlossen. Es gibt allerdings heute keinen überzeugenden Grund mehr, Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf der Grundlage einer ärztlichen Empfehlung benötigen, zu kriminalisieren. Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen.
Mitpetenten
Dr. George-Ivan Gal, Paderborn, Arzt für Anästhesie, Psychotherapie
Dr. Knud Gastmeier, Potsdam, Schmerztherapeut
Gabriele Gebhardt, Mannheim, Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin
Prof. Gerd Glaeske, SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik, Universität Bremen
Dr. Ellis Huber, Berlin, ehemaliger Präsident der Ärztekammer Berlin
Dr. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin
Dr. Gerrit Kamphausen, Goethe-Universität, Zentrum für Drogenforschung
Prof. Matthias Karst, Leiter der Schmerzambulanz, Medizinische Hochschule Hannover
Michael Kleim, Gera, Pfarrer
Ute Köhler, Scheibe-Alsbach
Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer, Gießen, ehemaliger Direktor des Instituts für Kriminologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen
Basile Marcos, Gronau, Assistenzarzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. Sylvia Mieke, Frankfurt, Ärztin für Allgemeinmedizin
Prof. Kirsten R. Müller-Vahl, Medizinische Hochschule Hannover, Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie
Gregor Reißmüller, Weilheim, Arzt
Claudia Russo, Wismar
Astrid Staffeldt, Hannover, Apothekerin, Falken Apotheke
Prof. Sebastian Scheerer, Universität Hamburg, Institut für Kriminologische Sozialforschung
Prof. Heino Stöver, Fachhochschule Frankfurt am Main, Professor für sozialwissenschaftliche Suchtforschung, Vorsitzender von akzept e.V.
Leo Teuter, Frankfurt, Rechtsanwalt
Marta Vardynets, Stuttgart, Assistenzärztin, Furtbachkrankenhaus
Dr. Bernd Werse, Frankfurt, Goethe-Universität, Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung
Gunnar Witthaut, Rüthen, Apotheker, Hachtor Apotheke
Georg Wurth, Berlin, Deutscher Hanf Verband
Marc Ziemann, Essen
Zum Ablauf der Petition
Die Petition wurde am 19. April 2018 durch eine Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. gestartet. In den kommenden Wochen sollen 50.000 Unterschriften auf Unterschriftenlisten gesammelt werden. Diese 50.000 Unterschriften sind erforderlich, damit die Petition öffentlich im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags beraten wird. Sobald dieses Quorum erreicht wurde, soll die Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags eingereicht werden. Innerhalb von 4-6 Wochen erhält der Hauptpetent eine Nachricht, ob seine Petition angenommen wurde. Die Petition wird dann auf die Internetseite des Petitionsausschusses gesetzt und kann 28 Tage lang von weiteren Personen online und offline unterstützt werden.
Webseite:
www.petition.cannabis-med.org
V.i.S.d.P. und Kontakt:
Dr. Franjo Grotenhermen
Am Mildenweg 6
59602 Rüthen
Telefon: 02952-9708572
E-Mail: info@cannabis-med.org
Presseschau: Kampf für Cannabis-Therapie (Frankfurter Rundschau)
Die Frankfurter Rundschau berichtete über einen der vielen Patienten, die trotz ärztlicher Ünterstützung keine Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabis erhalten.
Die AOK Hessen lehnt Übernahme der Kosten für einen ADHS-Patientenaus Hanau ab. Die Kasse weist Kritik an ihrer Entscheidung zurück.
„Ich lebe in einer Welt der ständigen, totalen Aufregung“, sagt Bernd Weber (Name geändert). Er spricht geordnet, aber schnell, kann kaum ruhig sitzen. „In besonders schlechten Phasen schlafe ich nicht. Der blinde Aktionismus hat mich im Griff. Ich werde dann nicht gewalttätig, aber aggressiv und verbal sehr barsch.“
Weber, 50, leidet offenbar seit seiner Kindheit an ADHS. Diagnostiziert wurde die Krankheit erst 2013. Er habe jahrzehntelang ein „ADHS-konformes Leben“ geführt. Dazu gehörten Unfälle mit schweren Verletzungen und Operationen, Berufs- und Partnerwechsel. Er leidet unter Schmerzen, auch an der fünf Mal operierten Schulter. Wegen ADHS darf er laut Gutachten der Arbeitsagentur nicht mehr als Berufskraftfahrer tätig sein. In seinem neuen Beruf als Reiseleiter hatte er schon wieder zwei Sportunfälle.
Vor drei Jahren habe er in Selbstmedikation festgestellt, „dass mich Cannabis aus dem Zustand der Dauererregung befreit. Endlich war ich weniger gereizt, und konnte gut schlafen“. Standard-Medikamente gegen ADHS musste Weber absetzen, auch weil 2013 ein Aneurysma festgestellt wurde und Mittel wie Ritalin den Blutdruck erhöhen. Sein Hausarzt Lars Manecke und die Hannoveraner ADHS-Spezialistin Christine Ruth Gessner haben sich daher für ein auf Cannabis basierendes Medikament ausgesprochen und ein Extrakt verordnet.
Der Hanauer lebt derzeit von Hartz IV, ein teures Privatrezept ist nicht drin. Eine Übernahme der Kosten lehnte Webers Krankenkasse, die AOK Hessen, im Januar jedoch ab; Anfang Mai befasst sich der Widerspruchsausschuss mit der Sache. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und die AOK vertreten folgende Ansicht: Es sei „nicht ersichtlich“, dass eine schwerwiegende Erkrankung vorliege, bei der allein mit einem Arzneimittel auf Cannabis-Basis Besserung zu erwarten sei. Darüber hinaus fehle unter anderem eine Nutzen- und Risikobewertung der Ärzte.
Weber und seine Ärzte kritisieren die Ablehnung scharf. Dass eine schwerwiegende Krankheit vorliege, zeige schon die daraus resultierende Berufsunfähigkeit. Nur eine Cannabis-Therapie könne Weber ein normales Leben ermöglichen. In Schreiben verweisen sie auf das Aneurysma sowie auf Gefahren durch die Einnahme von Standardmitteln gegen ADHS und rügen, dass die Kasse nicht auf die Schmerzsymptome am Schlüsselbein eingehe.
Der 50-Jährige muss derzeit einiges durchstehen. Seit 2006 pflegt er seine Mutter. Ende März starb sein dementer Vater. Zuletzt, nach einer Lungenentzündung und Unterversorgung des Hirns, wurde er palliativ betreut. Sein Leid wurde am Ende übrigens durch Cannabis etwas gelindert. Zuvor hatte die Techniker Krankenkasse der Therapie in wenigen Tagen zugestimmt, was bei Palliativpatienten in der Regel geschieht. „Der Druck, unter dem ich stehe, ist zurzeit enorm“, sagt Weber. Er bemängelt, dass sich die Kassen „trotz Milliardenüberschüssen so oft querstellen“ und ungerecht entschieden. Er berichtet von einem ähnlichen ADHS-Fall aus Aschaffenburg, bei dem die Therapie bewilligt worden sei.
Die AOK Hessen erklärt, sie könne sich zumindest vor dem Beschluss des Widerspruchsausschusses nicht im Detail zu Weber äußern. Die grundsätzliche Kritik weist die Kasse aber entschieden zurück: Anträge würden nur abgelehnt, „wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt sind“ oder die Verordnung nicht richtig dokumentiert sei. Der MDK betrachte jeden Einzelfall genau, seine Empfehlung könne von jener der verordnenden Ärzte abweichen.
Über die Linke Main-Kinzig hat sich Weber an Niema Movassat gewandt, den drogenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion. Er kenne solche tragischen Berichte, sagt Movasat. Die hohe Ablehnungsquote mit oft „haltlosen Begründungen“ widerspreche dem Zweck des Gesetzes, das „nur im Ausnahmefall eine Kostenerstattung abgelehnt werden soll“. Die Linke wolle Druck auf die Regierung ausüben, damit Kassen „nicht länger die Therapiehoheit der Ärzte unterlaufen“.
Webers Mutter spricht von einer Schande. „Wenn es ein Medikament gibt, das hilft, sollte man es ihm geben!“ Die Situation belaste beide extrem: Anne Weber kämpft gegen Parkinson und Brustkrebs. Ihren Sohn lobt sie: „Er macht alles für mich. Wir halten zusammen.“ Sie wünsche sich, „dass er ruhiger wird“. Anne Weber hatte früh gemerkt, dass ihr Sohn anders war. „Er hat wenig zu Ende gebracht, suchte immer nach neuen Abenteuern.“ Sie waren bei vielen Ärzten. Oft hieß es nur: „Zappelphilipp“. Die Mutter hofft, „dass uns jetzt schnell geholfen wird“.
Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Kein Cannabis trotz Rezept (zdf.de)
Mehr Anträge für Cannabis (Süddeutsche Zeitung)
Freispruch für Cannabis-Gärtner (Sächsische Zeitung)
Rauchen verkalkt Arterien stärker als Kiffen (Ärzte Zeitung)
Seit Krankenkassen leichter die Kosten für Cannabis übernehmen, sind deutlich mehr Rezepte eingereicht worden – auch im Alzeyer Land (Allgemeine Zeitung)
Ein Jahr Cannabis auf Rezept: Hier gibt’s noch Probleme (Pharmazeutische Zeitung)
Cannabis: Das könnte die Krankenkasse überzeugen (Deutsche Apotheker Zeitung)
Neuer Cannabis-Antrag von Rot-Grün (Weser Kurier)
Vor den Toren Wiens wird Cannabis gezüchtet (Krone.at, Österreich)
Veranstaltungen 2020
Alle Informationen zu den IACM Online Events inklusive kostenlose Videos der Webinare mit deutschen Untertiteln finden Sie hier.
IACM-Konferenz 2022
Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.
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