ACM-Mitteilungen vom 30. Dezember 2017
- Liebe Leserin, lieber Leser,
- Informationen von Apotheken zur Verfügbarkeit von Cannabisblüten
- Sozialgericht Hildesheim: Befristung der Kostenübernahme unzulässig
- Presseschau: Krankenkassen zahlen Großteil der Cannabis-Medikamente (Zeit.de)
- Presseschau: Cannabis zunächst am besten per Privatrezept verordnen! (Ärztezeitung)
- Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Liebe Leserin, lieber Leser,
durch das Cannabis als Medizin-Gesetz hat sich im abgelaufenen Jahr eine schwungvolle Dynamik bei der Verwendung von Cannabis und cannabisbasierten Medikamenten entwickelt. Offiziell war die Verwendung von Cannabis als Medizin bis in die Jahre 2015 und 2016 eine Ausnahme, auch wenn der Leiter der Bundesopiumstelle damals zurecht bereits feststellte, dass 1000 Inhaber einer Erlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke wohl nicht mehr als Ausnahmen bezeichnet werden könnten.
Vor Verabschiedung des Gesetzes gab es noch Stimmen, etwa aus der Bundesärztekammer, nach der die medizinische Verwendung von Cannabis auch in der Zukunft eine Ausnahme bleiben und nur einige Tausend Patienten betreffen werde. Diese Stimmen sind weitgehend verstummt. Die ACM hatte wiederholt auf die Entwicklung der Zahlen in Israel und Kanada in den vergangenen 10 Jahren hingewiesen. Danach liegt der Bedarf an der medizinischen Verwendung von Cannabis in der Bevölkerung westlicher Industriestaaten offenbar bei deutlich über einem Prozent der Bevölkerung, entsprechend mehr als 800.000 Bundesbürger.
Man kann vorübergehend versuchen, diese Zahl durch bürokratische Hürden klein zu halten. Aber welcher gesundheitspolitisch engagierte Mensch, sei es Arzt, Journalist oder Politiker, möchte ernsthaft, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung in Deutschland mit Cannabis-Medikamenten so unzureichend und rationiert bleibt wie in den vergangenen Jahren? Es geht dabei nicht so sehr um Cannabis, sondern vielmehr um die Unterstützung betroffener Patienten und eine gute gesundheitliche Versorgung der deutschen Bevölkerung. Da verbieten sich ideologische Grabenkämpfe, und es wird 2018 darum gehen, wie man die gegenwärtige Rationierung und unheilvolle Hürden weiter abbauen kann, sodass jeder Patient, der eine wirksame und notwendige Behandlung benötigt, um sein Leiden zu lindern, diese auch erhält.
Zum Abschluss ein persönliches Wort des Dankes. Der Vorstand der ACM hatte vor 4 Wochen einen Spendenaufruf veröffentlicht. Es ging um die Unterstützung einer vielversprechenden Behandlung meiner Erkrankung, die ich auf YouTube in einem kurzen Film erläutert habe. Heute beträgt der Spendendstand 36.831,60 € durch exakt 250 Spender. Ich hatte das in diesem Umfang nicht erwartet und bin sehr gerührt und dankbar. Das stellt auch eine starke persönliche Motivation für meine Arbeit in 2018 dar. An dieser Stelle möchte ich namentlich meinen Dank an David Bronner und an Storz & Bickel, die die beiden größten Summen beigetragen haben, ausdrücken. Mir ist aber bewusst, dass auch 20, 50 oder 100 € für viele Spender viel Geld darstellen.
Es haben sich bisher etwa 20 Interessenten zur aktiven persönlichen Unterstützung des Zentrums für Cannabismedizin gemeldet. Ich möchte alle Unterstützer zu einem ersten Treffen am 25. März in das Zentrum in Rüthen einladen. Eine Teilnahme ist nur mit einer persönlichen Einladung möglich. Wir wollen den Frühlingsanfang feiern, indem wir einen starken neuen Impuls beim Thema Cannabis als Medizin in Deutschland setzen.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen
Informationen von Apotheken zur Verfügbarkeit von Cannabisblüten
Einige Apotheken bieten Informationen zur Verfügbarkeit von Cannabisblüten auf ihrer Webseite an.
Walburga-Apotheke Werl
Verfügbarkeit von Cannabisblüten
Hachtor Apotheke Rüthen
Anmelden, Passwort: Gesundheit
Sozialgericht Hildesheim: Befristung der Kostenübernahme unzulässig
Das Sozialgericht Hildesheim hat entschieden, dass die Befristung der Kostenübernahme im Falle des Cannabispatienten Bernd V. aus Göttingen nicht rechtens ist und hat einen entsprechenden Bescheid der AOK mit einem Urteil vom 21.11.2017 (Aktenzeichen: S32 KR 4041/17 ER) aufgehoben.
In dem Urteil heißt es: „… Weist das Gericht daraufhin, dass gemäß § 31 Abs. 6 S. 2 SGB V eine Genehmigung der Krankenkasse nur bei einer erstmaligen Verordnung vorgesehen und eine Befristung dem Gesetz nicht zu entnehmen ist. Damit dürfte die von der Antragsgegnerin vorgenommene Befristung nicht rechtmäßig gewesen sein. Die weiteren Verordnungen durch den Arzt dürften somit keiner Genehmigung der Antragsgegnerin mehr bedürfen. (…) Damit dürfte der Antragsteller, sofern bereits eine Verordnung durch seinen Arzt ausgestellt wurde, sich auch ohne eine entsprechende Genehmigung das begehrte Mittel den in der Apotheke besorgen können.“
Presseschau: Krankenkassen zahlen Großteil der Cannabis-Medikamente (Zeit.de)
Nach einer Pressemitteilung, die in mehreren Zeitungen veröffentlicht wurde, hat die AOK 65 % der Anträge auf eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten genehmigt. Auch die BEK habe etwa zwei Drittel der Anträge genehmigt. Insgesamt kann daher davon ausgegangen werden, dass im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes mehr als 10.000 Patienten cannabisbasierte Medikamente erhalten, die von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen erstattet werden.
Krankenkassen zahlen Großteil der Cannabis-Medikamente
Fast 10.000 Anträge auf Cannabis-Therapie sind bei den beiden größten Kassen eingegangen, über die Hälfte wurde genehmigt. Bei anderen fehlte die medizinische Begründung.
Seit März dieses Jahres können Patienten Cannabis auf Rezept erhalten. Seitdem sind bei den Krankenkassen mehrere Tausend Anträge eingegangen, weit mehr als die Hälfte wurde genehmigt. Das geht aus Zahlen der beiden größten gesetzlichen Kassen, AOK und Barmer, hervor.
Bei der AOK gingen bis Anfang November 6.600 Anträge zur Erstattung von medizinischem Cannabis ein, sagte ein Sprecher auf Anfrage von ZEIT ONLINE. 65 Prozent dieser Anträge seien genehmigt worden. Nicht alle übrigen Anträge seien jedoch abgelehnt worden, viele seien nur formal nicht vollständig und könnten von Arzt und Patient überarbeitet und wieder eingereicht werden. "Häufig fehlen beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebene medizinische Begründung des Antrags oder Ausführungen zu den bisherigen Therapien", sagte der Sprecher.
Immer wieder erreichten die AOK aber auch Anträge von Patienten, bei denen keine Erkrankungen im Sinne des Gesetzes vorliegen oder bei denen die Standardtherapien nicht ausgeschöpft wurden. Mitunter seien das Fälle von Bandscheibenvorfällen, die bislang nur mit Wärmetherapie behandelt wurden. Einzelfälle wie diese gebe es häufig.
Die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse, die Barmer, hat ebenfalls die meisten Anträge auf Kostenübernahme einer Cannabis-Therapie bewilligt. Seit der Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke gingen knapp 2.900 Anträge auf Kostenübernahme ein, wie die Berliner Zeitung unter Berufung auf Zahlen der Kasse berichtete. Davon seien rund 1.700 Anträge bewilligt worden, also etwa zwei Drittel. Der Rest wurde abgelehnt.
"Kein Allheilmittel"
Der fehlende Nachweis darüber, dass Behandlungsalternativen erfolglos probiert wurden oder gar nicht infrage kommen, war auch bei der Barmer einer der Hauptgründe für die Ablehnung. "Medizinischer Cannabis ist aus der Versorgung schwer kranker Menschen heute nicht mehr wegzudenken. Es ist aber kein Allheilmittel", sagte Barmer-Chef Christoph Straub der Zeitung.
Die Ablehnungsrate ist damit geringer, als erste Zahlen hatten vermuten lassen. Im Sommer hieß es, die Kassen hätten bis zu zwei Drittel der Anträge negativ beschieden, wie die Zeitung berichtete.
Im vergangenen März wurde schwer kranken Patienten der Zugang zu Cannabis erleichtert. Cannabis kann seitdem zum Beispiel in Form der Blüten zu Lasten der Krankenversicherung verordnet werden. Die Kassen müssen dem aber zustimmen. Voraussetzung ist laut Gesetz, dass alle üblichen Therapien versagt haben. Vor der Gesetzesänderung waren die gesetzlichen Kassen nur in Einzelfällen für die teure Therapie aufgekommen.
Die Bundesregierung lehnt eine generelle Legalisierung von Cannabis aber weiterhin ab. Die Gesundheitsgefahren durch Cannabis-Missbrauch gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden seien medizinisch erwiesen, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Eine kürzlich veröffentlichte Studie habe die Risiken des Cannabis-Konsums zu Rauschzwecken erneut bestätigt, so die Regierung. Das Cannabis-Verbot diene dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.
Nach Angaben der Bundesregierung haben bislang zwei Kommunen Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel beantragt: der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und die Stadt Münster. Beide Anträge seien abgelehnt worden. Die Modellprojekte trügen weder zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung bei, noch könnten sie den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie Drogenabhängigkeiten verhindern.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, konsumieren schätzungsweise rund 1,2 Millionen Bürger im Alter zwischen 18 und 64 Jahren Cannabis mindestens zehn Mal im Jahr. Rund 630.000 Bürger davon konsumieren Cannabis mindestens 60 Mal im Jahr.
Presseschau: Cannabis zunächst am besten per Privatrezept verordnen! (Ärztezeitung)
Die Ärztezeitung berichtete über ein Symposium der Ärztekammer Nordrhein zu Cannabis als Medizin, an dem mehr als 300 Ärztinnen und Ärzte teilnahmen. Weitere Ärztekammern planen im Jahr 2018 Fortbildungen für ihre Mitglieder, so etwa der MDK Bayern in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Bayern am 7. März 2018.
Cannabis zunächst am besten per Privatrezept verordnen!
Bei der Verordnung von Cannabis auf Rezept herrscht immer noch große Unsicherheit. Hier einige Tipps von Experten.
DÜSSELDORF. Wenn Ärzte einem Patienten Cannabis verordnen, sollten sie das zunächst auf einem Privatrezept tun und es nach der Genehmigung durch die Krankenkasse durch ein Kassenrezept ersetzen. Bislang gehen die Kassen eher restriktiv mit der seit dem 10. März 2017 erlaubten Verordnung von Cannabisblüten und Cannabisextrakt zu medizinischen Zwecken um.
Nach der erstmaligen Verordnung durch den Arzt müssen Patienten das Rezept zur Genehmigung bei ihrer Kasse einreichen, die in der Regel den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung einschaltet. "Nach unserer Kenntnis werden im Moment rund 60 Prozent aller Anträge abgelehnt", berichtete Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, auf dem Symposium "Cannabis auf Rezept? Cannabinoide in der Medizin" der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) in Düsseldorf.
Reges Interesse bei Ärzten
Die Veranstaltung war auf eine große Resonanz gestoßen, rund 350 Ärztinnen und Ärzte hatten sich angemeldet. "Es herrscht eine große Unsicherheit", sagte Dr. Anne Bunte, Leiterin des Kölner Gesundheitsamtes. Rund um die Verordnung von Cannabis gebe es noch eine Reihe ungeklärter Fragen.
Wenn Patienten ein Betäubungsmittel-Rezept in der Apotheke einreichen, müssten die Apotheker nicht prüfen, ob es auch erstattungsfähig ist, betonte Preis. Lehnt die Kasse die Erstattung ab, das Rezept ist aber schon eingelöst, drohen dem Arzt Probleme. "Er sollte erst dann ein GKV-Rezept ausstellen, wenn die Genehmigung da ist", empfahl Preis.
In Nordrhein hat der MDK einen Fragebogen erarbeitet, mit dem er vom Arzt eine Begründung einfordert, warum er ein Cannabinoid verordnet hat, berichtete Dr. Monika Schutte, Referentin in der Arzneimittelberatung der ÄKNo. "Der MDK will wissen, warum der Arzt eine Erkrankung für schwerwiegend hält und warum es keine Alternative gibt", nannte sie Beispiele.
Ungeklärt sei, ob bei einer Veränderung der Dosierung oder einem Wechsel des Präparats eine neue Genehmigung notwendig ist. "Da es sich um eine Einzelgenehmigung handelt, empfiehlt die KV Nordrhein, eine neue Genehmigung einzuholen", sagte die Ärztin.
Steigende Verordnungszahlen
Dr. Mustafa Temmuz Oglakcioglu vom Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie der Universität Erlangen empfahl Ärzten, sich mit den Begutachtungskriterien des MDK vertraut zu machen. "Sie können ihre Stellungnahme dann entsprechend ausrichten." Die Angabe, der Patient wünsche eine Behandlung mit Cannabis, sei jedenfalls nicht ausreichend, betonte der Jurist. Auch der Verweis auf Therapieerfolge genüge nicht. "Der Arzt hat eine konkrete Diagnose zu stellen, die zu der entsprechenden Verordnung führt, die Verordnung muss indiziert sein."
Bei Indikationen, bei denen Patienten in der Vergangenheit eine Ausnahmeerlaubnis nach Paragraf 3, II Betäubungsmittelgesetz erhalten konnten, bewegten sich Ärzte auf sicherem Terrain, schätzt Oglakcioglu. Das sind Multiple Sklerose, Tourette-Syndrom, Depressive Störungen und ADHS. Das strafrechtliche Risiko von Ärzten bei der Verordnung von Cannabinoiden hält er zurzeit für "eher gering". Bei der Verordnung müssten sie sich allerdings an die Höchstmenge halten. Ärzte dürfen innerhalb von 30 Tagen nicht mehr als 100 000 Milligramm Cannabis in Form von getrockneten Blüten verschreiben. "Ein Verstoß kann als Straftat sanktioniert werden."
Seit März habe die Zahl der Rezepte zulasten der gesetzlichen Krankenkassen kontinuierlich zugenommen, berichtete Apotheker Preis. "Die Zahlen werden aber nicht so stark weiter steigen, weil wir mit erheblichen Lieferschwierigkeiten zu kämpfen haben." Zurzeit werden Cannabisblüten hauptsächlich aus den Niederlanden und Kanada importiert. Es werde noch dauern, bis medizinisches Cannabis in ausreichendem Maß in Deutschland produziert und durch die "Cannabis-Agentur" in Verkehr gebracht wird. "Wir werden frühestens 2019 eigenes Cannabis in Deutschland haben", prognostizierte Preis.
Wenn eine Sorte nicht lieferbar sei, halte der Apotheker in der Regel Rücksprache mit dem Arzt, ob er eine andere Sorte besorgen soll. "Sie müssen dann ein neues Rezept ausstellen und das alte vernichten", sagte er den Ärzten. Wegen der Lieferschwierigkeiten könne es passen, dass die Sieben-Tage-Frist für die Gültigkeit der BtM-Rezepte verstreicht. "Auch dann müssen Ärzte ein neues Rezept ausstellen, sonst zahlen die Krankenkassen nicht."
Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Cannabis als Medikament: Fast 2900 Anträge für Hanf-Arzneien bei der Barmer (Berliner Zeitung)
Cannabis-Therapie wird stark genutzt (Frankfurter Rundschau)
Krankenkassen bewilligen Mehrzahl der Cannabis-Therapien (Spiegel online)
Cannabis als Medizin (DAZ.de)
Veranstaltungen 2020
Alle Informationen zu den IACM Online Events inklusive kostenlose Videos der Webinare mit deutschen Untertiteln finden Sie hier.
IACM-Konferenz 2022
Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.
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