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ACM-Mitteilungen vom 07. Oktober 2017

Liebe Leserin, lieber Leser,

In diesen ACM-Mitteilungen findet sich ein Hinweis auf ein kurzes Porträt im Deutschen Ärzteblatt zu meinem Hungerstreik mit einer abschließenden Einschätzung.

Nach der Bundestagswahl geht der Blick aber nun wieder nach vorne.

In der vergangenen Woche gab es bemerkenswerte Töne in den Talkshows von Markus Lanz und Anne Will zu Cannabis von Politikern einer möglichen zukünftigen Jamaika-Koalition aus CDU, CSU, FDP und Grünen. Wer weiß? Vielleicht können sich diese auf eine Entkriminalisierung von Patienten, die gemäß einer ärztlichen Bescheinigung Cannabis zu therapeutischen Zwecken benötigen, einigen.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Bewegte Bilder (Arte und 3sat )

Arte zeigte am 30. September 2017 zum Abschluss des Kongresses der IACM zu Cannabinoiden in der Medizin in Köln, die Dokumentation Cannabis auf Rezept, in der auch die unterschiedliche Situation in Frankreich und Deutschland dargestellt wurde.

Auch 3sat befasst sich im Oktober 2017 erneut mit dem Thema Cannabis.
Cannabis - Medizin oder Droge?

Stellungnahme von Verbänden zum Cannabis-Medizin-Gesetz

Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums finden sich nun die verschiedenen Stellungnahmen von Verbänden zum aktuellen Gesetz, das am 19. Januar 2017 im Bundestag verabschiedet wurde und am 10. März in Kraft trat.

Fortbildung zu Cannabis als Medizin in Österreich

Die österreichische Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin führt eine Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte zum Thema Cannabis als Medizin durch.

Zentrum für Cannabismedizin

Ich suche 2 neue Mitarbeiter, die dabei mithelfen, ein Zentrum für Cannabismedizin in Rüthen aufzubauen. Dieses Zentrum wird sich mit allen Fragen rund um die medizinische Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden befassen. Dazu zählen:

1. Die Behandlung mit Cannabis und Cannabinoiden in meiner Praxis. Es geht dabei darum, mehr Patienten als bisher und diese besser als bisher zu betreuen. Dazu benötige ich praktische Unterstützung vor Ort.

2. Die Intensivierung der politischen Aktivitäten zu Cannabis als Medizin national in Deutschland und international. Dazu muss die Arbeit der ACM und der IACM optimiert werden. Dies umfasst mehrere Bereiche, darunter Internetauftritte, konkrete Aktionen, wie beispielsweise die Vorbereitung einer neuen Petition, aber auch die Mitgliederbetreuung und Veröffentlichungen der Vereine.

3. Die Verstärkung der publizistischen Aktivität zum Thema. Dazu gehört beispielsweise die bessere der Kontakt zu Journalisten.

Ich suche 2 Personen, die mich in der konkreten Arbeit vor Ort in Rüthen unterstützen. Der Bruttolohn beträgt zunächst 1500 EUR. Je erfolgreicher das Zentrum wird, umso höher kann der Lohn später steigen. Beide Personen würden in meinem Haus wohnen. Wir würden also zusammen leben und arbeiten. Dies stellt hohe Anforderungen an die Teamfähigkeit.

Ein Großteil der Finanzierung des Zentrums erfolgt über die Praxistätigkeit, aber auch durch den Verkauf meiner Bücher sowie die Unterstützung durch ACM und IACM. Je professioneller beide Vereine werden, umso größer die Zahl der Mitglieder und die Einkünfte.

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigem Lebenslauf an:

Dr. Franjo Grotenhermen
Am Mildenweg 6
59602 Rüthen

Es gibt bereits einen Apotheker vor Ort, der mit dem Zentrum assoziiert ist und Cannabisblüten ab Mitte Oktober günstig abgeben wird. Wir werden weitere externe Mitarbeiter benötigen, wie beispielsweise Programmierer. Dazu später mehr.

Ich lade Sie ein, mit mir zusammen an der Professionalisierung der Arbeit zu Cannabis als Medizin in Deutschland mitzuwirken.

Franjo Grotenhermen

Presseschau: Franjo Grotenhermen: Hungern für Medizinisches Cannabis (Deutsches Ärzteblatt)

Das Deutsche Ärzteblatt brachte anlässlich seines Hungerstreiks in seiner letzten Ausgabe ein Kurzporträt von Dr. Grotenhermen.

Franjo Grotenhermen: Hungern für Medizinisches Cannabis

Im August ist Dr. med. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V., zum zweiten Mal in diesem Jahr in den Hungerstreik getreten. Er wollte damit die Entkriminalisierung von Schwerkranken erwirken, die Cannabis zur Behandlung benötigen. Zuletzt blieb der 60-Jährige zwei Wochen ohne jegliche Nahrungsaufnahme, obwohl er an einer schweren Erkrankung leidet, weshalb er die Öffentlichkeit meist nur mit Hilfe liegend aufsuchen kann. Eine extreme Entscheidung. „Ein emotional entstandener Schritt, der auf meiner Verzweiflung und Überforderung angesichts der mich sehr berührenden Kontakte mit vielen Patienten mit betrogenen Hoffnungen basierte“, sagte Grotenhermen gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ). Er habe sich mitverantwortlich und ohnmächtig gefühlt. Denn der Autor zahlreicher Publikationen zum Thema Cannabis als Medizin, unter anderem auch im DÄ, hat entscheidend dazu beigetragen, dass am 10. März ein Gesetz in Kraft trat, das Schwerkranken eine Therapie mit Cannabis auf Krankenkassenkosten ermöglicht. Doch in der Praxis hat sich das Gesetz aufgrund einer restriktiven Kostenübernahmehaltung als „Bürokratiemonster“ erwiesen. In der Folge ist eine Therapie mit Cannabis für Ärzte unattraktiv und wenn Patienten doch jemanden finden, fehlt die indizierte Cannabis-Sorte aufgrund von Lieferengpässen gerade in der Apotheke.

Grotenhermen ist nicht mehr ganz von seinem Hungerstreik überzeugt: „Nur sachliche und ausdauernde Überzeugungsarbeit kann zu belastbaren Veränderungen führen“, sagt er heute.

Presseschau: 6600 Kilogramm Cannabis für vier Jahre (Deutsche Apotheker Zeitung)

Die Deutsche Apotheker Zeitung berichtete über eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag zum Ausschreibungsverfahren für den Anbau von Cannabis in Deutschland, zu den Preisen für Cannabisblüten sowie zu den Versorgungslücken bei den Cannabisblüten aus der Apotheke.

6600 Kilogramm Cannabis für vier Jahre

Seit März kann Schwerkranken auf Kassenkosten Cannabis zu medizinischen Zwecken verordnet werden. Ganz glatt läuft die Versorgung noch nicht. Die Kassen lehnen Anträge ab, Engpässe werden beklagt. Die Linksfraktion fürchtet offenbar, dass auch künftig nicht ausreichend vorgesorgt ist und hakte deshalb mit einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung nach. In der Antwort heißt es, es seien viel größere Mengen ausgeschrieben als von der Linken angenommen.

Mit dem „Cannabis-Gesetz“ hat der Gesetzgeber beschlossen, eine Cannabisagentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einzurichten, die den Anbau für therapeutische Zwecke genehmigt und reguliert. Diese schreibt den Anbau von medizinischem Cannabis aus. Bis dieses zur Versorgung zur Verfügung steht, wird allerdings noch Zeit vergehen – und bis dahin sind Importe nötig.

Die Linksfraktion hat nun sowohl zum Ausschreibungsverfahren als auch zu den Importgenehmigungen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Ihr Ausgangspunkt war dabei, dass das „Ausschreibungsverfahren für den Anbau von 200 kg Cannabis pro Jahr für den Zeitraum von 2019 bis 2022“ bereits beendet sei. In der Zwischenzeit solle der Bedarf an medizinischem Cannabis durch Importe gedeckt werden – doch schon vom 1. Januar 2017 bis 27. Juli 2017 seien 318,5 Kilogramm Cannabis importiert worden. Daher zweifelt die Linke, ob die offenbar geplanten 200 kg Cannabis pro Jahr ausreichen werden.

BMG: Unzutreffende Annahme
Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums stellt zunächst klar, dass die Annahme der Linksfraktion „unzutreffend“ ist: Die Cannabisagentur habe den Anbau in Deutschland und die Lieferung von Cannabis im Umfang von rund 6600 Kilogramm innerhalb von vier Jahren (2019 bis 2022) ausgeschrieben. Es seien insgesamt zehn Lose zu je 200 Kilogramm mit unterschiedlichen Laufzeiten ausgeschrieben worden. Zudem: Auch weiterhin sei ein Import von im Ausland angebautem Cannabis für medizinische Zwecke möglich. Offenbar geht das Ministerium davon aus, dass keine Engpässe zu befürchten sind.

Was den Import betrifft erklärt das Ministerium weiter, dass in Deutschland laut Betäubungsmittelgesetz Cannabis nur dann verkehrs- und verschreibungsfähig ist, wenn er aus einem Anbau zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle stamme – also Ländern, die eine Cannabisagentur haben wie Deutschland selbst. Derzeit seien Kanada und die Niederlande in der Lage, medizinischen Cannabis in Form getrockneter Blüten in der rechtlich erforderlichen Weise zu exportieren.

Aus den weiteren Antworten der Bundesregierung geht zudem hervor, dass im Ausschreibungsverfahren der Cannabisagentur 107 Teilnahmeanträge von einzelnen Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften fristgerecht eingereicht wurden. Weitere Anträge seien verspätet eingegangen. Die ganz überwiegende Zahl der Teilnehmer habe ihren Firmensitz in Deutschland. Aber auch Unternehmen aus Israel, Kanada, den Niederlanden, der Schweiz, Uruguay, den USA und Zypern haben sich beteiligt. Auf Nachfrage der Linksfraktion erklärt das Ministerium auch, dass gegen die Ausschreibung drei Rechtsbehelfsverfahren bei der Vergabekammer des Bundes eingeleitet worden sind. Die Überprüfung sei noch nicht abgeschlossen.

Die Linke fragt überdies, wann die Bundesregierung mit der Fertigstellung des Berichtes des GKV-Spitzenverbands über die Versorgungssituation mit Cannabismedizin rechnet. Dazu heißt es, das Ministerium habe gebeten, den Bericht bis Ende September zu übermitteln. Man darf also gespannt sein, wie der GKV-Spitzenverband die Situation einschätzt.

Apothekenvergütung: BMG hält sich erst einmal raus
Die letzte Frage der Linken dreht sich übrigens um die Apothekenhonorierung. Die Fraktion will wissen, bis wann nach Ansicht der Bundesregierung der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband als Vertragspartner der Hilfstaxe kurzfristig von der Möglichkeit Gebrauch machen sollen, abweichend von den Zuschlägen nach der Arzneimittelpreisverordnung eine Vereinbarung für Cannabisblüten zu treffen. Und: Ob sich die Regierung die Möglichkeit offenhält, notfalls per Rechtsverordnung die Preise für Cannabisblüten im Interesse der Patientinnen zu senken?

Dazu heißt es in der Antwort, dass das SGB V und die Arzneimittelpreisverordnung keine Fristvorgabe für eine Vereinbarung zu den Apothekenzuschlägen für Cannabis-Blüten vorsehen. Und weiter: „Das BMG hat den Deutschen Apothekerverband und den GKV-SV aufgefordert, eine Vereinbarung in der Hilfstaxe zu schließen. Da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, hat die Bundesregierung über sich daraus möglicherweise ergebende weitere Schritte noch nicht entschieden.“

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

»Meine Medizin wurde mir wieder genommen« (Berliner Morgenpost)

Hungerstreik: Arzt kämpft für eine bessere Cannabis-Therapie (Ärzte Zeitung)

Cannabis auf Rezept (Biallo)

Studienpräsentation: Medizinalhanf aus Sicht der Bevölkerung (OTS)

Symposium zu Cannabis bei Schmerzen (Ärzte Zeitung)

Bevölkerung bejaht Cannabis als Medizin, Experten beklagen Hürden (Die Presse)

Tüv für medizinisches Gras Forscher aus Merseburg wollen Cannabis-Institut aufbauen (Mitteldeutsche Zeitung)

Cannabis ist kein Allheilmittel in der Schmerztherapie (Medizin Aspekte)

Cannabis ist kein Allheilmittel bei Schmerzen (Ärzte Zeitung)

Canopy Growth and Spektrum Cannabis Form Alliance With Spanish Alcaliber (Cannabis Industry Journal)

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Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.

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