ACM-Mitteilungen vom 05. Dezember 2015
- Presseschau: Cannabis: Droge oder Arznei? (Pharmazeutische Zeitung)
- Presseschau: Gericht erkennt keinen Cannabis-Notstand (Südwestpresse)
- Presseschau: Zwei Drittel der Deutschen stehen der Einnahme von medizinischen Cannabis-Produkten offen gegenüber (Heilpraxisnet.de)
- Presseschau: Der Kurs zu Cannabis als Medizin – Teil 1 (Hanfjournal)
- Presseschau: Kiffen wird bald (fast) legal (OE24, Österreich)
- Presseschau: Cannabis: Kein Wundermittel gegen Krebs (Medizin-Transparent)
- Presseschau: „Aktionstag Medizin“ im Universitätsklinikum Göttingen (Göttinger Tagesblatt)
- Presseschau: Kolumbianischer Kardinal: Marihuana ein „Geschenk Gottes“ (Radio Vatikan)
- Presseschau: Cannabis: Mehrheit der Deutschen glaubt an baldige Legalisierung (Blogs.taz)
Presseschau: Cannabis: Droge oder Arznei? (Pharmazeutische Zeitung)
Auf der Versammlung der Landesapothekerkammer nannte der Leiter der Bundesopiumstelle, Dr. Cremer-Schaeffer, weitere Einzelheiten des geplanten Gesetzesvorhabens der Bundesregierung zur Verschreibung von Cannabisblüten und deren Kostenerstattung.
Pharmazeutische Zeitung: Cannabis: Droge oder Arznei?
Die Versammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz wartete in diesem Jahr mit einem besonderen Programmpunkt auf: Rund 90 Minuten diskutierte Kammerpräsident Andreas Kiefer mit fünf Experten und den Delegierten der Apothekerkammer über Cannabis als Arzneimittel und als Rauschdroge.
Ausgangspunkt der Diskussion war der Referentenentwurf, der laut «Welt am Sonntag» der Bundesregierung vorliegt, den die Diskutanten aber nicht im Detail kannten. Dieser sieht vor, den Anbau und Handel von Cannabis zur Schmerztherapie in die Hände einer staatlichen Stelle zu geben. Zu diesem Zweck soll eine sogenannte Cannabisagentur eingerichtet werden. Die Gesamtkoordination soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt werden. Nicole Besic-Molzberger, drogenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag von Rheinland-Pfalz, begrüßte den Entwurf: «Die Bundesregierung muss endlich ihren ideologischen Käfig verlassen und den medizinischen Zugang dringend verbessern.» Sie hoffe allerdings, dass der Referentenentwurf nicht zu kurz greife. Eine Kostenübernahme müsse zwingend gewährleistet sein. Besic-Molzberger forderte die Bundesregierung auf, für den Einsatz von Medizinal-Hanf klare Strukturen zu schaffen. Wer baut an? Wer darf abgeben? Wer bekommt ihn? Vor diesem Hintergrund sei sie gegenüber einer Legalisierung auch als Rauschdroge aufgeschlossen. Voraussetzung sei, dass die Abgabe kontrolliert in «Cannabisfachgeschäften» und keine Abgabe an Jugendliche erfolge. Zudem forderte Besic-Molzberger intensivere Forschung auf dem Gebiet Cannabis. Dies sei Aufgabe der Industrie.
«Ökonomisch gesehen hat es für eine Firma überhaupt keinen Sinn, Cannabis als Arzneimittel auf den Markt zu bringen», setzte Dr. Volker Christoffel, Christoffel Scientific Consulting, dagegen. Der Biochemiker forschte intensiv sechs Jahre lang an der Droge Cannabis und schätzt das Gefährdungspotenzial insgesamt als eher gering ein. Sollte Cannabis als Arzneimittel zugelassen werden, gelten für die Droge alle für Arzneimittel zulassungsrelevanten Anforderungen. Dies koste viel Geld, zumal Cannabis über 400 Inhaltsstoffe hat. Zur Frage Cannabis als Rauschdroge positionierte sich Christoffel ähnlich wie die drogenpolitische Sprecherin der Grünen.
Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle, mahnte dringend zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion: «Cannabis ist kein Arzneimittel, auf das wir 150 Jahre gewartet haben.» Der Palliativmediziner verwies darauf, dass sowohl auf den Arzt als auch auf den Apotheker eine neue Verantwortung zukomme. Bislang stellte die Bundesopiumstelle eine Ausnahmeerlaubnis zur Selbsttherapie aus. Der Referentenentwurf sehe aber zukünftig eine Verschreibungsfähigkeit vor. Des Weiteren spreche der Referentenentwurf nicht von Cannabis als zugelassenem Arzneimittel. «Wie wollen Sie als Apotheker die Qualität sicherstellen?» Cremer-Schaeffer begrüßte zwar die Entscheidung der Bundesregierung, diese könne jedoch nur ein Zwischenschritt sein.
Diesem Statement schloss sich Kiefer an. «Die erforderliche pharmazeutische Qualität von Cannabis-Drogen könne nur bei kontrolliertem Anbau mit regelmäßiger Qualitätskontrolle garantiert werden», so der Kammerpräsident. Um die Information und Beratung der Patienten sicherzustellen, sollte Cannabis zur medizinischen Verwendung ausschließlich in der Apotheke abgegeben werden dürfen. Die DAC/NRF-Kommission erarbeite gerade eine Monografie zu Cannabis sativa, berichtete Kiefer.
Mit dem Problem der Qualität sieht sich Suchtmediziner Wolf-Dieter Hofmeister bereits jetzt schon in seiner Sucht-Ambulanz konfrontiert. Je nach Herkunftsland oder Eigenanbau schwanke die Tetrahydrocannabinol-Konzentration gewaltig. Auch er zeigte sich gegenüber einer Legalisierung durchaus aufgeschlossen, sofern eine kontrollierte Abgabe über die Apotheke gewährleistet sei und ausschließlich an Erwachsene erfolge.
Dr. Bernd Werse vom Centre for Drug Research an der Universität Frankfurt am Main sieht in Cannabis eine Pflanze, an der sich die Geister scheiden, «da die Droge weltweit bekannt ist und im Vergleich zu anderen Drogen eine milde Wirkung hat.» Dementsprechend sei die Hemmschwelle, sie auszuprobieren, gering. Der Soziologe zeigte kein Verständnis für das strikte Verbot. Mit einem kontrollierten Zugang könne ein Großteil des Schwarzmarktes ausgetrocknet werden. (kg)
Presseschau: Gericht erkennt keinen Cannabis-Notstand (Südwestpresse)
Wieder wurde ein Schwerkranker, der Cannabis zu medizinischen Zwecken benötigt, von einem Gericht verurteilt. Er besitzt eine Erlaubnis von der Bundesopiumstelle zur Verwendung von Cannabisblüten. Offenbar bezweifelte ein Gutachter dennoch die Notwendigkeit einer Therapie mit Cannabis, was dem Angeklagten zum Verhängnis wurde. Es gibt sie immer noch, die furchtbaren Mediziner, die Cannabispatienten zu Recht vor Gericht sehen. Selbst dem Journalisten, der den Artikel schrieb, wurde das zu viel: „Um seine Nervenschmerzen zu lindern, hat er in den vergangenen Jahren vieles probiert. Oft haben die Nebenwirkungen seinen Zustand nur verschlechtert. Butzmann stellte irgendwann fest, dass ihm nur Cannabis hilft.“
Gericht erkennt keinen Cannabis-Notstand
Indem er selbst Cannabis anbaute, dass er zur Schmerzlinderung konsumierte, hat sich Andreas Butzmann strafbar gemacht. Das Neu-Ulmer Schöffengericht sah keinen rechtfertigenden Notstand. Mit einem Kommentar: Ein Kampf, der Respekt verdient.
Andreas Butzmann ist schwer krank und leidet seit Jahren an starken Schmerzen. Er leidet an hereditären Neuropathie, zu Deutsch auch Drucklähmung genannt. Der seltene Gendefekt führt zur Schädigung der Nervenbahnen, Lähmungen in Armen und Beinen sowie starken Schmerzen, die sich laut des 32-Jährigen wir Stromschläge anfühlen.
Um diesen auf Dauer offenbar kaum auszuhaltenden Schmerzen zu entgehen, ist der gelernte Lebensmitteltechniker seit vielen Jahren in ärztlicher Behandlung. Antidepressiva, Opiate und andere Medikamente, die seine Nervenschmerzen lindern und seine Muskeln entkrampfen sollen, hat der Pfaffenhofener in dieser Zeit ausprobiert und dabei festgestellt: „Cannabis ist das einzige, was mir hilft.“
Seit dem 7. Mai vergangenen Jahres hat Butzmann deshalb eine Erlaubnis für den medizinischen Konsum von Cannabis. Die Bundesopiumstelle in Bonn erteilte die Erlaubnis zum Kauf von Cannabis (beziehungsweise dessen Wirkstoff THC) in Apotheken. 3,9 Gramm je Tag standen dem 32-jährigen zuletzt zu.
Dennoch stellte die Polizei am 5. März in der Wohnung des Angeklagten im Pfaffenhofener Ortsteil Beuren 22 Cannabis-Pflanzen und selbst angebautes Marihuana mit einem THC-Gehalt von insgesamt knapp 75 Gramm sicher. Das ist die zehnfache Menge des Grenzgewichts zur „nicht geringen Menge“. Vor dem Schöffengericht hatte sich der Frührentner deshalb wegen eines Verbrechens zu verantworten.
Ein Verbrechen, das Butzmann nur begangenen haben will, weil ihn einerseits die Kosten für das Apotheken-THC erdrückt hätten und es zum anderen immer wieder Lieferengpässe des medizinischen Cannabis’ gegeben habe. Den illegalen Anbau in Pfaffenhofen will Butzmanns Anwalt Ingo Hoffmann deshalb als „rechtfertigenden Notstand“ verstanden wissen.
Ein Verteidigungsversuch, der am Dienstag nicht zuletzt deshalb misslang, weil kurz vor Prozessende neben der Weißenhorner Hausärztin Butzmanns auch der Ulmer Arzt Norbert Matzek als Gutachter auftrat. Der Schmerztherapeut vom Eselsberg stellte die ausreichende Qualifikation seiner Kollegin in Abrede. Und kritisierte, dass er den Eindruck habe, dass Butzmann nicht ausreichend auf Komorbiditäten (Begleitkrankheiten) untersucht worden sei. Dabei habe ein Gutteil der Patienten mit chronischen Schmerzen zeitgleich mit Depressionen, Angststörungen oder posttraumatischen Belastungsstörungen zu kämpfen.
Eine medizinische Einschätzung, die sich Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer in seiner Urteilsbegründung zu eigen machte. Mayer warf Andreas Butzmann vor, er habe sich – als dreifach vorbestrafter Konsument – auch als Kranker zu einseitig auf Cannabis versteift und sich bei zu wenigen Fachärzten vorgestellt. „Das Gericht zweifelt nicht, dass bei Ihnen Komorbiditäten vorliegen“, sagte der Richter. Außerdem habe sich der Angeklagte auch im Internet vorsätzlich nur einseitig informiert. „Dumm sind Sie ja nicht.“ Ein Notstand komme so nicht in Frage. Mayer schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an, und sprach eine Verwarnung und eine Geldstrafe (2000 EURo) auf Bewährung aus.
Hoffmann erklärte unmittelbar nach dem Urteilsspruch, dass sein Mandant in Berufung gehen wird. „Wir sehen das so, dass unsere Mandant ein Anrecht auf Cannabis hat“, sagte er und ergänzte, dass die vom Gericht angemante Prüfung der Alternativen schon vor der Erlaubnis durch die Bundesopiumstelle erfolgt sei. Andreas Butzmann ärgerte sich nach dem Urteil: „Mir wurde gerade eine psychische Krankheit angedichtet. Das ist eine Frechheit.“
Ein Kommentar von Matthias Stelzer: Ein Kampf, der Respekt verdient
Immer wieder durchzucken Schmerzwellen den Körper von Andreas Butzmann. Um seine Nervenschmerzen zu lindern, hat er in den vergangenen Jahren vieles probiert. Oft haben die Nebenwirkungen seinen Zustand nur verschlechtert. Butzmann stellte irgendwann fest, dass ihm nur Cannabis hilft.
Das ist inzwischen amtlich. Der Paffenhofener ist einer von 380 Patienten in Deutschland, die ihr Cannabis in der Apotheke holen dürfen. Das ist gut, aber nur eine Teillösung. Denn das Apotheken-THC ist teuer und oft nicht lieferbar. Für die richtige Tagesdosis muss Andreas Butzbach täglich 75 EURo ausgeben. Viel Geld für einen Frührentner.
Um seine Schmerzen zu lindern, hat der 32-Jährige begonnen selbst anzubauen. Das ist einerseits illegal, andererseits ein Hilferuf. Ein ernstzunehmender – auch wenn Butzmann schon vor seiner Krankheit gekifft hat und szenetypische Dreadlocks trägt. Das hätten Staatsanwaltschaft und Gericht, die während des Verfahrens die lauteren Motive des Angeklagten immer wieder in Frage stellten, merken müssen. Spätestens als sie erfuhren, wie es Andreas Butzmann nach der Beschlagnahme seiner Ernte ging. Wieder auf Opiate angewiesen, die er schlecht verträgt, musste der 32-Jährige fünf Mal vom Notarzt in die Klinik gebracht werden, drohte bei einer Größe von 1,83 Meter und 55 Kilogramm Körpergewicht völlig zu entkräften.
Das alles klingt nicht nach dem vom Gericht unterschwellig transportierten Vorwurf, Butzmann setze als vorbelasteter Dauerkonsument leichtfertig und einseitig auf die Cannabis-Therapie. Nein, ohne das lindernde THC befindet sich der Schwerstkranke in echten Notlagen. Lebensbedrohliche Situationen, auf die die Gesetzgebung noch keine hinreichende Antwort anbietet.
Butzmann streitet deshalb völlig zurecht auf zwei anderen Ebenen, versucht vor dem Sozialgericht zu erreichen, dass Krankenkassen die Cannabis-Kosten übernehmen und kämpft vor dem Verwaltungsgericht um jene Anbaugenehmigung, die ihm das Neu-Ulmer Verfahren erspart hätte.
Butzmann setzt sich in all seinem persönlichen Notstand dafür ein, dass es Schmerzpatienten in Zukunft besser ergeht. Das verdient Respekt und keine despektierlichen Vermutungen über seinen psychischen Gesundheitszustand.
Presseschau: Zwei Drittel der Deutschen stehen der Einnahme von medizinischen Cannabis-Produkten offen gegenüber (Heilpraxisnet.de)
Drei von vier Deutschen (75 Prozent) unterstützen die Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke, nur 17 Prozent sind dagegen. Darüber hinaus würden fast zwei Drittel (64 Prozent) aus medizinischen Gründen Cannabis einnehmen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage aus dem Bereich Healthcare-Forschung des internationalen Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov.
Zwei Drittel der Deutschen stehen der Einnahme von medizinischen Cannabis-Produkten offen gegenüber
Geht es um konkrete Beschwerden und Krankheiten, so können sich die Befragten, die grundsätzlich einer Einnahme von Cannabismedikamenten positiv gegenüberstehen, am ehesten bei Übelkeit während einer Chemo- und Strahlentherapie (59 Prozent) oder multipler Sklerose (49 Prozent) eine Behandlung mit entsprechenden Präparaten vorstellen. Aber auch bei Alterserscheinungen wie Rheuma und Altersdepression (46 Prozent) oder Depressionen allgemein (36 Prozent) würden einige zu medizinischem Cannabis greifen. Bei eher weniger lebensgefährlichen Krankheiten oder Beschwerden wie Kopfschmerzen (25 Prozent), grünem Star (16 Prozent) oder Bauchschmerzen (12 Prozent) sind die Zustimmungsraten etwas geringer.
Die breite Mehrheit (72 Prozent) der Bundesbürger ist darüber hinaus der Ansicht, dass die medizinische Cannabis-Therapie von der Krankenkasse erstattet und der Zugang zu medizinischen Cannabis-Produkten in der Schmerzmedizin vereinfacht werden sollte (68 Prozent). Etwas mehr (80 Prozent) halten dennoch eine Verschreibungspflicht solcher Medikamente für angebracht. Uneins ist die deutsche Bevölkerung bei der Aussage, dass die Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken die Vorstufe zur vollständigen Legalisierung ist. Etwa jeder Zweite (47 Prozent) stimmt dieser Aussage zu oder lehnt sie ab (43 Prozent).
„Die Ergebnisse zeigen, dass die Mehrheit der Deutschen diese Art der Schmerztherapie begrüßt. Ferner wird der verantwortungsvolle Umgang der Deutschen mit der Legalisierungsfrage deutlich. Die Einführung von Cannabis in der Schmerztherapie ist aktuell besonders aus Patienten-Perspektive ein wichtiges Anliegen. Nach und nach wird das Thema aber auch aus der Perspektive der Pharmaindustrie spannend“, weiß Dr. Ella Jurowskaja, Consultant in der Healthcare-Forschung bei YouGov. Für die Befragung wurden auf Basis des YouGov Omnibus insgesamt 2.012 Personen repräsentativ befragt. (pm)
Presseschau: Der Kurs zu Cannabis als Medizin – Teil 1 (Hanfjournal)
Dr. Grotenhermen, Vorsitzender der ACM, gibt in den kommenden Monaten eine systematische Übersicht über das Thema Cannabis als Medizin. Sie beginnt mit den medizinisch wirksamen Bestandteilen von Cannabis. Später folgt eine Übersicht über das Endocannabinoidsystem, gefolgt von einem Blick in die Geschichte.
Der Kurs zu Cannabis als Medizin – Teil 1
Die medizinisch wirksamen Bestandteile von Cannabis
Dieser Text behandelt die Zusammensetzung verschiedener Cannabispflanzen, darunter THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol), Cannabidiol (CBD), andere Cannabinoide und Terpene (ätherische Öle).
Die Zusammensetzung von Cannabis
In unterschiedlichen Cannabissorten wurden in den vergangenen 50 Jahren etwa 600 chemische Verbindungen nachgewiesen, darunter neben den Cannabinoiden Substanzen anderer Stoffgruppen, wie Aminosäuren, Proteine, Zucker, Alkohole, Fettsäuren, Terpene und Flavonoide (sekundäre Pflanzenstoffe). Die meisten Cannabisbestandteile kommen auch in anderen Organismen (Tiere, Pflanzen) vor.
THC und andere Cannabinoide
Heute sind insbesondere durch eine Arbeitsgruppe von Wissenschaftlern an der Universität von Mississippi insgesamt mehr als 100 Cannabinoide nachgewiesen worden, von denen viele nur in Spuren in der Pflanze hergestellt werden. Der Leiter der Arbeitsgruppe, Professor Mahmoud El Sohly, erklärte im September 2015, dass die Zahl der identifizierten Cannabinoide aktuell 104 betrage. Cannabinoide lassen sich überwiegend bestimmten Typen zuordnen, wie der Delta-9-THC-Typ, der CBD-Typ, der CBG-Typ, etc.
Diese Cannabinoide kommen aber nicht in einer einzelnen Pflanze vor, sondern sie wurden weltweit in unterschiedlichen Pflanzen entdeckt. Einige wenige dieser Cannabinoide kommen vermutlich nicht natürlich vor, sondern entstehen erst künstlich bei dem Versuch, die Cannabinoide nachzuweisen.
Tetrahydrocannabinol (THC)
Wenn von THC die Rede ist, ist im Allgemeinen das in der Pflanze natürlich vorkommende Delta-9-THC gemeint. Mehr als zehn Cannabinoide zählen zum Delta-9-THC-Typ, von denen in der Pflanze vor allem zwei Delta-9-THC-Säuren vorkommen, die unter der Einwirkung von Hitze in das phenolische Delta-9-THC umgewandelt werden. Dieses phenolische THC verursacht die bekannten psychischen Wirkungen von Cannabis und ist auch für die meisten anderen pharmakologischen Wirkungen verantwortlich. THC bindet an die beiden bekannten Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2. Der CB1-Rezeptor kommt im zentralen Nervensystem und den meisten anderen Geweben und Organen des Körpers vor. Wird er durch THC aktiviert, so verursacht dies Schmerzlinderung, Muskelentspannung, Appetitsteigerung, Bronchienerweiterung, Heiterkeit und vieles mehr. Der CB2-Rezeptor findet sich vor allem auf Immunzellen, also auf Zellen, die im Körper für die Abwehr von Krankheitserregern und andere Immunprozesse zuständig sind. Die Aktivierung des CB2-Rezeptors durch THC hemmt Entzündungen und allergische Reaktionen.
Cannabidiol (CBD)
Cannabidiol ist das häufigste Cannabinoid im Faserhanf und in Drogenhanfsorten oft das zweithäufigste Cannabinoid nach THC. CBD verursacht keine cannabistypischen psychischen Wirkungen. Es besitzt beispielsweise antiepileptische, angstlösende, antipsychotische und weitere Eigenschaften, die medizinisch genutzt werden können.
Andere Cannabinoide
Auch andere Cannabinoide besitzen ein therapeutisches Potential. So wurden für Cannabichromen (CBC) im Tierversuch entzündungshemmende und schmerzlindernde Wirkungen nachgewiesen.
Cannabigerol (CBG) bindet sehr schwach an CB1- und CB2-Rezeptoren. Auch für dieses Pflanzencannabinoid wurden schmerzlindernde, antidepressive und krebshemmende Eigenschaften beschrieben. Tetrahydrocannabivarin (THCV) ist ein Cannabinoid vom Delta-9-THC-Typ. In niedrigen Dosen wird der CB1-Rezeptor durch THCV nicht stimuliert, sondern blockiert. Daher könnte dieses Cannabinoid zur Reduzierung von Appetit und Gewicht bei Fettleibigkeit eingesetzt werden.
Terpene
Terpene (ätherische Öle) bilden mit etwa 15.000 Vertretern die größte Gruppe von chemischen Substanzen im Pflanzenreich. Terpene und nicht Cannabinoide sind für den Geruch von Cannabis verantwortlich. Über 200 ätherische Öle wurden in der Cannabispflanze nachgewiesen. Weit verbreitete Terpene der Cannabispflanze sind Limonen, Myrcen, Pinen, Eucalyptol, Alpha-Terpineol und Caryophyllen. In einem Gramm Cannabis finden sich meistens weniger als 10 mg ätherische Öle. Die Terpenzusammensetzung unterliegt einer genetischen Kontrolle, so dass Cannabissorten unabhängig von den Aufwuchsbedingungen immer weitgehend gleich riechen.
Limonen ist das zweithäufigste Terpen in der Natur und findet sich beispielsweise in Zitrusfrüchten. Es ist eine angstlösende Substanz. Myrcen hemmt Entzündungen, reduziert Schmerzen, wirkt sedierend und entspannt die Muskulatur. Pinen ist das in der Natur am weitesten verbreitete Terpen. Es kommt in Nadelhölzern und vielen anderen Pflanzen vor. Es wirkt entzündungshemmend, weitet die Bronchien und weist antibiotische Eigenschaften auf. Beta-Caryophyllen ist oft das dominierende Terpen in Cannabis, insbesondere wenn die Pflanze Hitze ausgesetzt war, weil sich Beta-Caryophyllen nicht so schnell verflüchtigt wie viele andere Terpene. Es wirkt entzündungshemmend. Interessanterweise aktiviert dieses ätherische Öl, das beispielsweise auch im Pfeffer vorkommt, CB2-Rezeptoren.
Presseschau: Kiffen wird bald (fast) legal (OE24, Österreich)
Österreich plant eine Liberalisierung der Cannabisgesetzgebung ab dem 1. Januar 2016. Kauf und Besitz geringer Mengen sollen nicht mehr automatisch zu einer Strafanzeige führen.
Kauf oder Besitz von Cannabis führt nicht mehr automatisch zu Anzeige
Mit 1. Jänner 2016 kommt in Österreich eine umfassende Strafrechtsreform. Davon betroffen ist auch der Drogenbereich, in dem es künftig vermehrt "Therapie statt Strafe" heißt. Das bedeutet, dass der Kauf und der Besitz von Kleinstmengen nicht mehr automatisch zu einer Strafanzeige führt. Zumindest, wenn man mit der Gesundheitsbehörde zusammenarbeiten will.
Kooperation mit Gesundheitsbehörde
Denn Statt einer Anzeige erfolgt eine Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde. Erst wenn sich die Person den gesundheitsbezogenen Maßnahmen widersetzen würde, folgt künftig eine Anzeige. Allerdings kann die Polizei auch bei einer Kooperation ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Keine Legalisierung
Ziel der Reform ist nicht eine Legalisierung von Cannabis in Österreich, sondern "man versucht hiermit dem Umstand zu begegnen, dass Sucht eine Erkrankung ist und man darauf auch schnell reagieren muss”, so eine Sprecherin von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP).
Presseschau: Cannabis: Kein Wundermittel gegen Krebs (Medizin-Transparent)
Medizin-Transparent befasst sich mit den krebshemmenden Eigenschaften von Cannabinoiden. Einerseits ist bekannt, dass THC und CBD krebshemmend wirken. Andererseits werden die Erwartungen von Patienten durch unseriöse Berichte im Internet auf unverantwortliche Weise in die Höhe geschraubt.
Cannabis kein Wundermittel gegen Krebs
Wirkstoffe aus Cannabis machen nicht nur Kiffer high. Sie können auch bei verschiedenen Krankheiten helfen. Doch taugt der berauschende Hanf als Anti-Krebs-Medikament?
Frage: Sind Cannabis-Substanzen wirksame und sichere Anti-Krebs-Mittel?
Antwort: ????? unklar
Erklärung: Versuche mit Zellen und Tieren haben einige viel versprechende Hinweise geliefert. Für verlässliche Aussagen über die Anti-Krebs-Wirkung von Cannabis und über die Sicherheitsrisiken beim Menschen fehlt die Basis in Form von gut gemachten Studien. Bis auf eine kleine Pilotstudie mit neun unheilbar kranken Gehirntumor-Patienten gibt es (noch) keine veröffentlichten Untersuchungen.
Seit vielen Jahrhunderten nutzen Menschen Cannabis. Das Rauchen von getrockneten Teilen dieser Hanfgewächse oder von Cannabis-Harzen wirkt berauschend. Doch nicht nur als Droge hat Cannabis eine lange Geschichte. „Gras˝ wird traditionell auch als Medikament gegen verschiedene Krankheiten eingesetzt.
Cannabis-Moleküle sind medizinisch durchaus interessant, weil sie verschiedene Abläufe im Körper beeinflussen können, beispielsweise im Immun- und Nervensystem.
Droge oder Medizin?
Mittlerweile sind Pflanzen der Gattung Cannabis als Arzneimittel zugelassen, etwa in den USA und in den Niederlanden. Der verschreibungspflichtige Hanf wird dann zum Beispiel geraucht oder als Tee genossen. So gelangt ein Wirkstoffgemisch in den Körper.
Es gibt auch einige Medikamente, für die einzelne Cannabis-Wirkstoffe künstlich nachgebildet worden sind. Das bekannteste dieser Cannabinoide ist Tetrahydrocannabiol, kurz THC. Cannabis-Tabletten oder -Mundsprays werden etwa gegen Muskelbeschwerden bei Multipler Sklerose, gegen chronische Schmerzen oder gegen Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust bei HIV/Aids eingesetzt.
Beschwerden lindern bei Chemotherapie
Auch Krebspatienten erhalten zu therapeutischen Zwecken mitunter Hanf-Wirkstoffe. Diese können etwa dabei unterstützen, einige Nebenwirkungen der Krebstherapie zu lindern: Cannabis-Substanzen helfen mitunter gegen die durch die Chemotherapie ausgelöste Übelkeit samt Erbrechen, wenn andere (ältere!) Medikamente nicht anschlagen.
Dies berichten die Verfasser einer kürzlich erschienenen Übersichtsarbeit der Cochrane Collaboration. Allerdings sind die Befunde aus dieser Veröffentlichung durchaus mit Vorsicht zu genießen – denn die Forscher haben bei ihrer Auswertung nur ziemlich alte Studien und Medikamente (1980er, 1990er) in ihrer Auswertung berücksichtigt.
Hoffnung bisher ohne Basis
Angeblich helfen Cannabis-Substanzen Krebspatienten nicht nur bei der Linderung von Chemotherapie-bedingter Übelkeit. Cannabis soll sogar die Heilung von Krebs bewirken können. Das wird zumindest in einigen Internetforen oder in Social-Media-Gruppen nahe gelegt – begleitet von emotionalen Fallberichten.
Derartige „Informationen˝ sind vermutlich für einige Patienten oder deren Angehörige ziemlich ansprechend – gerade dann, wenn konventionelle Krebstherapien nicht die erhofften Erfolge erzielen und sich die Betroffenen in einer Ausnahmesituation befinden.
Kühne Behauptungen, keine Beweise
Nichtsdestotrotz: Für diese überaus kühnen Behauptungen konnten wir keinerlei Belege finden. Es gibt schlicht keine verlässlichen Studien mit menschlichen Probanden über die Anti-Krebs-Wirkung von künstlichen oder natürlichen Cannabis-Substanzen.
Unsere Recherche im Herbst 2015 hat ergeben:
Es liegen zwar etliche Studien zu Cannabis und Krebs vor. Allerdings wurden diese Untersuchungen mit Zellen oder an Tieren (Mäuse, Ratten) durchgeführt.
Bei diesen Labor-Untersuchungen zeigte sich, dass Cannabis-Substanzen (wie übrigens viele andere Substanzen auch) diverse Effekte auf Krebszellen und Tumoren von Tieren haben können. Cannabis-Substanzen bewirkten beispielsweise das Absterben von Krebszellen, verhinderten die Ausbreitung von Krebszellen (Metastasierung), verlangsamten das Tumorwachstum oder hemmten die Blutversorgung von Tumoren.
Diese vorläufigen Befunde mögen verheißungsvoll erscheinen. Es ist allerdings nicht möglich, von diesen präklinischen Studien mit Zellen und Tieren ohne weiteres auf eine günstige Wirkung für den Menschen zu schließen.
Nur eine Untersuchung mit unheilbar erkrankten Krebspatienten, nämlich neun Menschen mit Gehirntumoren, wurde bislang durchgeführt. Die Pilotstudie ist allerdings nicht geeignet, um Aussagen über die Wirksamkeit von THC gegen Krebs zu treffen.
Es ist also nicht bekannt, ob Cannabis eine heilende oder zumindest lindernde Anti-Krebs-Wirkung hat bzw. für welche Krebsformen eine solche Wirkung eventuell denkbar ist.
Es bleibt auch offen, ob einzelne Cannabis-Substanzen oder ein Wirkstoffgemisch besser geeignet sein könnten. Ebenso fehlen verlässliche Informationen zu erforderlicher Dosis oder zu den Risiken bei einer Langzeiteinnahme. Weiter ist nicht bekannt, wie die Cannabis-Substanzen wohl am besten eingenommen werden sollten – also etwa in Form von Mundspray, Tabletten oder Tee.
Fazit: gewaltige Wissenslücken, laufende Studien
Wir können nicht bestätigen, dass einzelne oder mehrere Cannabis-Substanzen wirksame Anti-Krebs-Mittel sind. Aber wir können eine positive Wirkung auch nicht rigoros ausschließen.
Derzeit laufen laut Studienregister Clinicaltrials.gov einige Untersuchungen mit menschlichen Probanden. Es gibt offenbar etliche Forscher, die überprüfen möchten, was Cannabis-Substanzen tatsächlich gegen Krebs und andere Erkrankungen bewirken können.
Balance zwischen Nutzen und Risiko
Bei diesen Untersuchungen gehört auch untersucht, welche unerwünschten Nebenwirkungen bei einer Anti-Krebs-Behandlung mit Cannabis auftreten könnten.
Wie man von Cannabis-Behandlungen bei anderen Krankheiten weiß, treten mitunter Schwindel, Gleichgewichtsstörungen und Halluzinationen auf. Ob es angebracht ist, diese Risiken in Kauf zu nehmen, ist durchaus fraglich.
Denn der Nutzen von Cannabis-Therapien ist in der Regel nicht sonderlich gut erforscht. Zwar gibt es dazu eine Reihe von Studien, viele sind jedoch nicht sehr aussagekräftig, weil sie methodische Mängel haben.
Vergleichsweise gut belegt ist ein gewisser Nutzen für Patienten mit chronischen Schmerzen. Dies berichteten beispielsweise die Autoren einer 2015 veröffentlichten Übersichtsarbeit samt Meta-Analyse. Sie haben 79 Studien zu unterschiedlichen Krankheitsbildern mit rund 6500 Teilnehmern ausgewertet.
Presseschau: „Aktionstag Medizin“ im Universitätsklinikum Göttingen (Göttinger Tagesblatt)
Während eines „Aktionstages Medizin“ an der Universitätsklinik Göttingen wurde auch über die medizinische Verwendung von Cannabis diskutiert.
Aktionstag Medizin im Universitätsklinikum Göttingen
Eine Live-Operation am offenen Herzen, Streit über die Cannabislegalisierung und viele Vorträge: Zahlreiche Mediziner, aber auch Fachfremde, haben am Mittwoch den „Aktionstag Medizin“ im Universitätsklinikum besucht.
„Wir hatten gerade einen Herzinfarkt,“ erzählte die Medizinstudentin Hannah Abdou Hadi, nachdem sie den Notaufnahme-Simulator „Emerge“ ausprobiert hatte. Die Software ist eine Eigenentwicklung der Göttinger Universitätsmedizin und hat von Abdou Hadi schon jetzt das Prädikat „wirklich cool“ bekommen. Eigentlich erscheint die Software erst im kommenden Jahr, einen Exklusiven Einblick gab es schon jetzt beim Aktionstag Medizin.
Den hat die Fachschaft Medizin zum 18. Mal organisiert. Fachschaftsmitglied Alina Stulle freute sich besonders über die gut laufende Benefiz-Tombola. Außerdem hat sie positiv überrascht, dass auch viele Nicht-Mediziner gekommen sind. Der angehende Lehrer Jasper Cirkel fand zum Beispiel die Live-Operation am offenen Herzen spannend, ebenso wie die Podiumsdiskussion zur Cannabislegalisierung. Dort herrschte unter den Diskutanten weitgehende Einigkeit über den medizinischen Nutzen von Cannabis. Inwiefern die Droge als Genussmittel legalisiert werden könnte, sorgte hingegen für Streit.
Während Jost Reimar Leßmann vom Verein „Grüne Hilfe“ zu einer solchen Nutzung tendierte, warnte die Medizinerin Hannelore Ehrenreich: Immerhin 50 Prozent der Bevölkerung trügen Gene in sich, die Risiken einer neurologischen Erkrankung bergen. Dann könne der Genuss von Cannabis zum Ausbruch von Psychosen führen, befürchtet Ehrenreich. Das solche Themen ebenso wie kritisch-ethische Vorträge unter anderem zur Palliativ-Medizin auf dem Programm standen, schätzt Stulle. Für sie ist der Aktionstag auch eine Möglichkeit für die Medizinstudenten, „mal über den Tellerrand hinauszuschauen“. Denn angesichts vieler Pflicht-Veranstaltungen bleibe das sonst auf der Strecke.
Presseschau: Kolumbianischer Kardinal: Marihuana ein „Geschenk Gottes“ (Radio Vatikan)
Radio Vatikan berichtete über die Aussage des kolumbianischen Kardinals Jose de Jesus Pimiento Rodriguez, der Marihuana als Geschenk Gottes für kranke Menschen betrachtet.
Kolumbianischer Kardinal: Marihuana ein „Geschenk Gottes“
Der kolumbianische Kardinal Jose de Jesus Pimiento Rodriguez (96) hat sich in der Debatte um eine Legalisierung von Marihuana für eine medizinisch-therapeutische Nutzung der Pflanze ausgesprochen. Dem Radiosender WRadio sagte Pimiento am Mittwoch (Ortszeit): „Marihuana ist eine Kreatur Gottes, und sie ist eine gute Kreatur.“ Sie sei aus medizinischer Sicht ein Geschenk Gottes.
Das Problem mit Marihuana liege nicht in der Droge selbst, sondern im Missbrauch durch den Menschen, erklärte der Kardinal. Es fehle an kompetenten Autoritäten, denen es gelänge, den Missbrauch zu unterbinden. Der Drogenhandel sei ein schwerwiegendes geopolitisches Problem. Mit den bisherigen von außen auferlegten Regeln sei es nicht gelungen, ihm beizukommen, so Pimiento. Stattdessen sei er weiter gewachsen.
Kardinal Pimiento ist Alterzbischof von Manizales. Im Februar nahm ihn Papst Franziskus in das Kardinalskollegium auf. Die kolumbianischen Bischöfe hatten sich bereits Mitte November für eine Legalisierung von Marihuana zu Therapie-Zwecken ausgesprochen. US-Kirchen pochen auf Gastfreundschaft gegenüber Flüchtlingen.
Presseschau: Cannabis: Mehrheit der Deutschen glaubt an baldige Legalisierung (Blogs.taz)
Hans Cousto berichtet in seinem Blog über eine jüngste Umfrage zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Danach befinden sich die Legalisierungsbefürworter noch in einer Minderheit, haben jedoch innerhalb kurzer Zeit erheblich zugelegt. Zudem glaubt die Mehrheit der Deutschen, dass Cannabis in Deutschland bald legalisiert werde.
Cannabis: Mehrheit der Deutschen glaubt an baldige Legalisierung
Die Mehrheit der Deutschen glaubt, dass Cannabis in einigen Jahren legal in Deutschland gekauft werden kann, gemäß einer Umfrage von infratest dimap im Auftrag des deutschen Hanfverbandes.
Die Mehrheit der Deutschen glaubt, dass Cannabis in einigen Jahren legal in Deutschland gekauft werden kann. Gemäß einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Hanfverbandes (DHV) stimmmte eine knappe Mehrheit der Aussage „Ich glaube, Cannabis wird auch in Deutschland in einigen Jahren für Erwachsene legal erhältlich sein“ zu. Doch die Erwartungen der Bundesbürger an die künftige Entwicklung der Rechtssituation gehen sichtbar auseinander: Eine knappe Mehrheit (51 Prozent) glaubt, Cannabis wird in Deutschland in einigen Jahren legal für Erwachsene erhältlich sein, während sich eine beachtliche Minderheit (47 Prozent) dies nicht vorstellen kann. Zwei Prozent der Befragten hatten keine Meinung hierzu. Die Umfrage fand vom 9. bis 11. November 2015 statt. Befragt wurden 1.029 wahlberechtigte Personen im Alter ab 18 Jahren.
Starke Zunahme der Legalisierungsbefürworter
Der Anteil der Befürworter einer Legalisierung nahm innert Jahresfrist um 12 Prozent zu. 42 Prozent meinten „Cannabis sollte für Volljährige legal und reguliert erhältlich sein, zum Beispiel über Fachgeschäfte wie in Colorado“. Vor einem Jahr meinten dies nur 30 Prozent bei einer analogen Umfrage im Auftrag des DHV, die von infratest dimap im Zeitraum vom 27. bis 29. Oktober 2014 durchgeführt wurde.
Abbildung 1 zeigt die Anteile zum Glauben und zur Zustimmung einer Legalisierung von Cannabis in Deutschland im Jahr 2015. Hier wird offensichtlich, dass etliche Prohibitionisten den Glauben am Erfolg ihrer politischen Vorstellungen verloren haben. Die Mehrheit glaubt an einer baldigen Legalisierung, obwohl nur 42 Prozent derzeit einer solchen zustimmen.
Abbildung 2 zeigt die Zustimmungsraten für eine Legalisierung von Cannabis aufgeschlüsselt nach Parteipräferenzen. Politische Mehrheiten für den legalen Erwerb von Cannabis durch Volljährige finden sich in den Reihen der Bundestagsparteien nach wie vor allein bei den Anhängern der Grünen (67 Prozent) und Linken (56 Prozent). Bei den Anhängern der SPD (44 Prozent), vor allem aber bei den Anhängern der Union (29 Prozent) überwiegt die Ablehnung dagegen jeweils deutlich. Bei allen Parteipräferenzen hat die Zustimmung im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Am stärksten war die Zunahme von den im Bundestag vertretenen Parteien bei den Wählern der SPD (+17 Prozent), gefolgt von den Linken (+8 Prozent) und den Grünen sowie der CDU/CSU (jeweils +4 Prozent). Bei den Wählern der sonstigen Parteien stieg die Zustimmung innert Jahresfrist von 43 Prozent auf 61 Prozent (+18 Prozent) noch stärker an als bei den Anhängern der SPD.
Vor fünf Jahren waren nur 19 Prozent der Bundesbürger für eine Legalisierung von Cannabis gemäß einer Emnid-Umfrage im Jahr 2000. Nach Parteipräferenzen sortiert sprachen sich damals für einen legalen Verkauf von Cannabis aus: 23 Prozent der Linken, 22 Prozent der FDP, 20 Prozent der Grünen, 18 Prozent der SPD und 14 Prozent der CDU/CSU.
Abbildung 3 zeigt den Glauben an einer baldigen Legalisierung von Cannabis nach Parteipräferenzen aufgeschlüsselt. 44 Prozent der Anhänger von CDU/CSU glauben, dass Cannabis auch in Deutschland in einigen Jahren auch für Erwachsene legal erhältlich sein wird. Das sind 15 Prozent mehr als der Anteil einer Befürwortung einer solchen Legalisierung. Bei den Anhängern der Linken glauben 65 Prozent an einer baldigen Legalisierung, 9 Prozent mehr als der Anteil einer Befürwortung einer solchen Legalisierung. Bei den Anhängern der SPD glauben 51 Prozent an einer baldigen Legalisierung, 7 Prozent mehr als der Anteil einer Befürwortung einer solchen Legalisierung. Bei den Anhängern von nicht im Bundestag vertretenen Parteien glauben 67 Prozent an einer baldigen Legalisierung, 6 Prozent mehr als der Anteil einer Befürwortung einer solchen Legalisierung. Bei den Anhängern der Grünen glauben 64 Prozent an einer baldigen Legalisierung, 3 Prozent weniger als der Anteil einer Befürwortung einer solchen Legalisierung.
Blick über den großen Teich
Gemäß Umfragen des Meinungsforschungsinstitut Gallup sprachen sich erstmals im Jahr 2011 die Hälfte der US-Amerikaner für eine Legalisierung von Cannabis aus. 1970 waren es nur 12 Prozent, 1985 schon fast doppelt so viele, nämlich 23 Prozent, zehn Jahre später dann 25 Prozent und gemäß der letzten Umfrage, die vom 7. bis 11. Oktober 2015 durchgeführt wurde, waren es 58 Prozent.
Abbildung 4 zeigt die Zeitreihe der Zustimmungsraten bezüglich einer Legalisierung von Cannabis in den USA von 1995 bis 2015 in Fünfjahresschritten. In den letzten 20 Jahren hat sich die Zustimmungsrate mehr als verdoppelt.
Abbildung 5 zeigt die Zustimmungsraten bezüglich einer Legalisierung von Cannabis in den USA im Jahr 2015 nach Altersgruppen aufgeschlüsselt. Bei den 18 bis 34-Jährigen ist die Zustimmungsrate mehr als doppelt so groß wie bei den Rentnern (65-Jährige und ältere Personen).
Sowohl in den USA als auch in Deutschland zeigt sich, dass Personen mit einer guten Ausbildung wie auch Personen mit einem guten Einkommen eher geneigt sind, Cannabis zu legalisieren, während Personen mit geringer Ausbildung und einem geringen Einkommen eher geneigt sind, Positionen von Prohibitionisten zu vertreten. In Deutschland meinten im Jahr 2015 nur 33 Prozent der Personen mit einem Haupt- oder Volksschulabschluss, dass Cannabis legalisiert werden sollte, Personen mit Abitur oder Fachhochschulabschluss befürworteten mit 51 Prozent hingegen eine solche Legalisierung. Der Anteil der Personen mit einem Einkommen unter 1.500 EURo im Monat, der sich für eine Legalisierung aussprach, lag bei 34 Prozent, bei Personen mit einem Einkommen von mehr als 3.000 EURo lag dieser Anteil bei 50 Prozent.
Legalisierung liegt in der Luft
Am Samstag, 13. August 2016, wird die Hanfparade wieder in Berlin für die Legalisierung von Cannabis demonstrieren. Die erste Hanfparade startete im Jahr 1997, also 19 Jahre vor der 20. Hanfparade, die nächstes Jahr stattfinden wird. Da eine solche Demonstration mit einer großen Abschlussveranstaltung (Bühne, Nutzhanfareal, Patientenforum, Infoständen) eine lange Vorbereitungszeit braucht, die erfahrungsgemäß etwa ein Jahr dauert, heißt das, dass die Aktivisten der Hanfparade seit 20 Jahren für die Legalisierung arbeiten. Das Motto der nächsten Hanfparade lautet aufgrund der Entwicklung, wie man sie aus den Umfragen ersehen kann: „Legalisierung liegt in der Luft“.
Die Hanfparade und der Deutsche Hanfverband sind die Organisationen, die sich am meisten proaktiv für eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland einsetzen. Das OrgaTeam der Hanfparade trifft sich jeden Dienstag um 19:00 Uhr im Hanf Museum am Mühlendamm 5 in Berlin-Mitte und freut sich immer auf engagierte neue Mitstreiter. Der Deutsche Hanfverband (DHV) ist in der Rykestraße 13 in Berlin (Prenzlauer-Berg) beheimatet und veranstaltet regelmäßige Treffen sowohl für Patienten, die Cannabis als Medizin nutzen oder nutzen wollen als auch für Aktivisten, die sich für eine Legalisierung engagieren wollen. Zudem gibt es in zahlreichen Städten Ortsgruppen des DHV, die sich u.a. bei der Organisation der jährlichen Demontrationen „Global Marijuana March“, die jeweils im Mai stattfinden, engagieren. Wer sich für eine Legalisierung von Cannabis einsetzen will, findet hierfür im ganzen Land Ansprechpartner.
Veranstaltungen 2020
Alle Informationen zu den IACM Online Events inklusive kostenlose Videos der Webinare mit deutschen Untertiteln finden Sie hier.
IACM-Konferenz 2022
Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.
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