ACM-Mitteilungen vom 24. Oktober 2015
- Presseschau: Krankenkasse muss im Einzelfall Cannabis bezahlen (Hannoversche Allgemeine)
- Presseschau: Homburger Mediziner verschreibt Cannabis zum Wohl eines Kindes (Saarbrücker Zeitung)
- Presseschau: Linke: BtM-Rezept für Cannabis (Apotheke-adhoc.de)
- Presseschau: Leserin spendet Schmerzpatienten anonym 500 Euro (tz München)
- Presseschau: Schmerzpatient baut zur Therapie Marihuana an (Augsburger Allgemeine)
- Presseschau: Steuerberater wollte Bauchschmerzen mit Cannabis kurieren (Süddeutsche)
- Presseschau: Cannabis als Medizin: Therapie bei chronischer Glaukom-Augenerkrankung sinnvoll? Cannabis senkt Augeninnendruck beim Glaukom (Gesundheit-adhoc.de)
- Presseschau: Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (Gesundheit-adhoc.de)
- Presseschau: Cannabis angepflanzt: Bewährung für Georgsmarienhütter (Neue Osnabrücker Zeitung)
Presseschau: Krankenkasse muss im Einzelfall Cannabis bezahlen (Hannoversche Allgemeine)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Fall eines Schmerzpatienten entschieden, dass die zuständige Krankenkasse bis zur Entscheidung im Hauptverfahren vorläufig die Kosten für ein Medikament auf Cannabisbasis erstatten muss.
Krankenkasse muss im Einzelfall Cannabis bezahlen
Ein Patient mit schwersten chronischen Schmerzen kann im Einzelfall Anspruch auf eine Behandlung mit Cannabis auf Kosten der Krankenkasse haben. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle in einem Eilverfahren entschieden.
Celle. Ein Patient mit schwersten chronischen Schmerzen kann im Einzelfall Anspruch auf eine Behandlung mit Cannabis auf Kosten der Krankenkasse haben. Im Fall eines an der rheumatischen Erkrankung Morbus Bechterew leidenden Patienten hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Eilverfahren entschieden, dass die Kasse vorläufig eine Behandlung mit Cannabis-Extrakt-Tropfen zur Schmerzlinderung übernehmen muss.
Die extremen Schmerzen seien von ihrer Auswirkung her einer lebensbedrohlichen oder tödlich verlaufenden Krankheit gleichzusetzen, entschieden die Celler Richter in dem am Montag veröffentlichten Beschluss.
Presseschau: Homburger Mediziner verschreibt Cannabis zum Wohl eines Kindes (Saarbrücker Zeitung)
Auch an deutschen Kinderkliniken werden bei schweren Erkrankungen Medikamente auf Cannabisbasis eingesetzt, wie wir bereits mehrfach berichteten. Die Saarbrücker Zeitung stellt den Fall eines zweijährigen Jungen mit Epilepsie vor.
Homburger Mediziner verschreibt Cannabis zum Wohl eines Kindes
Der zweieinhalb-jährige Luuk aus dem Saarland leidet an schwerer Epilepsie – Der Homburger Chefarzt Gottschling therapiert ihn mit THC.
Hanf-Medikamente für schwerkranke Kinder sind umstritten. Deshalb gibt es nur wenige Ärzte, die ihnen Cannabis verschreiben. Einer von ihnen ist Professor Gottschling. Zum Homburger Mediziner kommen besorgte Eltern aus ganz Deutschland.
Wenn Luuk einen epileptischen Anfall bekommt, kann er manchmal nicht mehr selbstständig atmen. Mit einem Beatmungsbeutel geben seine Eltern ihrem zweieinhalb-jährigen Sohn dann den nötigen Sauerstoff. Sechs verschiedene Anti-Epileptika haben die Ärzte im bisher kurzem Leben des kleinen Saarbrückers schon ausprobiert – die Nebenwirkungen sind teilweise gravierend: Von einem Medikament bekam er Nierensteine, die operativ entfernt werden mussten.
Presseschau: Linke: BtM-Rezept für Cannabis (Apotheke-adhoc.de)
Die Bundestagsfraktion Die Linke verlangt von der Bundesregierung, ein Gesetz vorzulegen, das die medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Cannabisprodukten sicherstellt.
Linke: BtM-Rezept für Cannabis
Eigentlich wollen die Linken Cannabis als Genussmittel freigeben:Der Anbau für den eigenen Bedarf und Cannabis-Clubs sollen erlaubt werden. Unabhängig davon fordert die Fraktion auch einen besseren Zugang zu Cannabis als Medizin. Mit einem entsprechenden Antrag hat sie nun den Bundestag aufgefordert, das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu überarbeiten.
Cannabis sowie die enthaltenen wirksamen Inhaltsstoffe sollen demnach als verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel definiert werden. Im Fall einer durch das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genehmigten und ärztlich verordneten medizinischen Verwendung sollen die Kassen die Kosten tragen. Außerdem soll der Bundestag gewährleisten, dass die Genehmigung durch das BfArM „nicht ausnahmsweise, sondern in der Regel erteilt wird“, wenn „eine nicht ganz entfernte Aussicht auf einen Therapieerfolg besteht“.
„Menschen mit schweren Erkrankungen müssen Zugang zu allen Behandlungsmethoden haben, die ihnen eine realistische Aussicht auf Heilung oder Linderung bieten“, meinen die Linken. Die heutigen Restruktionen hält die Fraktion für „ideologisch motiviert“. Die wenigen Möglichkeiten, die es gebe, seien weitgehend Reaktionen auf Gerichtsurteile oder internationale Arzneimittelzulassungen, heißt es mit Blick auf Sativex.
Presseschau: Leserin spendet Schmerzpatienten anonym 500 EURo (tz München)
Michael Autrum, dessen Geschichte in tz München vorgestellt wurde, erhielt von einer Leserin eine anonyme Spende in Höhe von 500 EURo. Er ist Erlaubnisinhaber, kann sich die Cannabisblüten jedoch nicht in dem nötigen Umfang aus der Apotheke leisten.
Leserin spendet Schmerzpatienten anonym 500 EURo
München - Der "Stille Engel" ist wieder aktiv geworden. Dieses Mal hat die anonyme tz-Leserin einen Schmerzpatienten mit einer Geld-Spende glücklich gemacht. Der Beschenkte schwebt auf Wolke sieben.
Michael Autrum steigen die Tränen in die Augen, als er den Umschlag öffnet und 500 EURo und einen Brief herauszieht. „Das ist nicht wahr. Ich kann das noch gar nicht glauben“, sagt der 38-Jährige. Das Geld hat ihm unser stiller Engel geschickt, eine tz-Leserin, die immer wieder anderen Menschen aus finanziellen Schwierigkeiten hilft.
„Es ist unvorstellbar, was dieser noch junge Mann erdulden muss. Ebenso, wie er das Geld für das einzige Mittel, das ihm sein schweres Leiden erleichtert, überhaupt aufbringen kann“, schreibt sie. Autrum leidet nach einer missglückten Herz-OP und einem schweren Bandscheibenvorfall an chronischen Schmerzen, längere Strecken kann er wegen einer Lähmung nur im Rollstuhl bewältigen.
Bis vor einigen Monaten schluckte er täglich dutzende Tabletten. Doch nichts half gegen seine Schmerzen – bis auf Cannabis. Inzwischen besitzt er eine Ausnahmeerlaubnis für den Erwerb der Blüten. „Das einzige Medikament, das mir wirklich hilft“, sagt Autrum.
Presseschau: Schmerzpatient baut zur Therapie Marihuana an (Augsburger Allgemeine)
Erneut muss ein Schmerzpatient wegen Cannabisanbaus ins Gefängnis. Richterin Celina Nappenbach zeigte sich von ihrer gnadenlosen Seite, so als wären Schmerzpatienten mit ihrem Leiden nicht schon genug gestraft.
Schmerzpatient baut zur Therapie Marihuana an
Gericht schickt ihn dafür ins Gefängnis
Selbstmedikation eines Schmerzpatienten mit Marihuana aus Eigenanbau, oder kalkulierter, gewinnbringender Drogenhandel? Vor dieser Frage stand gestern das Schöffengericht am Amtsgericht Neuburg bei der Beurteilung eines 54-jährigen Angeklagten. Allerdings gab die Gesetzgebung von vorneherein eine eindeutige Richtlinie vor: „Sie sind unter ärztlicher Therapie. Das ist der legale Weg“, erklärte Vorsitzende Richterin Celina Nappenbach an den Beschuldigten gewandt. „Das Gericht kann Ihnen keinen illegalen Weg eröffnen. Hier liegt kein entschuldigender Notstand vor. Sie müssen sich an geltendes Recht halten.“
Auf der Anklagebank saß ein Mann aus einer Landkreisgemeinde, in dessen Wohnung 34 Marihuana-Pflanzen gefunden worden waren, rund 100 Gramm Marihuana mit Wirkstoffen zwischen elf und 18 Prozent, Cannabis-Samen, 100 Portionstütchen und eine komplette Aufzucht-Anlage. Der schwer angeschlagene Mann machte Eigenbedarf geltend.
„Mein ganzer Körper ist vom kleinen Zeh bis oben entzündet. Ich habe Asthma, Rheuma, Polyarthritis, kaputte Hüften, Osteoporose, kaputte Bandscheiben, eine kaputte Wirbelsäule und rauche abends zwei Joints, um mit meinen chronischen Schmerzen überhaupt schlafen zu können.“ Die Ärzte seien ratlos und könnten ihm nicht helfen. Herkömmliche Schmerzmittel könne er wegen diverser Wechselwirkungen oder Unverträglichkeit nicht oder nur in geringer Dosierung nehmen.
Bei allem Verständnis für die „schwierige persönliche Situation“ des Angeklagten, setzte das Gericht im Urteil ein klares Zeichen: Ein Jahr und zehn Monate soll der Mann ins Gefängnis. Wegen unerlaubten Anbaus, Herstellung und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Nach 18 Vorstrafen, von denen die letzte wegen genau desselben Vergehens verhängt worden war, gab es diesmal keine Bewährung mehr.
Presseschau: Steuerberater wollte Bauchschmerzen mit Cannabis kurieren (Süddeutsche)
Auch in Freising wurde ein Patient mit unklaren Bauchschmerzen mit starkem Gewichtsverlust wegen illegalen Cannabisanbaus verurteilt.
Steuerberater wollte Bauchschmerzen mit Cannabis kurieren
Cannabis-Konsumenten sehen nicht immer wie Bob Marley aus. So hat sich ein Steuerberater aus dem Landkreis Freising eine eigene Hanfplantage angelegt. Nach dem Urteil des Gerichts steht die Karriere des Familienvaters auf der Kippe.
Dunkler Anzug, weißes Hemd und Krawatte. Dazu ein akkurater, braver Kurzhaarschnitt. In der Hand trägt er eine Aktentasche. So betritt der 36-Jährige den Sitzungssaal 1 des Freisinger Amtsgerichts. Er sieht aus wie ein Steuerberater. Er ist ein Steuerberater. Aber nicht nur das. Auch wenn er mit seiner "vernünftigen und umgänglichen Art im Vergleich zu anderen Plantagenbesitzern aus der Rolle fällt", wie sein Verteidiger sagt, ist er eben genau das gewesen: ein Plantagenbesitzer.
Weil der verheiratete, zweifache Familienvater aus dem Landkreis in seiner Wohnung 39 Cannabispflanzen groß gezogen hat - zu medizinischen Zwecken, wie er sagt - und bei einer Durchsuchung im vergangenen Dezember mehrere Hundert Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von insgesamt 36,7 Gramm dort gefunden worden sind, musste er sich am Dienstag vor Gericht verantworten. Vorsitzender Richter Manfred Kastlmeier und seine beiden Schöffen verurteilten den 36-Jährigen wegen unerlaubten Drogenbesitzes in nicht geringer Menge zu einem Jahr Freiheitsstrafe, das zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss sich der Angeklagte regelmäßig Drogentest unterziehen und eine Geldauflage von 5000 EURo an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
"Ich wusste nicht mehr ein noch aus, ich hatte Todesangst"
Der Angeklagte legt in der Verhandlung ein umfangreiches Geständnis ab. Er habe seit dem Jahr 2013 an starken Bauschmerzen gelitten, deren Ursache nicht habe geklärt werden können, erzählt er. Das belegt er mit einem ärztlichen Attest, das er dem Gericht vorlegt. Er habe durch die gesundheitlichen Probleme von 90 auf 58 Kilogramm abgenommen "und ich hatte solche Schmerzen, dass ich meinen kleinen Sohn nicht mehr hochheben konnte", schildert der 36-Jährige seine damalige Situation: "Ich wusste nicht mehr ein noch aus, ich hatte Todesangst." Linderung versprach er sich von dem Cannabis, das er schließlich in einem versperrten Zimmer in der Wohnung selbst anbaute.
Mit 17 Jahren hatte er erstmals Kontakt mit Marihuana und durchlebte "in der Jugend eine Phase, in der ich konsumiert habe", berichtet der Angeklagte. Aber danach habe er keine Drogen mehr genommen. Dass er Jahre später, als berufstätiger, mitten im Leben stehender Familienvater damit begann, selbst Gras anzubauen, sei hauptsächlich auf die Krankheit zurückzuführen. "Ich wollte Cannabis züchten, das möglichst wenig Rausch und möglichst viel Schmerzlinderung und Entzündungshemmung verursacht", erzählt er.
Presseschau: Cannabis als Medizin: Therapie bei chronischer Glaukom-Augenerkrankung sinnvoll? Cannabis senkt Augeninnendruck beim Glaukom (Gesundheit-adhoc.de)
Am Rande des diesjährigen Kongresses der DOG (Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft) für Augenheilkunde am 03.10.2015 in Berlin wurde der Augenarzt Professor Dr. Helmut Höh und Dieter Staubitzer vom Bundesverband AUGE um ihre Meinung zur Glaukom-Behandlung mit Cannabis befragt.
Interview mit Prof. Dr. Helmut Höh, Chefarzt der Augenklinik des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums und Dieter Staubitzer, Vorsitzender Bundesverband AUGE e.V.
Am Rande des diesjährigen DOG-Kongresses für Augenheilkunde am 03.10.2015 in Berlin wurde der Augenarzt Professor Dr. Helmut Höh und Dieter Staubitzer vom Bundesverband AUGE um ihre Meinung zur Glaukom-Behandlung mit Cannabis befragt.
Es gibt eine Gruppe von Glaukom-Patienten, bei denen die bekannten Behandlungsmethoden nicht weiterhelfen, sozusagen „austherapiert” sind. Ein mehr als besorgniserregender Zustand, wenn man bedenkt, dass viele extrem hohe Augeninnendruckwerte haben und unter starken chronischen Schmerzen leiden.
Presseschau: Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (Gesundheit-adhoc.de)
In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert der Patientenverein AUGE die Freigabe von Cannabis zur ärztlichen Therapie von schwer sehbehinderten Patienten und eine Kostenerstattung für ärztlich verordnetes Cannabis durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel
Berlin – Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
wir sind ein gemeinnütziger Patientenverein mit rund 1000 Mitgliedern und bundesweiten Selbsthilfegruppen und kümmern uns ehrenamtlich hauptsächlich um Menschen mit chronischen Augenerkrankungen, die zur Erblindung führen können.
Wir wissen, dass Sie die Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabis als Medizin unterstützen. Auf Ihrer persönlichen Website hatten Sie am 16.01.2015 auf die Bitte eines Bürgers, den gegenwärtigen rechtlichen Status von Cannabis in Deutschland zu überdenken, geschrieben: „Es sei wichtig, dass wir für schwerstkranke Patientinnen und Patienten die bestehenden Möglichkeiten des Einsatzes von Cannabis als Medizin ausweiten und verbessern“.
In diesem Sinne und im Namen von vielen Patienten mit einer unheilbaren Augenerkrankung, möchten wir Sie daher bitten, unsere nachfolgende Forderung zu unterstützen:
Presseschau: Cannabis angepflanzt: Bewährung für Georgsmarienhütter (Neue Osnabrücker Zeitung)
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte einen Wiederholungstäter, der an Epilepsie und Depressionen leidet, zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, da ein „minderschwerer Fall“ vorliege. Der Satz des Richters, “Sie sollten ihre Probleme nicht auf illegale Weise lösen“ muss für den Angeklagten wie Hohn geklungen haben.
Cannabis angepflanzt: Bewährung für Georgsmarienhütter
Weil er mehrfach Marihuana kaufte und zudem eine eigene Hanf-Plantage in seiner Wohnung anpflanzte, verurteilte das Amtsgericht Bad Iburg einen Georgsmarienhütter zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Der 27-Jährige wollte mit der Droge seine Epilepsie behandeln.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, zwischen Juli 2013 und Mai 2014 mindestens alle zwei Monate jeweils mindestens 50 Gramm Marihuana von einem gesondert verfolgten Drogendealer erworben zu haben. Nachdem bei der Polizei anonyme Hinweise eingegangen waren, dass der 27-Jährige selbst mit Drogen handelt, durchsuchten die Beamten dessen Wohnung in Georgsmarienhütte, wo sie eine Hanf-Plantage sowie Marihuana und Haschisch fanden.
Nur für den Eigenkonsum
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein, erklärte aber, niemals mit Drogen gehandelt zu haben. Diese seien ausschließlich für den Eigenkonsum vorgesehen gewesen. Anfang 2013 habe er einen schweren epileptischen Anfall im Auto gehabt, „danach ist alles für mich zusammengebrochen“, erklärte der 27-Jährige. Er habe an Depressionen gelitten, doch die verschriebenen Antidepressiva hätten alles nur noch schlimmer gemacht. In der Folge habe er bis zu zehn Gramm Marihuana pro Tag geraucht und schließlich selbst Cannabis angebaut, um Geld zu sparen. Nach der Wohnungsdurchsuchung habe er eine stationäre Therapie absolviert und befinde sich nun in ambulanter Nachsorge. Völlig habe er sich bisher aber nicht vom Cannabis lösen können, sein letzter Konsum liege etwa zwei Monate zurück: „Das ist das einzige, was mir halbwegs hilft“, erklärte er in Bezug auf seine Epilepsie-Erkrankung.
Veranstaltungen 2020
Alle Informationen zu den IACM Online Events inklusive kostenlose Videos der Webinare mit deutschen Untertiteln finden Sie hier.
IACM-Konferenz 2022
Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.
Members only
Regular members can sign up for the new member area of the IACM to access exclusive content.
You need to become a regular member of the IACM to access the new member area.
IACM on Twitter
Follow us on twitter @IACM_Bulletin where you can send us inquiries and receive updates on research studies and news articles.