ACM-Mitteilungen vom 26. September 2015
- Umfrage zu Patienten, Straßenverkehr und Führerschein: Wie gehen die zuständigen Stellen mit Personen, die Cannabisprodukte aus medizinischen Gründen verwenden dürfen, hinsichtlich ihrer Fahrtüchtigkeit und Fahreignung um?
- Presseschau: Cannabis als Rheuma-Mittel: Experten fordern mehr Studien und warnen zugleich vor Selbstmedikation (Pabst Science Publishers)
- Presseschau: Cannabis: Freigabe für medizinische Zwecke? (Gesundes Leben)
- Presseschau: Cannabis-Führerschein zum Auftakt (Westfalenpost)
Umfrage zu Patienten, Straßenverkehr und Führerschein: Wie gehen die zuständigen Stellen mit Personen, die Cannabisprodukte aus medizinischen Gründen verwenden dürfen, hinsichtlich ihrer Fahrtüchtigkeit und Fahreignung um?
Der Umgang von Polizisten, Führerscheinstellen sowie MPU-Stellen mit Fragen der Fahrtüchtigkeit und Fahreignung bei Personen, die Medikamente auf Cannabisbasis (Dronabinol, Sativex) bzw. Cannabisblüten aus der Apotheke aufgrund einer Ausnahmeerlaubnis verwenden, ist in der Praxis uneinheitlich.
So gibt es Polizeibeamte, die Betroffene bei einer Fahrzeugkontrolle nach Klärung des Sachverhaltes weiterfahren lassen, Führerscheinstellen, die Patienten ihren Führerschein zurückgeben, wenn eine zuvor illegale Cannabisverwendung in legale Bahnen gebracht wurde. Es gibt aber auch das andere Extrem, bei dem Führerscheinstellen selbst eine positive MPU durch einen Patienten nicht akzeptieren und den Führerschein einbehalten, weil sie Patienten wie Freizeitkonsumenten von Cannabis behandeln.
Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis stellt nach § 24a Straßenverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Ausnahmen gelten nur, wenn die verwendete Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Nach § 14 Abs. 1 Satz 3 der Fahrerlaubnisverordnung ist ein ärztliches Gutachten beizubringen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass "missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen" besteht, nicht jedoch wenn Medikamente – dazu zählen auch medizinisch eingesetzte Cannabisprodukte bzw. Cannabinoide vom Arzt verschrieben wurden und bestimmungsgemäß eingenommen werden (vgl. Anlage 4 Nr. 9.4, im Gegensatz zu Anlage 4 Nr. 9.2.1).
In einer Stellungnahme der Bundesanstalt für Straßenwesen vom 15. Januar 2014 wird klargestellt, "dass die Beurteilung der Fahreignung bei medizinischer Verwendung von cannabinoidhaltigen Medikamenten den gleichen rechtlichen Regelungen unterliegt, wie bei anderen Medikamenten. (…) Gesetzliche Regelungen zur Frage der Fahreignung bei Medikamenteneinnahme unterscheiden klar eine missbräuchliche von einer ärztlich verordneten Einnahme. (…) Bei einer Teilnahme am Straßenverkehr unter einer bestimmungsgemäßen, ärztlich verordneten Einnahme von Cannabis als Arzneimittel liegt demnach keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24a StVG vor."
Man sollte erwarten, dass auf dieser Grundlage ein einheitliches Vorgehen der zuständigen Behörden möglich sein sollte. Wir möchten mit diesem Artikel darum bitten, uns Informationen über Ihre Erfahrungen zuzuschicken, um einen besseren Überblick zu erhalten.
Hier ein Fallbeispiel:
Ralf H. musste eine MPU machen und ein Jahr lang nachweisen, dass nur THC im Urin nachgewiesen werden konnte. Danach verlangte die Führerscheinstelle alle drei Monate ein Schreiben des Hausarztes, nach der eine gute Zuverlässigkeit im Umgang mit den Cannabisblüten besteht. Herr H. war dann als Angestellter eines Unternehmens 60 000 km mit dem PKW unterwegs. Bei einer erneuten Polizeikontrolle gab er an, Cannabis aus medizinischen Gründen zu verwenden. Es wurde auch Cannabis im PKW gefunden. Daraufhin sollte er wegen Verstoßes gegen § 24 Straßenverkehrsgesetz 960 € bezahlen und einen Monat nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Dagegen legte er Widerspruch ein. Herr H. wurde vom Amtsgericht Worms freigesprochen (Aktzeichen: 8 OWi3225 Js1732/14).
Wir möchten Sie bitten, uns bei der Erstellung einer Übersicht durch die Beantwortung der untenstehenden Fragen zu helfen. Schicken Sie Ihre Antworten bitte an: info@cannabis-med.org (Dr. Grotenhermen).
1. Zur Polizeikontrolle während der Teilnahme am Straßenverkehr:
Wie haben sich die Beamten verhalten? Welche Maßnahmen wurden ergriffen?
2. Zur Blutentnahme:
Wie hat sich der Arzt verhalten? Wurden Ausfallerscheinungen festgestellt? Bestanden nach Ihrer Auffassung Ausfallerscheinungen?
3. Zum Verhalten der Führerscheinstelle:
Welche Maßnahmen hat die Führerscheinstelle ergriffen?
Falls eine MPU angeordnet wurde, wie lautete die Fragestellung an die MPU?
4. Zum Verhalten der MPU-Stelle:
Bei welcher MPU-Stelle waren Sie? Wie ist die MPU-Stelle mit Ihnen bzw. dem Thema umgegangen?
5. Im Falle einer vorherigen Abklärung der Thematik:
Haben Sie zur Vorbeugung eventueller Schwierigkeiten vorab Kontakt mit der zuständigen Polizeidienststelle aufgenommen? Wie hat diese reagiert?
Haben Sie vorab Kontakt mit Ihrer Führerscheinstelle aufgenommen? Wie hat diese reagiert?
Presseschau: Cannabis als Rheuma-Mittel: Experten fordern mehr Studien und warnen zugleich vor Selbstmedikation (Pabst Science Publishers)
Im Rahmen des geplanten Schmerzkongresses vom 14. – 17. Oktober 2015 in Mannheim wollen Schmerztherapeuten auch über den möglichen medizinischen Nutzen von Cannabisprodukten in der Rheuma-Therapie sprechen. Zutreffend wird in einem Beitrag festgestellt, dass die wissenschaftliche Datenlage zur Verwendung von Medikamenten auf Cannabisbasis bei rheumatischen Erkrankungen eher dürftig ist, dass aber andererseits viele Patienten offenbar von einer solchen Therapie profitieren.
Cannabis als Rheuma-Mittel: Experten fordern mehr Studien und warnen zugleich vor Selbstmedikation
In Deutschland sind 1,5 Millionen Erwachsene von entzündlich-rheumatischen Erkrankungen betroffen. Viele von ihnen leiden unter anhaltenden Schmerzen. Obwohl über den therapeutischen Nutzen von Cannabisprodukten derzeit intensiv diskutiert wird, fehlen für die Behandlung chronischer Schmerzen bei Rheuma-Erkrankungen mit künstlich hergestellten Cannabisprodukten jedoch bislang aussagekräftige Studien. Welche Potentiale Cannabis als Heilmittel hat und aus welchem Grund vor allen Formen der Selbstmedikation zu warnen ist, diskutieren Schmerzexperten während des Deutschen Schmerzkongresses (14. bis 17.10.2015) in Mannheim.
Cannabis sativa, so der lateinische Name der Hanfpflanze, ist eine der ältesten Nutzpflanzen der Welt. Lange schon gibt es Anzeichen für ihre medizinische Wirksamkeit, um Schmerzen zu lindern und Entzündungen zu hemmen. Dass Cannabisprodukte bei einigen Erkrankungen einen positiven Effekt haben, konnten in den vergangenen Jahren auch zahlreiche klinische Studien zeigen. Privatdozent Dr. med. Winfried Häuser, Klinik Innere Medizin I des Klinikums Saarbrücken, berichtet: „Bei Tumorpatienten können Cannabinoide während der Chemotherapie den Appetit anregen und zugleich Übelkeit und Erbrechen eindämmen. Sie können auch helfen, schmerzhafte Muskelverspannungen bei Patienten mit Multipler Sklerose zu unterdrücken.“
Einige Patienten mit chronischen Schmerzen berichteten zudem über gute Erfahrungen mit hanfbasierten Substanzen, ergänzt der Experte aus Saarbrücken. Aufgrund seiner Rauschwirkung fällt das „Naturprodukt“ Hanf in Deutschland jedoch unter das Betäubungsmittelgesetzt (BTM), und der in ihm vorkommende Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) wird als ein nicht verkehrsfähiger Stoff klassifiziert. Der Verkauf und Handel von/mit THC sind also verboten, der Konsum ist es nicht. In Deutschland ist nur ein einziges künstlich hergestelltes Cannabis-Medikament, das als Mundspray verabreichte Sativex, bei einer medizinischen Indikation zugelassen, nämlich den schmerzhaften Muskelverspannungen bei Multipler Sklerose. Zwei weitere Präparate, Dronabinol und Nabilon, sind in Deutschland nicht zugelassen, können jedoch auf einem Betäubungsmittelrezept durch den Arzt verschrieben werden. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen weigern sich in den meisten Fällen, die Kosten zu übernehmen.
Um herauszubekommen, bei welchen rheumatischen Erkrankungen, die mit chronischen Schmerzen einhergehen, Cannabisprodukte wirken und ob sie verträglich und sicher sind, hat Dr. Häuser zusammen mit Forschern aus Deutschland – aber auch Kanada und Israel – eine systematische Literatursuche durchgeführt. Dr. Häuser erklärt: „Wichtig war für uns, nur Studien auszuwerten, die aussagekräftig sind. Wenn also das Cannabisprodukt mit einem Scheinmedikament (Placebo) verglichen wurde und zudem weder Arzt noch Patient wussten, was von beiden sie erhielten.“ Bei der Sichtung der als randomisiert doppelblind bezeichneten Studien (englisch, RCT: randomized controlled trial) stellten die Forscher schnell fest, dass die Datenlage bei der medikamentösen Therapie von Rheumaerkrankungen mit Cannabisprodukten spärlich ist.
Zwei RCTs mit Nabilon über die Dauer von zwei beziehungsweise sechs Wochen mit 71 Patienten mit Fibromyalgiesyndrom, eine vier-wöchige Studie mit Nabilon und 30 Rückenschmerzpatienten und eine fünf-wöchige Studie mit Tetrahydrocannbinol/Cannabidiol mit 58 Patienten mit rheumatoider Arthritis wurden eingeschlossen. Die Studien zeigten keine bessere Wirksamkeit der untersuchten synthetischen Cannabisprodukte gegenüber Kontrollsubstanzen (Placebo bzw. schmerzlinderndes Antidepressivum). Die Patienten berichteten, die Cannabisprodukte trotz einiger unangenehmer Nebenwirkungen wie beispielweise Konzentrationsstörungen, Sedierungen oder Müdigkeit gut vertragen zu haben.
Dr. Häuser fasst zusammen: „Wir können aufgrund der schwachen Datenlage derzeit nicht empfehlen, Rheumapatienten mit Cannabisprodukten zu behandeln. Das schließt jedoch nicht aus, dass Ärzte Patienten, die wir als austherapiert bezeichnen, das heißt, bei denen sonst nichts hilft, mit Cannabinoiden behandeln.“
Die Experten der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. plädieren dafür, dass die Bundesregierung ein Gesetz zum medizinischen Gebrauch von Cannabisprodukten erlässt und dann die Verordnungen langfristig über die Krankenkassen abgerechnet werden können. Professor Dr. med. Michael Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V., fasst die Position zusammen: „Wir wollen Schmerzpatienten nicht die Therapie mit Cannabinoiden vorenthalten. Aber gebraucht werden mehr Studien und mehr Medikamentenzulassungen.“ Jede Form einer Eigentherapie lehnt der Experte ab. „Patienten, die sich mit dem sogenannten Medizinalhanf oder Cannabis aus Eigenanbau selbst behandeln, fügen ihrem Körper ein in seiner Dosis permanent schwankendes Medikament zu und riskieren belastende Nebenwirkungen.“
Literatur:
Fitzcharles M.-A., Ste-Marie P. A., Häuser, W. et al.: Efficacy, tolerability and safety of Cannabinoid Treatments in the Rheumatic Diseases: A Systematic Review of Randomized Controlled Trials
Arthritis Care &Research, 2015, in Druck
Quelle: www.dgss.org
Presseschau: Cannabis: Freigabe für medizinische Zwecke? (Gesundes Leben)
Eine zunehmende Zahl von Zeitschriften und Onlineportalen, die sich mit gesundheitlichen Themen befassen, greifen das Thema Cannabis als Medizin auf. So auch „Gesundes Leben“. Der medizinische Nutzen wird kaum noch bezweifelt, sodass sich heute vermehrt nur noch die Frage stellt, wie die beteiligten Parteien (Patienten, Ärzte, Wissenschaftler, Politiker) am besten damit umgehen können.
Cannabis: Freigabe für medizinische Zwecke?
Ob in EURopa oder Amerika, das Thema Cannabis weiß wie kaum ein anderes Thema unserer Zeit die Menschen zu polarisieren. Demonstrationen fordern die Legalisierung von Cannabis und in Deutschland sprechen sich längst auch Politiker für die Freigabe der Droge zur Schmerzbehandlung aus. Doch woher kommt der kontroverse Disput rund um das berauschende Naturprodukt. Warum ist Cannabis für viele Wissenschaftler, Forscher aber auch Schmerzpatienten ein Thema, dass nicht länger im Schatten der Gesetze verweilen sollte und wie kommt es, dass einzelne Produkte legal sind, andere jedoch wieder nicht?
Welche Wirkung hat Cannabis auf den Körper?
Um die Forderung nach Legalisierung zu verstehen, gilt es zunächst die Wirkungsweise von Cannabis auf den menschlichen Körper zu verstehen. Denn in erster Linie ist es die Wirkung von Cannabis, die als Grundlage für die Forderung nach Legalität der Droge fungiert und die die Argumentation der Befürworter zumindest in manchen Bereichen durchaus plausibel erscheinen lässt.
Je nach Art des Produktes und des Konsums verfügt Cannabis über unterschiedlichste Wirkungsweisen. Da Cannabis anders als andere Drogen und vergleichbare Substanzen auf jeden Menschen anders wirkt, lassen sich keine klaren allgemeinen Wirkungsweisen oder Nebenwirkungen bestimmen. Allgemein gelten jedoch die folgenden Auswirkungen des Cannabiskonsums als anerkannt:
Wahrnehmung und Fühlen
Der Konsum von Cannabis verändert die Wahrnehmung und Empfinden des Konsumenten. Es wirkt als würde die Wahrnehmung intensiviert. Was zuvor nebensächlich wirkte, scheint mit einem Mal von großem Interesse zu sein. Zudem scheint das Zeitgefühl zu verschwimmen. Minuten fühlen sich länger an und die innere Ruhe und Gelassenheit, die durch den Konsum eintritt, verstärkt dieses Gefühl.
Zeitgleich kann diese Wirkung jedoch auch zu einem überaus aufwühlenden und beängstigenden Zustand werden. Paranoia sowie sogenannte Horrortrips sind ebenso dokumentiert wie eine gestörte Wahrnehmung nach Missbrauch der Droge über einen längeren Zeitraum.
Denken und Erinnerung
Eine weitere Wirkung bezieht sich auf die Erinnerung sowie das Denken an sich. Die Droge wirkt auf das Gehirn des Konsumenten ein und scheint mit es in vielen Fällen unmöglich zu machen, einen Gedanken in aller Ruhe zu verarbeiten oder diesen zu kommunizieren. Wirre Gedankensprünge und ein übermäßiges Mitteilungsbedürfnis gelten als übliche Folgen des Cannabiskonsums.
Zeitgleich wirkt sich der regelmäßige Konsum von Cannabis negativ auf das Erinnerungsvermögen aus. Bei Langzeitkonsumenten wirkt der Drogenkonsum einer Demenzerkrankung gleich. Vergesslichkeit und große Erinnerungslücken entstehen und führen so nach und nach zu einem bedenklichen Erinnerungsverlust.
Körpererleben
Die wohl eindrucksvollste Wirkung von Cannabiskonsum liegt jedoch im sogenannten Körperlerben. Cannabiskonsumenten fühlten eine gewisse Leichtigkeit, die von einer erhöhten Herzfrequenz begleitet wird und von Konsumenten als überaus angenehm beschrieben wird. Zeitgleich scheint das Schmerzempfinden enorm reduziert zu werden, wodurch selbst schwerste Schmerzen (zum Beispiel im Zuge einer Krebserkrankung im Endstadium) vom Konsumenten nicht mehr wahrgenommen werden.
Alles in allem ist Cannabis somit eine Substanz, die im Körper positive wie auch negative Wirkung entfalten kann. Betrachtet man die möglichen Wirkungen der Droge so erkennt selbst der Laie sehr schnell, dass einzig die beruhigende und entspannende Wirkung, sowie die Reduzierung des Schmerzempfindens als positiv erachtet werden können.
Warum Cannabis verboten wurde – die umstrittenen Gründe für das Verbot.
Neben der durchaus positiven Wirkung auf das Schmerzempfinden und das allgemeine Wohlbefinden, welche der Konsum von Cannabis entfalten kann, waren es die vielen unterschiedlichen negativen Folgen des zu Beginn des Zwanzigsten Jahrhunderts weitverbreiteten Cannabiskonsums, die letztlich im Zuge der Genfer Opiumkonvention von 1924/1924 zu einem nach und nach einsetzenden Verbot von Cannabis in unzähligen Ländern.
Das Verbot von Cannabiskonsum sowie dessen Besitz wurde in Deutschland wie auch Österreich bereits im Jahr 1929 erlassen und gilt Cannabis seither als verbotene Substanz deren Besitz, Konsum sowie vertrieb gemäß geltender Gesetzte verboten ist.
Als Gründe für das Cannabisverbot wurden zahlreiche Gründe angeführt. Allem voran der Gedanke, Cannabis würde als Anstoß zu einer Vielzahl an Verbrechen führen war letztlich in Ländern wie Amerika Grund genug, um die Wirkung von Cannabis schlimmer als die von Opium anzusehen und somit das Verbot für beinahe 80 Jahr uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Erst in den vergangenen Jahren begannen einzelne Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie einige Länder EURopas die Verbote zu lockern, und Cannabis erneut als legitimes Schmerzmittel für unheilbar kranke Menschen zuzulassen.
Was würde die Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke bewirken?
In Anbetracht der Risiken, der Wirkungsweise aber auch der Geschichte des Cannabisverbotes stellt sich nun auch in Österreich und Deutschland seit vielen Jahren die Frage, was denn eine Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke letztlich bewirken könnte.
Eine Legalisierung für medizinische Zwecke könnte:
-Unheilbar Kranken eine gezielte Schmerzlinderung ohne Opiate ermöglichen.
-Neue Behandlungsansätze für bislang unheilbare Krankheiten ermöglichen.
-Im Zuge der Behandlung diverser Krankheiten eine bessere Behandlung ermöglichen.
Befürworter wie auch Betroffene unheilbarer Krankheiten sprechen sich klar für eine Legalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke aus. Die schmerzlindernde Wirkung ist medizinisch nachgewiesen und im Zuge zahlreicher Studien fundiert belegt worden. Allein diese Wirkungsweise von Cannabis würde das Leiden unzähliger Menschen zumindest ein Stück weit erleichtern. Darüber hinaus verweisen Befürworter der Legalisierung auf die Tatsache, dass Cannabis ein natürliches Produkt ist und in vielen Regionen der Welt seit Jahrhunderten in der Naturheilkunde Anwendung findet. Weg von chemischen Mitteln mit unberechenbaren Folgen, zurück zu natürlichen Schmerzmitteln ist somit eine weitverbreitete Argumentation der Befürworter.
Um die Legalisierung für medizinische Zwecke zu bewirken braucht es:
-Klare Regelungen und Gesetzesänderungen bezüglich des Verkaufs von Cannabis.
-Klare Regelungen und Kontrollinstanzen für den legalen Konsum von Cannabis.
-Ein nachhaltiges Umdenken bezüglich Wirkung und möglicher Nebenwirkungen von Cannabis.
Doch wäre es wirklich so einfach? Nun die gesetzlichen Richtlinien werden sicherlich nicht leicht zu definieren sein. Die schmerzlindernde Wirkung ist unbestritten und könnte im Zuge einer Legalisierung für medizinische Zwecke wahrlich gute Dienste leisten. Zeitgleich besteht die Gefahr, dass Schmerzpatienten legales Cannabis erwerben und es dann an Menschen weitergeben, die dessen Wirkung aus reinen Suchtproblematiken heraus suchen. Nutzen und Risiken, sie liegen bei kaum einem Thema naher aneinander, als bei der Frage ob Cannabis für medizinische Zwecke auch in Österreich erlaubt werden soll.
Presseschau: Cannabis-Führerschein zum Auftakt (Westfalenpost)
In einem Interview mit der Westfalenpost weist Dr. Franjo Grotenhermen daraufhin, dass die Diskussion um die generelle Legalisierung wenig mit der Diskussion um eine erleichterte Möglichkeit der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten zu tun hat, obwohl diese Themen zur Zeit gern vermischt werden. Er weist daraufhin, dass die Diskussion um die generelle Legalisierung der Verbesserung der therapeutischen Möglichkeiten eher schadet.
Cannabis-Führerschein zum Auftakt
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat eine Sondergenehmigung beantragt, damit Apotheken Haschisch verkaufen dürfen. Immer mehr Richter sprechen in erster Instanz Patienten das Recht zu, Hanf selbst anzubauen. Steht Cannabis vor der Freigabe?
Die WESTFALENPOST hat sich darüber mit dem Rüthener Mediziner Franjo Grotenhermen unterhalten. Der Vorsitzende der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ setzt sich seit zwei Jahrzehnten für einen leichteren Zugang von Cannabis als Heilmittel ein. Seine Publikationen sind in Standardwerken ebenso zu finden wie in Ausgaben der Weltgesundheitsorganisation.
Kommt die Diskussion zur generellen Legalisierung Ihrem Thema Cannabis als Medizin zugute?
Franjo Grotenhermen: Eindeutig nein. Die generelle Legalisierung von Cannabis hat mit der Erleichterung des Zugangs zu Cannabis als Medizin so wenig zu tun, wie die Verbesserung der Palliativmedizin durch Opiate mit der Eröffnung von Fixerstuben für Heroinabhängige. Wenn Politiker der Grünen wie Claudia Roth erklären, die Legalisierung zu medizinischen Zwecken könne nur der erste Schritt zu einer generellen Legalisierung sein, so ist das auch nur eine Variante, das drängende gesundheitliche Thema nicht wirklich ernst zu nehmen.
Welche Argumente sprechen für eine Legalisierung von Cannabis?
Die Argumente liegen auf der Hand. Der Drogenhandel könnte zurück gedrängt werden. Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften würden entlastet. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Ziele, die die Prohibition erreichen wollte, wirklich erreicht wurden. Aufgrund der wissenschaftlichen Datenlage kann man daran erhebliche Zweifel haben. Trotz einer restriktiven Handhabung ist die Zahl der Drogenkonsumenten konstant hoch geblieben.
In NRW wollen Grüne und SPD noch in diesem Jahr einen Antrag im Landtag einbringen, der Cannabis legalisieren soll. Hat er Aussicht auf Erfolg?
Die Zahl der Befürworter wächst jedenfalls. Bei Juristen und Politikern. Die blicken in die Niederlande und erkennen: Unser Nachbarstaat hat es geschafft, den Markt für harte und weiche Drogen zu trennen. Weiterer Vorteil: Auf dem Schwarzmarkt weiß man nie, mit was Cannabis gestreckt worden ist. Nicht selten wird Glasstaub oder Blei zugesetzt. Dadurch wiegt es mehr, der Preis steigt, die gesundheitlichen Gefahren, die man nicht klein reden darf, ebenfalls.
Spielen finanzielle Interessen eine Rolle?
Natürlich. Aber das muss man nicht schlecht reden. Wir sehen in einigen Staaten der USA, dass Steuereinnahmen durch die Legalisierung zugenommen haben, während Kosten für die Strafverfolgung reduziert wurden.
Was spricht gegen eine Freigabe?
Es gibt vor allem zwei Argumente: Zum einen besteht die Befürchtung, dass sich das Einstiegsalter verringern könnte. Zweitens die Furcht vor einer steigenden Zahl von Cannabiskonsumenten sowie eine Zunahme schädlicher Konsummuster. Diese Argumente sind heute jedoch nur noch schwer aufrecht zu erhalten.
Welche Weg empfehlen Sie?
Wichtig erscheint mir, dass es zwischen dem gegenwärtigen Verbot, das seine Ziele nicht erreicht, und einer unkontrollierten Freigabe, die in der Tat die Probleme vergrößern könnte, sinnvolle Zwischenlösungen geben könnte. Es müsste also eine Form der kontrollierten Freigabe mit starker Berücksichtigung des Jugendschutzes sein. Ein guter Freund und weltweit führender Cannabis-Forscher, Roger G. Pertwee aus Großbritannien, hat beispielsweise mal einen Cannabisführerschein vorgeschlagen.
Welche Vorteile hat Cannabis als Heilmittel?
Cannabishaltige Medikamente haben gegenüber vielen anderen Medikamenten einen Vorteil: Wenn man es akut gut verträgt, dann kann es einem wirklich für lange Zeit helfen, da es Magen, Leber, Nieren und andere innere Organe nicht schädigt.
Wofür setzt sich die Arbeitsgemeinschaft ein?
Unsere zentrale Forderung lautet: Die Entscheidung, ob ein Medikament auf Cannabisbasis zum Einsatz kommen sollte oder nicht, muss eine Entscheidung zwischen Arzt und Patient sein, nicht eine Entscheidung einer Behörde oder eine Frage der finanziellen Möglichkeiten des Patienten. Die aktuelle Regelung treibt Patienten in die Illegalität. 160 der bis jetzt 460 Patienten, die in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung zur Behandlung mit Cannabis erhielten, sind von mir unterstützt worden.
Vor einem Jahr haben wir über Ihre Online-Petition berichtet. Was ist daraus geworden?
Im März dieses Jahres fand eine öffentliche Anhörung im Bundestag statt. Mit dabei waren Bundesgesundheitsminister Herman Gröhe (CDU) und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU). Ein Beschluss steht noch aus.
Gibt es bei Richtern ein Umdenken?
Immer mehr Richter kommen zu dem Schluss: Ein Schmerzpatient, der keine 500 bis 1000 EURo pro Monat für Cannabis-Medikamente ausgeben kann, sollte die Möglichkeit haben, sich selbst zu versorgen, indem er Cannabis selbst anbaut.
Wie sieht die Zukunft aus?
Wir werden Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten erleben. Hinsichtlich der generellen Legalisierung stellt sich die Frage, wie weit eine Gesellschaft es wagt, neue Wege zu beschreiten. Zurzeit gibt es eine wachsende Bereitschaft für neue Wege.
Veranstaltungen 2020
Alle Informationen zu den IACM Online Events inklusive kostenlose Videos der Webinare mit deutschen Untertiteln finden Sie hier.
IACM-Konferenz 2022
Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.
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