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ACM-Mitteilungen vom 23. April 2014

Öffentliche Petition zu Cannabis als Medizin

Am 15. April 2014 hat Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V., auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags eine öffentliche Petition zur medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden eingereicht. Diese Petition wird von einer Anzahl bekannter Patienten und Persönlichkeiten unterstützt, darunter Dr. Ellis Huber, ehemaliger Präsident der Ärztekammer Berlin, Prof. Dr. Lorenz Böllinger, emeritierter Professor für Strafrecht der Universität Bremen, Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbandes, sowie Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, Ärztin für Psychiatrie und Neurologie an der Medizinischen Hochschule Hannover.

Es ist das Ziel der Petition, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, damit die Kosten einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis bezahlt werden, so dass nicht nur vermögende Patienten eine befriedigende Möglichkeit zur Nutzung dieser Medikamente erhalten. Darüber hinaus soll der Bundestag beschließen, dass Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer ärztlich unterstützten medizinischen Verwendung von Cannabis eingestellt werden.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags benötigt 4-6 Wochen, um die Zulässigkeit einer Petition zu prüfen. Erst dann wird die Petition auf die Internetseite des Petitionsausschusses gesetzt und kann von anderen Personen unterstützt werden. Nach der Freischaltung besteht 28 Tage lang die Möglichkeit, 50.000 Unterstützer für eine Mitzeichnung der Petition zu gewinnen.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite.

Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, damit die Kosten einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis bezahlt werden. Der Bundestag möge zudem beschließen, dass Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer durch einen Arzt bescheinigten notwendigen medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten grundsätzlich eingestellt werden.

Begründung:
Patientinnen und Patienten, die von einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis profitieren, sollten unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen Zugang zu Cannabisprodukten erhalten. Die inhumane strafrechtliche Verfolgung von kranken Bundesbürgern, die mit Unterstützung ihrer Ärztin bzw. ihres Arztes eine Selbsttherapie mit Cannabis durchführen, muss beendet werden. So würden sowohl die Therapiefreiheit als auch die Menschenrechtssituation kranker Menschen in Deutschland spürbar verbessert.

In Deutschland können drei Medikamente auf Cannabisbasis auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle zur Verwen¬dung von Medizinal-Cannabisblüten aus der Apotheke. In beiden Fällen müssen die Betroffenen die häufig nicht unerheblichen Behandlungskosten meistens selbst tragen.

Daher sind vermögende Patientinnen und Patienten in Deutschland hinsichtlich der Möglichkeiten der medizini¬schen Nutzung von Cannabisprodukten deutlich besser gestellt als weniger vermö¬gende Patientinnen und Pati¬enten. Es besteht in diesem Bereich eine Zweiklassenmedizin und eine medizinische Unterversorgung. Hundertausende von Bürgerinnen und Bürgern sind heute mangels erschwinglicher Alternativen gezwungen, sich illegal mit Cannabisprodukten selbst zu therapieren.

In anderen Ländern wurden unterschiedliche Lösungen für dieses Problem gefunden. So erstatten viele Krankenkassen in den Niederlanden eine Behandlung mit Cannabisblüten. In Israel und Kanada sind die Preise für Cannabisprodukte wesentlich niedriger als in Deutschland. In Spanien ist der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf erlaubt.

Wenn man eine ärztlich befürwortete Selbsttherapie nicht legalisieren möchte, so sollte wenigstens der § 31 des Betäubungsmittelgesetzes, nach dem bereits heute ein Strafverfahren eingestellt werden soll, wenn nur eine "geringe Schuld" vorliegt, sinnvoll erweitert werden. Bisher wird von einer geringen Schuld nur ausgegangen, wenn es um den Besitz einer kleinen Cannabismenge geht. Patientinnen und Patienten, die sich mangels Alternativen selbst therapieren, besitzen jedoch notwendigerweise häufig erhebliche Cannabismengen und sind zudem Wiederholungstäter. Es sollte Ärztinnen und Ärzten erlaubt sein, Empfehlungen für eine Selbsttherapie mit Cannabisprodukten auszusprechen, und Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten mit einer solchen ärztlichen Empfehlung sollten ebenfalls grundsätzlich eingestellt werden.

Internationale Vergleiche mit Ländern wie Kanada und Israel zeigen, dass die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabis¬basis unzureichend ist. Das mit der unhaltbaren gegenwärtigen Situation verbundene körperliche und seelische Leid durch unzureichend behandelte schwere Krankheitssymptome bzw. eine andauernde Angst vor Strafverfolgung darf nicht ohne Not fortgesetzt werden. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht.

Weitere Petenten:
- Dr. med. Klaus Behrendt, Hamburg, Chefarzt der Asklepios Klinik Nord Ochsenzoll, Ehrenvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin
- Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger, Universität Bremen, emeritierter Professor für Rechtswissenschaften und Psychoanalytiker
- Dr. med. Knud Gastmeier, Potsdam, Schmerztherapeut und Palliativmediziner
- Gabriele Gebhardt, Mannheim, Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin
- Dr. med. Ellis Huber, Berlin, ehemaliger Präsident der Ärztekammer Berlin
- Prof. Dr. Matthias Karst, Leiter der Schmerzambulanz, Medizinische Hochschule Hannover
- Michael Kleim, Gera, Pfarrer
- Ute Köhler, Scheibe-Alsbach, Schmerzpatientin
- Dr. med. Sylvia Mieke, Frankfurt, Ärztin für Allgemeinmedizin
- Prof.'in Dr. med. Kirsten Müller-Vahl, Medizinische Hochschule Hannover, Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie
- Claudia Russo, Berlin, Krebs- und Schmerzpatientin
- Dirk Schaeffer, Berlin, Deutsche AIDS-Hilfe
- Prof. Sebastian Scheerer, Universität Hamburg, Institut für Kriminologische Sozialforschung
- Lars Scheimann, Duisburg, Tourette-Syndrom
- Prof. Dr. phil. Heino Stöver, Fachhochschule Frankfurt am Main, Professor für sozialwissenschaftliche Suchtforschung, Vorsitzender von akzept e.V.
- Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Rolf Verres, Facharzt für psychotherapeutische Medizin, em. Ärztlicher Direktor des Instituts für Med.Psychologie der Universität Heidelberg
- Günter Weiglein, Würzburg, Schmerzpatient
- Georg Wurth, Berlin, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes

Zum Ablauf der Petition:
Die öffentliche Petition wurde am 15. April 2014 auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags eingereicht. Innerhalb von 4-6 Wochen erhält der Hauptpetent eine Nachricht, dass seine Petition angenommen wurde. Die Petition wird nun auf die Internetseite des Petitionsausschusses gesetzt und kann 28 Tage lang von weiteren Personen unterstützt werden. Mit der Freischaltung der Petition wird daher zwischen Mitte und Ende Mai 2014 gerechnet. Wird ein Quorum von 50.000 Unterstützern innerhalb dieser 28 Tage erreicht, so wird die Petition öffentlich im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags beraten. Eine separate Webseite zur Petition soll am 20. April 2014 online gehen.

Webseite:
www.cannabis-medizin-petition.de

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