ACM-Mitteilungen vom 25. Januar 2014
- 241 Patienten haben bisher eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke erhalten
- Presseschau: Hanfverbandschef bei der „Millionärswahl“ - Gebt das Hanf frei (TAZ)
- Presseschau: CSU-Politikerin Mortler soll neue Drogenbeauftragte werden (Epoch Times)
- Presseschau: Wie eine Pflanze Medizin und Gesellschaft spaltet (Morgenweb)
- Presseschau: „Wir haben zu Recht strenge Regeln“ (Morgenweb)
- Presseschau: Cannabis-Aktien im Rausch (Stock World)
- Presseschau: Suchtberatung vom Präsidenten (Süddeutsche Zeitung)
241 Patienten haben bisher eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke erhalten
Am 14. Januar 2014 hat die Bundesregierung eine Schriftliche Frage von Frank Tempel (Die Linke) zu Ausnahmeerlaubnissen durch die Bundesopiumstelle zur Verwendung von Cannabisblüten beantwortet. Danach haben seit 2008 241 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke erhalten. Nach Kenntnis der ACM haben etwa 25 dieser Patienten ihre Erlaubnis wieder zurückgegeben oder sind verstorben, so das zurzeit etwa 215 Patienten im Besitz einer solchen Ausnahmeerlaubnis sind.
Die Frage lautete: “Wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinischen Verwendung von Cannabis in Deutschland wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 17/12984 bis heute beim BfArM beantragt und wie vielen Anträgen wurde stattgegeben, wie viele Anträge wurden abgelehnt und wie viele Anträge wurden noch nicht geschrieben (bitte jeweils für die Anwendung im Rahmen von Eigenanbau von importierten Medizinal-Hanfblüten sowie sonstigen Anwendungen sowie den jeweiligen Indikationen einzeln auflisten)?
Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit:
"Seit 2008 haben 442 Patientinnen und Patienten, davon 180 seit April 2013 (Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung auf die o. g. Schriftliche Frage), eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für Cannabis zu medizinischen Zwecken beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt.
Ausnahmeerlaubnisse zur Anwendung von Cannabis im Rahmen von Eigenanbau hat das BfArM auch seit April 2013 nicht erteilt. 241 Patientinnen und Patienten wurde die beantragte Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis (sog. "Medizinalhanf") aus einer deutschen Apotheke bereits erteilt.
110 Anträge befinden sich noch in verschiedenen Phasen der Bearbeitung, davon 89 Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken aus einer deutschen Apotheke und 19 Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Anbau von Cannabis. Darüber hinaus liegt je ein Antrag auf Erlaubnis zur Einfuhr von Cannabis bzw. zur Anwendung in der Analytik vor.
Bei 93 dieser 110 Anträge kann eine weitere Bearbeitung erst erfolgen, wenn die Antragsteller zu ihren unvollständigen Anträgen vom BfArM erbetene, ergänzende Unterlagen nachgeliefert haben. 17 dieser 110 Anträge befinden sich in der fachlichen Bearbeitung.
Abgelehnt wurden 31 Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis aus einer deutschen Apotheke bzw. 19 Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Anbau von Cannabis.
In der überwiegenden Zahl wurden die Anträge mit den nachfolgend aufgeführten Krankheitsbildern bzw. Krankheitssymptomen begründet, wobei häufig mehrere Erkrankungen gleichzeitig vorlagen und somit Doppelnennungen möglich sind:
– (chronische) Schmerzen: 149 Patientinnen und Patienten,
– Multiple Sklerose: 47 Patientinnen und Patienten,
– Tourette-Syndrom: 17 Patientinnen und Patienten,
– Depressive Störungen: 21 Patientinnen und Patienten,
– ADHS: 21 Patientinnen und Patienten."
Presseschau: Hanfverbandschef bei der „Millionärswahl“ - Gebt das Hanf frei (TAZ)
Am Abend des 25. Januar hat Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes, mit einer ausreichenden Unterstützung durch alle Hanffreunde gute Chancen eine Million EURo zu gewinnen. Ein Teil des Gewinns will er Patienten zukommen lassen, die Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen. Die TAZ berichtete.
"Hanfverbandschef bei der „Millionärswahl“ - Gebt das Hanf frei“
Presseschau: CSU-Politikerin Mortler soll neue Drogenbeauftragte werden (Epoch Times)
Die CSU-Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler soll neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung werden. Dies erfuhr die "Rheinische Post" (Dienstagausgabe) aus Koalitionskreisen. Mortler sitzt seit dem Jahr 2002 im Bundestag und hat sich bislang vor allem mit verbraucherpolitischen Themen befasst.
"CSU-Politikerin Mortler soll neue Drogenbeauftragte werden“
Die CSU-Politikerin würde damit die Nachfolge von Mechthild Dyckmans (FDP) antreten, die von 2009 an Drogenbeauftragte der Bundesregierung war.
Presseschau: Wie eine Pflanze Medizin und Gesellschaft spaltet (Morgenweb)
Die Webseite Morgenweb berichtet über verschiedene Facetten von Cannabis, vor allem über seinen medizinischen Nutzen.
"Wie eine Pflanze Medizin und Gesellschaft spaltet“
Presseschau: „Wir haben zu Recht strenge Regeln“ (Morgenweb)
Wie viele Psychiater ist auch Prof. Markus Leweke vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim zurückhaltend, wenn es um die medizinische Verwendung von Cannabis geht. Dabei hat das Medizininstitut der USA bereits im Jahr 1999 festgestellt, dass „sich die unerwünschten Effekte einer Marihuanaverwendung mit Ausnahme der Schäden, die mit dem Rauchen verbunden sind, innerhalb der Effekte, die bei anderen Medikamenten toleriert werden", bewegen. Selbst Präsident Barack Obama hat realisiert, dass die Gefahren von Cannabis bisher überschätzt wurden.
"Wir haben zu Recht strenge Regeln“
Presseschau: Cannabis-Aktien im Rausch (Stock World)
Stock World berichtet über finanzielle Nebeneffekte der zunehmenden Legalisierung von Cannabis in den USA. Die Legalisierung geht einher mit der Schaffung von Arbeitsplätzen, Steuereinnahmen und der Möglichkeit von Investitionen in diesen neuen Milliardenmarkt.
Presseschau: Suchtberatung vom Präsidenten (Süddeutsche Zeitung)
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die aktuellen Aussagen des US-amerikanischen Präsidenten zu Cannabis. Dieser sei nicht gefährlicher als Alkohol.
Veranstaltungen 2020
Alle Informationen zu den IACM Online Events inklusive kostenlose Videos der Webinare mit deutschen Untertiteln finden Sie hier.
IACM-Konferenz 2022
Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.
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