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ACM-Mitteilungen vom 04. Mai 2013

Gesetzliche Krankenkasse erstattet einem ACM-Mitglied zeitlich befristet Bedrocan-Cannabis aus der Apotheke

Erstmals bekommt ein Patient mit einer Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle für die Verwendung von Cannabis aus der Apotheke die Kosten seines Medikaments von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet. F.O. ist am Tourette-Syndrom erkrankt. Vor einigen Wochen war er durch die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zum Bürgerkonvent der SPD eingeladen worden (siehe ACM-Mitteilungen vom 9. März 2013) und hatte dort Gelegenheit mit dem Kanzlerkandidaten der SPD Peer Steinbrück und dem Gesundheitsexperten der SPD Professor Karl Lauterbach zu sprechen. Beide hatten ihm versichert, sich für ihn einzusetzen.

Mit Schreiben vom 3.5.2013 erklärt nun seine Krankenkasse:

"Sehr geehrter Herr O.,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihnen die Kosten des Präparats "Bedrocan" zeitlich befristet bis zum 31.12.2014 im Rahmen eines Behandlungsversuchs erstatten werden.
Unsere Kostenzusage gilt unter Beachtung der folgenden Hinweise:
– Pro Gramm Bedrocan sind höchstens 15,75 EUR incl. Mehrwertsteuer erstattungsfähig
– Es kann lediglich die ärztlich verordnete maximale Tagesdosis von 3 g anerkannt werden
– Jegliche Änderung(en) an der Tagesdosis sind uns ärztlicherseits umgehend anzuzeigen und zu begründen
– Die rechtlichen Voraussetzungen zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten werden eingehalten (Erlaubnis durch das BfArM bzw. durch die Bundesopiumstelle)
Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung ohne präjudizierende Wirkung für zukünftige Anträge handelt. Sollten Ihnen auch vor Ablauf des Bewilligungszeitraums dieses Behandlungsversuchs keine medizinischen Alternativen (zum Beispiel in der Bundesrepublik zugelassene Arzneimittel, sonstige neu zugelassene Behandlungsmethoden o. ä.) zur Verfügung stehen, so kann eine weitere Kostenübernahme gerne beantragt werden.
In diesem Fall bitten wir rechtzeitig um Zusendung einer entsprechenden ärztlichen Stellungnahme, in welcher insbesondere auf die bisherigen Erfolge bzw. Veränderungen in der Ausprägung ihres Tourette-Syndroms incl. der ggf. erfolgten Herabsetzung der Nebenmedikation eingegangen wird.
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Behandlungsverlauf."

Aus diesem für den betroffenen Patienten sehr erfolgreichen Ergebnis der Intervention hochrangiger deutscher Politiker in seiner Sache lassen sich einige Folgerungen ableiten:

1. Die Krankenkassen haben einen großen Spielraum bei der Frage der Kostenübernahme für Behandlungsformen, für die sie nach Aussage aller anderen Krankenkassen keine Kostenübernahme leisten dürfen. Offenbar können Krankenkassen sehr wohl die Kosten solcher Behandlungen übernehmen, wenn die entsprechenden Patienten starke Fürsprecher haben. Im aktuellen Fall waren es hochrangige SPD-Politiker. Im Falle des Michael Fischer, der für den Eigenanbau von Cannabis kämpft, war es das Oberlandesgericht Münster (siehe ACM-Mitteilungen vom 20. Oktober 2012).

2. Diese Einzelfälle lösen die Probleme der übrigen Patienten mit den gleichen Schwierigkeiten wie Herr O. nicht. Auch sie können sich den Cannabis aus der Apotheke meistens in dem notwendigen Umfang nicht leisten, haben jedoch meistens keine hochrangigen Fürsprecher, die ihre Krankenkasse "überreden" könnten, ihren Spielraum bei der Frage der Kostenübernahme zu Gunsten des Patienten zu nutzen. Sie können sich zudem nicht auf die aktuelle "Einzelfallentscheidung ohne präjudizierende Wirkung für zukünftige Anträge" berufen.

3. Hochrangige Politiker haben die skandalöse Situation des Patienten verstanden, der nur durch Cannabis ausreichende Linderung seiner schweren Krankheitssymptomatik erfährt, sich dieses Medikaments jedoch finanziell nicht leisten kann. Aus diesem Grund haben sie sich für ihn eingesetzt. Wenn dieses Verständnis dieser Politiker aber mehr sein soll als reine Symbolpolitik, dann muss eine Lösung für alle betroffenen Patienten gefunden werden. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, wie beispielsweise verschiedene Modelle der Kostenübernahme durch Krankenkassen oder staatliche Institutionen oder Erlaubnisse zum wesentlich preiswerteren Eigenanbau von Cannabis. Werden solche Modelle für umfassendere Lösungen nicht umgesetzt, dann bleibt diese Politik das, was sie bisher ist: unglaubwürdige Symbolpolitik, die an der großen Mehrzahl der Betroffenen vorbei geht.

Presseschau: Patienten kämpfen für legalen Cannabis-Anbau (Die Welt)

Eine Anzahl von Zeitungen griff in den vergangenen Tagen eine Meldung der deutschen Presseagentur auf und berichtete am Beispiel eines Patienten erneut über den Kampf von Patienten für den Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Es handelt sich um schwerkranke Bundesbürger, die von der Bundesopiumstelle eine Erlaubnis zur Verwendung von Cannabis aus der Apotheke erhalten haben, sich diesen jedoch finanziell nicht leisten können. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte zwar am 7. Dezember 2012 die von der Bundesopiumstelle regelmäßig vorgetragenen Argumente gegen einen Eigenanbau zurückgewiesen, die Bundesopiumstelle verweigert jedoch weiter entsprechende Genehmigungen.

Patienten kämpfen für legalen Cannabis-Anbau

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